Wenn schon, denn schon

Es gibt Menschen, die den Einsatz der “Achse des Guten Willens” im Irak für völkerrechtlich fragwürdig halten. Ich sympathisiere mit ihnen.
Aber es gibt auch Dinge, bei denen die Lage ziemlich eindeutig ist.

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3 Kommentare zu “Wenn schon, denn schon”

  1. 7.06.2006 | 7:38

    Alle gebrochenen oder nicht eingehaltenen Resolutionen, mit denen die USA ’serious consequences’, also Krieg androhten, gründeten in der Tat auf Kapitel VII der UN-Charta, aber vor allem auf der Resolution 687 des Sicherheitsrates.

    Die 687, auch Waffenstillstandsresolution genannt, ist jedoch völkerrechtlich ein Friedensabkommen zwischen Kuwait und dem Irak gewesen. Allein Kuwait wäre es zugekommen, vor dem Sicherheitsrat einen Bruch der 687 zu melden, aber das ist eben nie geschehen.

    Unter “Waffenstillstand” versteht das moderne Völkerrecht eben nicht mehr allein ein “Schweigen der Waffen”. Der Krieg hat nicht gerade Pause, sondern es herrscht formell Frieden. Die USA haben es sich angemasst, im Namen Kuwaits Krieg zu führen, deshalb war Operation Iraqi Freedom völkerrechtswidrig. Punkt.

    Andererseits ist nun, der normativen Kraft des Faktischen folgend, der UNO-Sicherheitsrat zu der Auffassung gelangt, dass man dem Nachkriegsirak helfen müsse.

    Dieses Tempo, diese Flexibilität und Entschlusskraft der UNO scheint wirklich viele Menschen zu überraschen. lol

  2. Spruance
    7.06.2006 | 8:13

    Ich fürchte, wenn wir uns auf die Juristen verlassen müßten, wäre Hitler immer noch an der Macht. Nee danke!

  3. R.A.
    7.06.2006 | 11:27

    > deshalb war
    > Operation Iraqi
    > Freedom
    >völkerrechtswidrig.
    Banane.

    Beim Thema Irak-Krieg habe ich ja schon von beiden Seiten erstaunliche Winkel-Advokaten-Argumente gelesen.

    Aber daß Waffenstillstand angeblich einen Friedensvertrag ersetzen soll, und daß es den USA an der Zustimmung Kuwaits gemangelt haben soll, das ist schon sehr absurd.

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