18. April 2006
Nachschlag zu Popetown
So kurz nach den Osterfeiertagen hat ein Christ wohl eher Anlass, sich über das Ereignis seines Glaubens schlechthin zu freuen, und sollte irdischem Gezänk gegenüber eher milde gestimmt sein. Dennoch: Vielleicht ist der Konflikt um die MTV-Sendung “Popetown” nützlich, um sich einiger grundlegender Dinge klar zu werden.
Was für den Einen Spott, ist für den Anderen schon eine Beleidigung. Gerade da, wo es darum geht, was für einige Menschen heilig ist, klafft diese Lücke besonders groß. Dabei will ich eine Position, wie sie leider gerade bei liberalen Freunden nur allzu sehr die Regel ist, nämlich dass man über gläubige Menschen nicht nur spotten können darf, sondern auch soll, mal als Religion eigener Art außen vor lassen. Jedenfalls fühlen wir uns natürlich alle so sehr an den Karikaturenstreit erinnert, dass es sich lohnt, den wesentlichen Unterschied festzuhalten: Die protestierenden Katholiken versuchen nicht, ihre Position mit Gewalt durchzusetzen. Die Autoren der Serie müssen nicht um Leib und Leben fürchten, und niemand verlangt Entschuldigungen von irgendwelchen Staatschefs. So weit, so gut.
Nun muss man aber schon mal zur Kenntnis nehmen, dass ein respektloser Umgang mit Religionen den Widerstand der Betroffenen provoziert. Oft ist genau das ja auch gewollt. Die Frage, die den Unterschied zwischen freiheitlicher Demokratie und Gottesstaat ausmacht, ist natürlich: Wie gehe ich mit diesem Konflikt um? Ich finde, man muss einer Gruppe von Menschen, deren Bekenntnis gerade in den Schmutz gezogen wird, das Recht geben, sich genau so beleidigt fühlen zu dürfen wie einem Einzelnen. Die Grenze zwischen dem notwendigen Recht auf Meinungsfreiheit und der Würde bestimmter Menschen muss im Zweifel vor Gericht gezogen werden, und ich behaupte nicht, dass es sich hier um eine einfache Sache handelt. Fassen wir einmal die legitimen Reaktionen zusammen: Appelle, Protest, Öffentlichkeit, Boykott, notfalls Klage. Diese Rechte stehen einfach jedem zu.
Auf der anderen Seite sollte aber auch klar sein: In einer liberalen Demokratie kann es keine Sonderrechte für Religionen geben, sich beleidigt zu fühlen. In diesem Zusammenhang kommt natürlich der berühmt-berüchtigte § 166 StGB ins Spiel. Früher war das mal der “Blasphemieparagraf”, heute schützt er vor allem das Konstrukt “offentlicher Frieden”, das er durch die Beschimpfung von Religionen und Weltanschauungen (sic!) gefährdet sieht. Vielleicht hilft mir Marian da mal aus, aber ich glaube kaum, dass bei uns irgendwas außer dem Glauben an den Sozialstaat noch so beschimpft werden könnte, dass der der “öffentliche Frieden” in Gefahr zu bringen wäre. Im Prinzip reden wir doch nur über Beleidigung, oder?
Konservative Politiker wie der unvermeidliche CSU-Generalsekretär Söder versuchen hier das Rad der Geschichte wieder etwas zurückzudrehen und “Blasphemie” wieder strafbar zu machen. Da aber würde ich wie Statler sagen: Gott kann nicht beleidigt werden. Und wenn, wollte er sicher keine irdische Justiz darüber richten lassen…. Unabhängig davon riecht das für einen Liberalen wieder viel zu sehr nach Sondertatbestand, um akzeptiert werden zu können.
Nichtsdestotrotz hätte es sowohl “Jyllands Posten” als auch MTV gut zu Gesicht gestanden, auf ihre jeweiligen Publikationen, zu denen sie alles Recht haben, zu verzichten. Nicht, weil ihnen sonst ein schweres Übel drohte (dessen Androhung der eigentliche Skandal wäre), sondern weil sie Respekt und Rücksicht hätten zeigen können. Die Chance haben sie verpasst.
Verfasst von Rayson um 22:41 Uhr in der Kategorie Politik (Trackback)