12. April 2006
EIgentum am eigenen Körper
Das Eigentum am eigenen Körper ist nicht nur eine wichtige libertäre Grundposition, sondern bekommt in anderer Form Alltagsrelevanz. Die neue Gretchenfrage lautet: Wie hältst du es mit deinen Organen?
Mediziner, die händeringend nach Nachschub suchen, um Leben zu retten oder auch nur zu erleichtern, hätten es da gerne etwas verpflichtender, und eine Forschergruppe ist jetzt auch zu einem Ergebnis gekommen, das SPON gleich einen Titel wert war: “Mehrheit der Deutschen für Zwang zum Organspende-Ausweis”. Das stimmt zwar, allerdings ist das mit 60% eine relativ knappe Mehrheit gegenüber den 90%, die lieber bei der gegenwärtigen Praxis bleiben wollen, und gegenüber den 70%, die sich mit einer Regelung anfreunden können, die expliziten Widerspruch voraussetzt. Womit auch klar wäre, wie man mit sich widersprechenden Umfrageergebnissen umgeht…
Die Mediziner ärgert, dass sie nur bei denen ran dürfen, die einen Organspendeausweis bei sich tragen, sie aber darüber hinaus eine große Gruppe von Menschen vermuten, die zwar keinen solchen Ausweis besitzen, aber dennoch grundsätzlich zur Organspende bereit wären. Deshalb fordert der Leiter des Forscherteams genau das, was SPON freundlicherweise in der Überschrift als Umfrageergebnis schlechthin ausgibt: den Zwang zum Ausweis.
Was mich zu der generellen Frage veranlasst: Wie weit soll ein Staat da eingreifen dürfen? Eins ist ja klar: Der versprochene Nutzen von Organspenden ist quasi unendlich hoch, weil Leben rettend, während ein Schaden im Grunde nicht zu erkennen ist. Mit dieser Konstellation im Rücken kann man für Unentschlossene den Organspenderausweiszwang einführen, aber auch irgendwann für Unwillige die Organspende zur Pflicht machen. So fürsorglich, wie unser Staat sonst immer ist, muss es eigentlich erstaunen, dass wir noch nicht so weit sind - er scheint mit Toten rücksichtsvoller umzugehen als mit Lebenden.
Als Alltagsökonom kommt mir noch eine andere Idee: Wer der Entnahme seiner Organe zustimmt, verleiht seinen Innereien plötzlich einen Marktwert, dessen Realisierung nur die eigene, bescheidene Existenz entgegensteht - das heißt, es gäbe Menschen, die am Tod des potenziellen Spenders ein großes Interesse haben. Kein wirklich schöner Gedanke, den auch die Ausweitung der Zulässigkeit von Lebendspenden auf Nichtangehörige, wie sie von dem Forscher ebenfalls gefordert wird, nicht vertreiben kann…
Verfasst von Rayson um 18:20 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Politik, Presse / SPON- und taz-Blog (Trackback)