Zu Gast bei Freunden?

Verschickt an den Botschafter des Iran in Berlin:
iran.botschaft@t-online.de

Kopie an Innenminister “Willkommen-Herr-Holocaustleugner” Schäuble:
poststelle@bmi.bund.de

Sehr geehrter Herr Botschafter Khareghani,

wie ich den Medien entnommen habe, möchte Ihr Präsident Mahmud Ahmadinedjad
die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland besuchen.

Ich möchte wirklich nicht unhöflich sein, aber wir haben in Deutschland
schon genug Probleme mit Neonazis und Antisemiten. Und es wäre Ihnen doch
sicher unangenehm, Ihren Vorgesetzten in einem deutschen Gefängnis besuchen
zu müssen, wo er wegen Holocaust-Leugnung einsitzt, oder?

Deshalb wäre ich Ihnen sehr verbunden, könnten Sie Herrn Ahmadinedjad
ausrichten, dass er nicht willkommen ist.

Mit freundlichen Grüßen,

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10 Kommentare zu “Zu Gast bei Freunden?”

  1. 10.04.2006 | 11:22

    Matschdattel auf die Ehrentribüne!…

    Doch! Unbedingt! Lasst Ahmadinejad zur Fussballweltmeisterschaft einreisen! Wenn er das wirklich will, gerne! Kamera drauf! Zuschauen, wie sich die ganze Welt von ihm abwendet! Wie sich alle übrigen Ehrengäste die Hand vor die Augen halten, um ihn ni…

  2. 10.04.2006 | 11:55

    Diplomatische Immunität, Boche. Natürlich würde er nicht verhaftet und auch nicht ins Gefängnis geworfen. Die beste Lösung lautet “Persona non grata”. Und die sollte Schäuble auch finden.

  3. Boche
    10.04.2006 | 12:00

    @Karsten

    Natürlich weiß ich, dass die Hoffnung auf einen Achmadinejad hinter deutschen Gittern vergeblich ist.
    Wobei ich über die rechtlichen Grundlagen der diplomatischen Immunität und die Möglichkeiten, diese aufzuheben, auch nicht genug weiß.

  4. 10.04.2006 | 12:21

    Sie kann nicht aufgehoben werden - sobald jemand diplomatische Immunität erlangt hat, ist er sicher, bis er das Land wieder verlässt. Man kann ihn nur zur “persona non grata” (unerwünschten Person) erklären und damit des Landes verweisen sowie an der erneuten Einreise hindern. In Rechtsstaaten wie dem Unseren wird das für gewöhnlich auch eingehalten.

  5. Boche
    10.04.2006 | 12:51

    Ich habe die Hoffnung, dass meine Drohung den iranischen Botschafter trotzdem beeindruckt. Vielleicht kennt er sich mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht so aus und in der Sharia steht vielleicht auch nichts von diplomatischer Immunität.

  6. Marcel
    10.04.2006 | 13:40

    Als Liberale sollten wir uns hier eigentlich eher über den Stand der Redefreiheit in Deutschland Gedanken machen und nicht auch noch versuchen, die Reisefreiheit von irgendjemandem einzuschränken aufgrund von etwas das derjenige gesagt hat. Und sei es Darth Vader, Ahmadinedjad oder Kim Jong Il persönlich.
    Oder ist euch das jetzt zu anarchistisch?

  7. Boche
    10.04.2006 | 13:47

    Oder ist euch das jetzt zu anarchistisch?

    Mir ja. Verbrecher verdienen rechtsstaatlich faire Behandlung, haben aber m.E. kein Anrecht auf Gastfreundschaft.
    Allein schon jede einzelne der im Iran stattfindenden Steinigungen oder öffentlichen Hinrichtungen würde mir als Argument ausreichen, diesen Knallkopf an der Grenze abzuweisen.

  8. Marcel
    10.04.2006 | 16:44

    Ich hab mich da dümmlich, weil zu kurz ausgedrückt. Aufgrund von Taten ja, das sehe ich auch so. Aber die Argumentation in deinem Brief geht in die Richtung, ihn wegen seines Antisemitismus abzuweisen. Und da lege ich den Finger in die Wunde (also den Paragraphen zur Volksverhetzung) und sage: Hier würde ich mir Redefreiheit nach US-amerikanischem Vorbild wünschen.
    Aufgrund der Gesetzgebung in dem Land oder falls der iranischen Führung Verbrechen nachgewiesen werden können ist eine Abweisung absolut gerechtfertigt. Es hat sogar etwas mit Prinzipienfestigkeit zu tun.
    Ich stoße mich nur an der Argumentation.

  9. Boche
    10.04.2006 | 16:52

    Ok, ich gestehe, ich habe mit dem Verweis auf die Taten Zeit schinden wollen. Denn tatsächlich zielt mein brieflicher Protest auf die Meinung des Herrn aus Teheran.
    Während ich es durchaus überlegenswert finde, ob die spezielle deutsche Gesetzgebung zu Meinungsverboten beim Holocaust-Thema überarbeitet gehört, bin ich mir nicht so sicher, ob dies dann nur für Staatsbürger oder auch für Staatsgäste gelten sollte.
    Darüber müsste ich noch etwas sinnieren.

    Im konkreten Fall könnte man aber den iranischen Präsidenten auch aus einfacheren Gründen sanktionieren: Schließlich verstößt sein Vernichtungsaufruf gegen Israel gegen internationales Recht. Er gebärdet sich faktisch als Feind unseres Verbündeten. Das sollte dann auch ohne die Holocaust-Leugnung und die Verantwortung für die mittelalterliche Unterdrückung des eigenen Volkes als Ausladungsgrund reichen, oder?

  10. 10.04.2006 | 21:36

    Ebenso wie ich der Auffassung bin, das man Nazis, Autonomen, Antisemiten, welch’ verrücktem Volk auch immer, nicht mit Gefängnis sondern mit Isolation drohen sollte, bin ich der Meinung dass das auch für Herrn Ahmadinejad gelten sollte: Bleib daheim, Arschloch. You’re NOT welcome!

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