18. Mai 2006
Die moralisch beste Verteilung knapper Güter
Ja, da kapituliert der Ökonom. Zumindest der, der die Werturteile nicht gleich mitliefert.
Wenn wir nur eine begrenzte Menge von Gut X haben, aber eine darüber hinausgehende Nachfrage, wer bekommt was? Normalerweise müssten wir sagen: Versteigern. Denn dann bekommt der etwas von X, dem es auch besonders viel wert ist. Problematisch wird es natürlich bei solchen Gütern wie dem konkret betrachteten: Da wird der Grenznutzen jedes Menschen gegen unendlich gehen, und die Budgetrestriktion, also wer hat wieviel, wird statt der Präferenzstruktur die Entscheidung bringen.
Dass aber jemand länger lebt, nur weil er mehr hat, das mögen wir in konkreten Entscheidungssituationen nicht so. Womit nicht gesagt ist, dass wir tagtäglich nicht implizit so handeln. Man könnte jetzt zwar noch kaltherzig gesellschaftsnutzenorientiert denken und sagen, dass einer, der viel hat, offensichtlich auch viel für die Gesellschaft erbringt und daher zu bevorzugen wäre, aber dagegen sprechen z.B. (nüchtern) Vererbung und (tiefer gehend) Ethik.
Also was sonst? Windhundverfahren, Schlange, “who comes first serves first”? Das ist ja das bevorzugte Zuteilungsverfahren bei sozialistisch erzeugten Knappheiten, die die Älteren unter uns noch von der DDR kennen werden. So ähnlich läuft das auch tatsächlich in Gesundheitssystemen, z.B. auch in England. Argument: Wir wissen vorher alle nicht, wer dran ist, also regiert der Zufall und wir sind von moralisch komplizierten Entscheidungen befreit.
Ähnlich: Verlosung, also quasi “Gottesurteil”. Die Zufallsabhängigkeit bleibt, sie wird nur auf eine andere Grundlage gestellt, nämlich die des Zufallsgenerators statt der Zeit.
Ein uraltes Ritual: Der Mensch entzieht sich seiner Verantwortung und übergibt sie einer höheren Macht. Ist das nicht eine moralische Scheinlösung?
Im konkreten Fall kommt aber noch eine zusätzliche, und deswegen auch besondere Komplikation hinzu: Soll der Kreis der Nutzenempfänger über den der Zahler hinausgehen dürfen? Wenn ja, wie weit? Dass dies auf Dauer jedes System zusammenbrechen lassen muss, sollte klar sein - so argumentieren auch die Verantwortlichen. Aber was ist mit Ausnahmen? Eine gefährliche Debatte. Denn - wohlgemerkt - jedes Spenderherz, das Patient A bekommt, wird Patient B verweigert.
Hilft es, wenn ich mich da auf Institutionen zurückziehe? Zum Beispiel die, dass das gewählte Zugangsverfahren vor allem von vornherein feststehen muss und keinen Raum für Einzelentscheidungen bieten darf? Und dass es aufgrund politischer Entscheidung nach dem Windhundverfahren geht? Wenn die Regel, wer was wann bekommt, bekannt ist, kann es auch keine Enttäuschungen geben. Dass nur Einzahler auch von den Leistungen des britischen Gesundheitssystems profitieren sollen, wäre eine solche Regel. Die Erweiterung auf die EU ist für ein Mitgliedsland wohl unvermeidlich.
Es ist tragisch, dass Ese Alabis ihre Chance nicht bekommen hat. Aber wem hätte sie aus welchem Grund stattdessen verweigert werden sollen?
Verfasst von Rayson um 23:31 Uhr in der Kategorie Politik (Trackback)