18. März 2006
Hundert Fragen
An diesem Wochenende möchte ich die hundert Fragen aus Hessen einer methodischen Bewertung unterziehen. Ich werde dazu zuerst einige Grundsätze vorstellen, die bei der Erstellung von Prüfungsfragen üblicherweise beachtet werden sollten.
Prüfungsgrundsatz 1
In einer Prüfung dürfen nur Fakten, Erläuterungen und Ergebnisse bewertet werden. Persönliche Meinungen und Überzeugungen der Teilnehmer dürfen auf das Ergebnis keinen Einfluss haben.
Prüfungsgrundsatz 2
In einer Prüfung muss jede Aufgabe eine klare Handlungsanweisung enthalten und für den Teilnehmer muss damit eindeutig erkennbar sein, was von ihm erwartet wird.
Prüfungsgrundsatz 3
In einer Prüfung sollten die Punkte möglichst einheitlich gewichtet sein, weil sonst nicht das Wissen, sondern das Verhalten in der Prüfungssituation bewertet wird.
Prüfungsgrundsatz 4
In einer Prüfung müssen die Aufgaben voneinander unabhängig sein. Die Lösbarkeit einer Aufgabe darf also nicht von der Lösung einer vorhergehenden Aufgabe abhängig sein.
Prüfungsgrundsatz 5
In einer Prüfung müssen durch die Teilnehmer typische Anforderungen erfüllt werden. Randgebiete des Prüfungsgegenstands dürfen nur zu einen geringen Anteil vertreten sein; diese Fragen dienen dann der Abgrenzung der allerbesten Leistungen.
Prüfungsgrundsatz 6
In einer Prüfung müssen alle Teilnehmer die gleichen Chancen haben.
Empfehlung
Schauen Sie sich die hesslichen Fragen einmal nach diesen Gesichtspunkten an. Über meine Grundsätze darf gern diskutiert werden. Meine Meinung zu den Fragen poste ich in den Kommentaren oder in einem neuen Artikel
Verfasst von stefanolix um 12:59 Uhr in der Kategorie Politik (Trackback)