Diese MTV-Sendung…

darf also jetzt - gerichtlich abgesegnet (ha!) - gesendet werden:

Das Landgericht München lehnte am Mittwoch den Antrag auf eine einstweilige Verfügung des Erzbistums München und Freising gegen die geplante Ausstrahlung ab.

Die zuständige Kammer erachtete die Sendung in ihrem Beschluß „nicht als geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden“ (Az. 9 O 8051/06). Damit kann MTV wie geplant die erste Folge der Serie am Mittwoch abend um 21.30 Uhr zeigen.

Also weder eine „kollektive Beleidigung gläubiger Katholiken“ nach § 185 StGB noch “Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses” (§ 166 StGB).

Gut so. Der Antrag war echt uncool. Nicht, dass einer auf die Idee kommt, dass mir das recht (oder Recht) gewesen wäre, wenn das Erzbistum M & F sich durchgesetzt hätte. 

Bleibt nur das ungute Gefühl wegen der (hier verneinten) “Gefährdung des öffentlichen Friedens”. Nicht nur, dass das eine Prognose mit Gummi-Charakter erforderlich macht, sondern auch, dass es eigentlich überhaupt nicht um den Glauben oder eine Weltanschauung geht, sondern um die öffentliche Sicherheit und Ordnung, deren Gefährdung wiederum vom Verhalten des jeweiligen Verfahrensgegners abhängt. 

Nee, ich bin dann doch der Ansicht, man sollte den § 166 StGB zum Gegenstand des Bürokratieabbaus machen. Einen nöligen Blogeintrag abzusetzen ist letztlich ohnedies befriedigender, als wenn jemand für mich so’n Verfahren gewinne würde. Echt mal.

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7 Kommentare zu “Diese MTV-Sendung…”

  1. 3.05.2006 | 19:50

    Naja, dass § 166 StGB nicht greift, liegt anscheinend weniger daran, dass kein religiöses Bekenntnis beschimpft worden wäre, sondern dass der “öffentliche Friede” nicht gefährdet ist. Ich sag’s ja: Katholiken sollten unbedingt zu skrupellosen Gewaltmethoden greifen, um ernst genommen zu werden.

  2. Marian Wirth
    3.05.2006 | 19:54

    Rayson,

    och, ich könnte Dir einige Leute nennen, die das letzte katholische Großereignis auf deutschem Boden als “skrupellose Gewalt” empfunden haben. Folglich hätte man über einen Verstoß des WJT gegen § 166 StGB durchaus nachdenken können…

  3. 3.05.2006 | 20:06

    Marian, diesen Leuten würde ich dann mal empfehlen, mit einem großen Kreuz durch Kairo oder Riad zu laufen, damit sie sich mal über ihre Begrifflichkeiten klar werden können.

  4. Marian Wirth
    3.05.2006 | 20:37

    Rayson,

    ich weiß nicht, ob das Argument, dass es anderswo noch schlimmer ist, da wirklich weiter hilft.

    Aaaber: ich habe gerade von WDR5 erfahren, dass heute vor 1010 Jahren mit Gregor V. “der erste Deutsche” Papst geworden ist! Hmmmm…”möglicherweise” in der Steiermark geboren…hmmm

  5. Patentizität
    3.05.2006 | 21:00

    Nee, ich bin dann doch der Ansicht, man sollte den § 166 StGB zum Gegenstand des Bürokratieabbaus machen. Einen nöligen Blogeintrag abzusetzen ist letztlich ohnedies befriedigender, als wenn jemand für mich so’n Verfahren gewinne würde. Echt mal.

    Marian ist genauso cool wie Jürgen Kaube. ;)

  6. Marian Wirth
    3.05.2006 | 21:20

    Patentizität,

    ich soll so cool wie Jürgen Kaube sein? Nein, das stimmt nicht ganz. Zum einen hat Rayson bereits klargestellt, dass Kaube viel, viel mehr Worte braucht als wir. Und zum zweiten hatte ich zumindest gegen das Plakat was. Aber dass ich einfach mal “Aua!” gesagt habe, weil mich jemand auf den Fuß getreten hat, war für einige schon zu viel ;-).

  7. 3.05.2006 | 21:53

    Marian,

    es ging mir nicht darum, dass es woanders schlimmer ist, sondern es kotzt mich an, wenn Begriffe mit wirklich knallhartem Inhalt in snobistischer Manier verharmlost werden. Kannst du diesen Typen ausrichten, die du da kennst.

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