3. April 2006
Mal ehrlich - braucht es dazu eine gerichtliche Feststellung?
Der Lawblog hatte die Voraussage der FTD, Schröder könne im gerichtlichen Streit gegen Westerwelle gewinnen, ja bereits fachkundig kommentiert.
Nun ist das Vorhergesagte also eingetreten.
Ich möchte mit meinem juristischen Nicht-einmal-Halbwissen keineswegs in die Debatte einsteigen, was die Natur eines Auftrages ist und ob Westerwelle die Sprachkritik der Hamburger Richter vorher hätte antizipieren können müssen.
Ich möchte nur bescheiden dazwischen fragen:
1. Zweifelt irgendjemand denn wirklich daran, dass Schröder der Gasprom zu Zeiten seiner Kanzlerschaft zum Auftrag verholfen hat (ohne, liebe Hamburger Richter, Gasprom den Auftrag gegeben zu haben)?
2. Besteht irgendein Zweifel daran, dass Schröder nun privat und bezifferbar von dieser Entscheidung profitiert?
Es ist nun müßig zu orakeln, ob (was ich mangels Blauäugigkeit annehme) Schröder zum Zeitpunkt seiner Entscheidung als Kanzler von Putin bereits signalisiert bekommen hat “Wenn es mit deiner Kanzlerschaft nicht mehr läuft - ich hätte da einen Job für dich. Musst nur dieses Gasrohr-Dingens durchboxen.”.
Was von dieser Geschichte für den Bürger als subjektive Erinnerung bleibt, ist nun einmal schlicht und einfach, dass sich ein Politiker mit Hilfe einer gewonnen Wahl privat ein nettes Einkommen verschafft hat. Direkt oder - nehmen wir Schröders Märchen für bare Münze: indirekt - das ist doch aus der Sicht des verdrossenen Stimmviehs nicht mehr interessant.
Und deshalb kann Schröder gegen noch so viele Aussagen gerichtlich mit Verboten vorgehen - das politische Urteil über ihn ist längst gefällt, der politische Flurschaden ist längst angerichtet. Der Bürger erfährt mal wieder, “dass die Herren Politiker doch alle nur ans eigene Portemonnaie denken”.
Verfasst von Boche um 17:09 Uhr in der Kategorie Innenpolitik, Politik (Trackback)