Mal ehrlich - braucht es dazu eine gerichtliche Feststellung?

Der Lawblog hatte die Voraussage der FTD, Schröder könne im gerichtlichen Streit gegen Westerwelle gewinnen, ja bereits fachkundig kommentiert.

Nun ist das Vorhergesagte also eingetreten.
Ich möchte mit meinem juristischen Nicht-einmal-Halbwissen keineswegs in die Debatte einsteigen, was die Natur eines Auftrages ist und ob Westerwelle die Sprachkritik der Hamburger Richter vorher hätte antizipieren können müssen.
Ich möchte nur bescheiden dazwischen fragen:

1. Zweifelt irgendjemand denn wirklich daran, dass Schröder der Gasprom zu Zeiten seiner Kanzlerschaft zum Auftrag verholfen hat (ohne, liebe Hamburger Richter, Gasprom den Auftrag gegeben zu haben)?

2. Besteht irgendein Zweifel daran, dass Schröder nun privat und bezifferbar von dieser Entscheidung profitiert?

Es ist nun müßig zu orakeln, ob (was ich mangels Blauäugigkeit annehme) Schröder zum Zeitpunkt seiner Entscheidung als Kanzler von Putin bereits signalisiert bekommen hat “Wenn es mit deiner Kanzlerschaft nicht mehr läuft - ich hätte da einen Job für dich. Musst nur dieses Gasrohr-Dingens durchboxen.”.

Was von dieser Geschichte für den Bürger als subjektive Erinnerung bleibt, ist nun einmal schlicht und einfach, dass sich ein Politiker mit Hilfe einer gewonnen Wahl privat ein nettes Einkommen verschafft hat. Direkt oder - nehmen wir Schröders Märchen für bare Münze: indirekt - das ist doch aus der Sicht des verdrossenen Stimmviehs nicht mehr interessant.

Und deshalb kann Schröder gegen noch so viele Aussagen gerichtlich mit Verboten vorgehen - das politische Urteil über ihn ist längst gefällt, der politische Flurschaden ist längst angerichtet. Der Bürger erfährt mal wieder, “dass die Herren Politiker doch alle nur ans eigene Portemonnaie denken”.

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14 Kommentare zu “Mal ehrlich - braucht es dazu eine gerichtliche Feststellung?”

  1. Marian Wirth
    3.04.2006 | 17:20

    Mit dem Flurschaden bin ich mir nicht so sicher. Bei der traditionell hohen Lebenserwartung deutscher Altbundeskanzler hat er noch 25-30 Jahre Zeit, sein Gazpromi-Dasein als Lapalie erscheinen zu lassen.

    Mehr sage ich dazu nicht. Auf Anraten meines Arztes, meines Apothekers und meiner Zahnarztfrau.

  2. 3.04.2006 | 17:50

    Oh, da sich nicht jeder so detailliert informiert wie unsereins, wird für viele auch der Schluss bleiben, dass Schröder “unschuldig” sei - oder jedenfalls, dass ein Gericht das beschlossen hätte. Für andere wird das dann sogar noch ein Anlass sein, auch an unserer Justiz zu zweifeln.

  3. 3.04.2006 | 18:04

    Ich bin mir sicher, Westerwelle wird genug andere Formulierungen finden, denselben Tatbestand zu beschreiben.

  4. 3.04.2006 | 18:28

    Ich persönlich halte ja den ganzen Gasdeal für hochgradig schwachsinnig, wie ich in meinem Blog geschrieben habe.

    Aber die Verantwortung dafür, dass eine völlig überteuerte Trassenführung gewählt wurde, die liegt bei den Transitstaaten, die sich jeglichen (!) Garantien z.B. in Bezug auf Gasklau verweigert haben.

    Es wäre ja ganz schön, wenn derartige, übrigens leicht recherchierbare Hintergründe einen gewissen Einfluss auf die aktuelle Kampagne bzw. Berichterstattung haben könnten.

    Aber gut: War es wirklich Schröder, an dem es lag, dass “die Gazprom den Auftrag bekommen hat”? Hahaha! Leute, ich habe ernsthaft den Eindruck, dass hier niemand auch nur eine rechte Ahnung hat, wer hier mit wem Geschäfte gemacht hat.

    1. Also: Wer hat hier einen “Auftrag vergeben”? Na?

    Westerwelle wars! Nee, doch nicht. Die Sache liegt vermutlich komplexer.

    2. Und wer ist es wiederum, der von diesem Geschäft profitiert hat? Schröder wars! Muss ja stimmen. Wenn man das Gemaule aus Polen/Ukraine usw. hört, dann sieht es so aus, dass diese Staaten schon mal nicht profitiert haben. Und wer war schuld daran? Schröder wars! Und Putin! Oder so…

    Nochmal: Die genannten Transitstaaten sind selber ein gutes Stück schuld daran, dass diese Trassenführung gewählt wurde (sie macht nämlich ansonsten keinen Sinn). Ich persönlich hätte es lieber gesehen, dass Schröder z.B. zwischen Polen und Russland vermittelt hätte. Vermutlich war das nciht drin, denn wenn man die widerwärtigen nationalistischen Töne aus Warschau zum Deal anhört, dann dürfte ziemlich klar sein, dass diese Herren (Oops! Sind die nicht zufällig zugleich Lieblinge deutscher Rechtsblogger?) an der polnischen Regierung nicht zum Kompromiss bereit waren.

    Tja, und so werden also - eigentlich sinnlos - mehrere Milliarden Euro in den Ostseeschlick vergraben.

    3. Profitieren die Deutschen vom Pipelinedeal? Aber Hallo! Komisch nur, dass fast niemand darauf kommt. Als einer der Hauptprofiteure (und: Anlässe als Gaskunde nämlich) dieses Geschäfts ist es im Industrieanlangenbau absolut üblich, dass der Kunde (und hier darf man vermutlich auch von nationaler Energiepolitik sprechen) sich an den Finanzierungskosten eines derartigen Großprojekts beteiligt.

    Aber nein!

    Die verblödete Presse, und mit ihr Westerwelle und seine tugenhafte FDP-Jugend, kommen nicht drauf, zum Beispiel darauf, dass die von deutschen Firmen erbrachten Vorleistungen (übrigens: bezahlt!) die angebliche (und tatsächlich ungenutzte!) Bürgschaft übersteigt.

    Interessiert ja auch keinen. Und wisst ihr warum?

    Weil die ganze dämliche Diskussion sich nur darum geht, ob die Schröderregierung einen krummen Deal gedreht hat. Das Urteil steht bereits fest.

    Sehr liberal, bravo!

    Ich persönlich finde - generell - die zur Zeit üblichen Vergütungen für vergleichbare Positionen unverschämt und eben nicht leistungsgerecht, aber ich habe keinen Zweifel daran, dass Schröder für eine Privatfirma einen Wert hat - und im Gegensatz z.B. zu Merz & Co versilbert er diesen halt nach seiner Amtszeit.

    Könnte man schon mal als Fortschritt empfinden, und diese Neiddiskussion (Ooops! Falsches Wort) damit beenden.

    4. Oder glaubt tatsächlich irgendjemand, dass der ganze Pipelinedeal von Schröder “in Auftrag” (lol) gegeben wurde oder der Gazprom “zum Auftrag verholfen” wurde (sorry: Auftrag von wem jetzt eigentlich? Von der Bundesregierung?), damit er im Anschluss daran seine kümmerlichen 250.000 Öcken pro Jahr verdienen kann?

    Hahaha!

    Nee, eigentlich ist das Ganze nämlich nicht komisch. Wir sehen nämlich eine höchst imkompetente Presse am Werk, welche die unterirdische Dämlichkeit besitzt (leider bislang unbemerkt) die Sicherung von “wirtschaftlichen und politischen Risiken” für eine echte Nachricht zu halten.

    Aber gut, was ich hier schreibe, dürfte den Lesern in jeglicher Sicht völlig unverständlich sein, vermutlich bin ich wohl ein grandioser Fan der Schröderregierung. Muss ja wohl.

    Nur zur Erläuterung, Ihr Wirtschaftsexperten: Diese Klausel ist für vergleichbare Investitionsgütergeschäfte total normal.

    Naja, ist ja nur ein Detail am Rande. Der Eindruck, auf den kommmt es an, und der ist halt, dass FDP-Politiker korrupt sind, zum Beispiel wenn es um Privatisierungen öffentlichen Eigentums geht, indem sie sich bei der Gelegenheit fette Anwaltshonorare - und zwar mitten im Amt (!) verschaffen oder indem verteidigungspolitische Sprecher ebenjener Partei eine gar verblüffende Nähe zu Rüstungsfirmen entwickeln und darob lustige Vorschläge für militärische Mehrausgaben dass der Schröder ein durch und durch korrupter Knochen sein muss.

    Dafür genügt dann eine nicht in Anspruch genommene Bürgschaft, die keineswegs sonderlich überraschend ist, und wenn, dann wäre hier nicht Schröder (nee: ist er nicht), sondern tatsächlich Ackermann (ja: mein Liebling) bzw. die Deutsche Bank begünstigt worden.

    Ach was red ich, meine Worte werden in den Ohren von liberalen Parteigängern vermutlich wie chinesisch oder jedenfalls völlig sinnlos klingen.

    Also, viel Spaß noch beim Schröderbashen!

    P.S.
    Beim nächsten Mal bin ich vielleicht sogar dabei, aber dann muss der Anlass und die Darstellung innerer Zusammenhänge stimmen.

  5. 3.04.2006 | 18:47

    @Dean

    To cut a long story short: Jedenfalls mir hier ist wurscht, wer wem einen Auftrag gegeben hat. Dass aber ein ehemaliger deutscher Kanzler sich privat in einem Projekt engagiert, das unter seiner Kanzlerschaft entstanden ist und dessen ausländischer Mehrheitsgesellschafter den Anweisungen eines demokratisch höchst fragwürdigen Staatschefs folgt, das ist und bleibt ein Skandal ersten Ranges.

    Der Kern der Kritik Westerwelles liegt hier, auch wenn du als notorischer FDP-Basher es gerne anders hättest. Ich wiederhole hier übrigens nochmal gerne, dass Westerwelle, zugegebenermaßen nicht ganz schuldlos, zu den am meisten unterschätzten und verkannten Politikern in Deutschland gehört. Ich hab mal anders darüber gedacht, aber es gab da auch mal eins dieser grandiosen Interviews von Sandra Maischberger auf n-tv mit für mich völlig überraschenden Einblicken…

  6. 3.04.2006 | 18:50

    @Rayson

    Es ist richtig, dass die Klage unabhängig vom Urteil ein Glücksdfall für Westerwelle ist und der sich nicht-die-Haare-färbende Schröder durch sie selbst ins medienpolitische Abseits manovriert hat. Dennoch kann ich die Entscheidung nicht nachvollziehen und kann da nicht mit einem “Westerwelle wird das schon zu nutzen wissen” abfinden.

  7. Patentizität
    3.04.2006 | 19:06

    1. Zweifelt irgendjemand denn wirklich daran, dass Schröder der Gasprom zu Zeiten seiner Kanzlerschaft zum Auftrag verholfen hat (ohne, liebe Hamburger Richter, Gasprom den Auftrag gegeben zu haben)?

    Ich nicht.

    2. Besteht irgendein Zweifel daran, dass Schröder nun privat und bezifferbar von dieser Entscheidung profitiert?

    Nein.

    Wobei ich nicht davon ausgehe, dass Schröder die Etablierung des Konsortiums mit dem Ziel später als Aufsichtsratsvorsitzender zu fungieren befördert hat.

    Gleichwohl ist sein Verhalten lächerlich.

  8. Rayson
    3.04.2006 | 19:30

    Eine nicht unwesentliche Information:

    Der Richter, der das Urteil im wahrsten Sinn des Wortes fällte, ist kein Unbekannter. Ich verweise auf unsere Freunde vom Liblog. Als ich den Namen hörte, wusste ich Bescheid.

  9. Hardy
    3.04.2006 | 20:37

    Daran das Herr Westerwelle andere Formulierungen finden wird ist wirklich nicht zu zweifeln. Trotzdem bin ich der Meinung: Auf in die nächsthöhere Instanz!
    Rechtsbeugungen wie die von diesem Richter dürfen jedenfalls nicht so ohne weiteres hingenommen werden. Sonst werden mit der Zeit immer mehr Bürger an der Justiz zweifeln, und zu was das führen kann dürfte nicht grade erstrebenswert sein.

  10. 3.04.2006 | 21:36

    @Rayson
    Westerwelle ist gewiss ein Spitzenpolitiker, gewandt mit Wort und Argumentation. Dass ich ihn nicht mag, hat einen Grund genau darin, denn er macht seine Wortmacht zum rein taktischen Mittel. Damit steht er für mich auf exakt dem gleichen Niveau wie Joseph Fischer. Den mochte ich aus dem gleichen Grund nicht, und zwar von Beginn seiner Karriere an.

    Aber das tut nicht zur Sache. Die Art und Weise, wie Westerwelle und seine sogenannte “liberale” Partei der Schröderregierung einen Pipeline-Skandal andichten will, die finde ich abgeschmackt. Das Geschwurbel vieler Presseorgane, mit der sie die Bürger vergackeiern, in diesem Fall nicht minder.

    @Hardy
    Ob du das Urteil verstanden hast, oder ob du vor allem auf Basis deiner Parteilichkeit selber urteilst, das weißt du vermutlich selbst.

    Ich muss es dir also nicht sagen. Hoffe ich jedenfalls.

  11. Patentizität
    3.04.2006 | 22:53

    Rayson: Eine nicht unwesentliche Information:

    Der Richter, der das Urteil im wahrsten Sinn des Wortes fällte, ist kein Unbekannter. Ich verweise auf unsere Freunde vom Liblog. Als ich den Namen hörte, wusste ich Bescheid.

    Hardy: Daran das Herr Westerwelle andere Formulierungen finden wird ist wirklich nicht zu zweifeln. Trotzdem bin ich der Meinung: Auf in die nächsthöhere Instanz! Rechtsbeugungen wie die von diesem Richter dürfen jedenfalls nicht so ohne weiteres hingenommen werden. Sonst werden mit der Zeit immer mehr Bürger an der Justiz zweifeln, und zu was das führen kann dürfte nicht grade erstrebenswert sein.

    Gerade weil in diesem Fall keine gerichtliche Feststellung nötig war, könnte man den Ball ja ein bisschen flacher halten.

    Die Urteilsbegründung ist jedenfalls konsistent.

  12. R.A.
    4.04.2006 | 15:18

    Dieses Fehlurteil ist nur noch peinlich. Da hat sich der Richter den Kontext ignoriert und ist am Detail kleben geblieben, um Schröders lächerlicher Klage recht geben zu können.

    Für Westerwelles Vorwurf ist die Frage, ob Schröder den “Auftrag gegeben” hat oder eben politisch für den Auftrag gesorgt hat völlig unerheblich.

    Wenn diese “Rechtsprechung” Schule macht, ist die politische Debatte kaum noch möglich - ohne sinnvolle Verkürzungen kann man keinen komplexen Sachverhalt in die Medien bringen.

  13. R.A.
    4.04.2006 | 15:22

    @Dean:
    > Oder glaubt
    > tatsächlich
    > irgendjemand,
    > dass der ganze
    > Pipelinedeal von
    > Schröder “in
    > Auftrag” (lol)
    > gegeben wurde > …
    > damit er im
    > Anschluss daran
    > seine
    > kümmerlichen
    > 250.000 Öcken
    > pro Jahr
    > verdienen kann?
    Daran besteht wohl kein Zweifel.

    Ob man Schröders Entlohnung nun “kümmerlich” nennen will, ist Geschmacksfrage.
    Aber für dieses Geld hat er deutsche Interessen verraten und Politik für den Kreml gemacht.

    Denn es kann Deutschland nichts Schlimmeres passieren als mit seiner Energieversorgung isoliert abhängig zu werden und damit erpreßbar zu sein.

    Nur das bisherige Verbundsystem aller Erdgaskunden verhindert, daß der Kreml einzelne Staaten gezielt abquetschen kann.

  14. Hardy
    4.04.2006 | 18:16

    @Dr.Dean
    “Ob du das Urteil verstanden hast, oder ob du vor allem auf Basis deiner Parteilichkeit selber urteilst, das weißt du vermutlich selbst.”
    Ich habe das Urteil sehr wohl verstanden, und parteilich bin ich mit Garantieschein nicht. Das kannst Du mir glauben.
    Ich bin auch in keiner Partei Mitglied. Ob der Richter jedoch in einer ist möchte man fast annehmen, zu mindestens wenn man sich seine Urteile ansieht.

    @Patentizität
    “Gerade weil in diesem Fall keine gerichtliche Feststellung nötig war, könnte man den Ball ja ein bisschen flacher halten.
    Die Urteilsbegründung ist jedenfalls konsistent.”

    Nun gut, da magst Du recht haben, aber wegen angeblichen Haarfärbens vor Gericht zu gehen ist auch Blödsinn. Etwas empfindlich der Herr Schröder.
    Das Urteil selbst ist gemäß §662 BGB zwar formaljuristisch korrekt, denn so gesehen war es kein Auftrag, er hat es ja “nur” in die Wege geleitet, jedoch wäre ohne ihn der Auftrag nie zustande gekommen. Und wenn man sich dann noch die Kreditbürgschaft ansieht, von der er angeblich nichts wusste, geschweige den daran beteiligt war(war das vieleicht ein kleiner Staatssekretär), bleibt mehr als ein fader Nachgeschmack.

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