3. Mai 2006
Diese MTV-Sendung…
darf also jetzt - gerichtlich abgesegnet (ha!) - gesendet werden:
Das Landgericht München lehnte am Mittwoch den Antrag auf eine einstweilige Verfügung des Erzbistums München und Freising gegen die geplante Ausstrahlung ab.
Die zuständige Kammer erachtete die Sendung in ihrem Beschluß „nicht als geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden“ (Az. 9 O 8051/06). Damit kann MTV wie geplant die erste Folge der Serie am Mittwoch abend um 21.30 Uhr zeigen.
Also weder eine „kollektive Beleidigung gläubiger Katholiken“ nach § 185 StGB noch “Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses” (§ 166 StGB).
Gut so. Der Antrag war echt uncool. Nicht, dass einer auf die Idee kommt, dass mir das recht (oder Recht) gewesen wäre, wenn das Erzbistum M & F sich durchgesetzt hätte.
Bleibt nur das ungute Gefühl wegen der (hier verneinten) “Gefährdung des öffentlichen Friedens”. Nicht nur, dass das eine Prognose mit Gummi-Charakter erforderlich macht, sondern auch, dass es eigentlich überhaupt nicht um den Glauben oder eine Weltanschauung geht, sondern um die öffentliche Sicherheit und Ordnung, deren Gefährdung wiederum vom Verhalten des jeweiligen Verfahrensgegners abhängt.
Nee, ich bin dann doch der Ansicht, man sollte den § 166 StGB zum Gegenstand des Bürokratieabbaus machen. Einen nöligen Blogeintrag abzusetzen ist letztlich ohnedies befriedigender, als wenn jemand für mich so’n Verfahren gewinne würde. Echt mal.
Verfasst von Marian Wirth um 19:42 Uhr in der Kategorie Allgemein (Trackback)