Ausgangspunkte - dargestellt am Thema Erbschaftsteuer

Wir wissen, dass sich die gierigen Blicke der Verfechter “sozialer Gerechtigkeit” auf die Erbschaftsteuer richten. Wie man zu dieser Steuer steht, hängt von einigen Standpunkten ab, die sich woanders bilden. Aus liberaler Sicht empfehle ich dazu die Überlegungen auf whitewashing.de, Teil I und Teil II, und bei erzliberal.de.

Eine Gegenposition, wie ich sie meinen linken Freunden eigentlich nicht als die ihre unterstellen möchte, nimmt Marc Pitzke von SPON ein. Er entledigt sich aller Gesichtspunkte bis auf einen: Trifft es Reiche oder nicht? Eine Steuer, die Reiche trifft, ist, wie, er nicht versäumt uns unter die Nase zu reiben, immer gerecht. Und wenn eine Steuer nicht erhoben wird, die Reiche betreffen würde, dann handelt es sich um eine “Steuererleichterung”. Sprich: Eigentlich steht dem Staat die Knete zu - wenn er darauf verzichtet, Zwang auszuüben, ist das eine Gunst. Kann man so sehen. Sollte man aber auch deutlich sagen - notfalls von liberaler Seite, nur damit hinterher keiner behauptet, er hätte es nicht ahnen können.

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12 Kommentare zu “Ausgangspunkte - dargestellt am Thema Erbschaftsteuer”

  1. spruance
    9.06.2006 | 8:32

    Allmählich lassen unsere “Regierenden” alle Hemmuungen fallen, neuerdings sogar die rhetorischen. Da liegt Geld noch rum - laßt es uns holen! Früher hieß sowas Raub - es wird schließlich mit Zwang gedroht!

  2. 9.06.2006 | 9:04

    Hinter dieser Einstellung steht wohl die Idee, dass Privateigentum ursprünglich der Allgemeinheit “geraubt” wurde. Es gibt ja mehrere Deutungen des Ursprungs des Begriffs “privat”. Wenn man es auf das lateinische Wort “privare” zurückführt, stößt man auf zwei Wortbedeutungen: rauben oder befreien. Nach der ersten Deutung wäre Privateigentum solches Eigentum, das ursprünglich der Allgemeinheit geraubt wurde. Nach der zweiten Deutung ist Privateigentum das persönliche Eigentum einer Person, das vom Zugriff des Staats befreit ist.

    Linke Ideologen bedienen sich natürlich der ersten Herleitung und insofern ist es nur logisch, dass sie soviel Privateigentum wie nur möglich in die Hand dest Staats zurückführen wollen.

  3. R.A.
    9.06.2006 | 11:04

    Ich stimme ja aller Kritik am Steuer- und Staatsverständnis der Linken zu.

    Aber die Erbschaftssteuer halte ich gerade auch aus liberaler Sicht für völlig gerechtfertigt.

    Das ist für den Empfänger äquivalent zu Einkommen, und sollte exakt so besteuert werden.
    D.h. ohne Freibeträge und zu den üblichen Sätzen (die derzeit natürlich allgemein viel zu hoch sind).

  4. C.Lapide
    9.06.2006 | 11:13

    Ohne auf die Fragen nach einer möglichen Berechtigung einer Erbschaftssteuer eingehen zu wollen, kann man doch festhalten, daß schon die Überschrift des SPON-Artikels abenteuerlich ist. Geschenk suggeriert, daß die Leute (die bösen Reichen) etwas bekommen, was anderen gehört. Praktisch sieht es aber so aus, daß der Staat darauf verichtet, den “bösen Reichen” etwas wegzunehmen. Mit Geschenk hat das überhauptnichts zu tun.

  5. 9.06.2006 | 11:30

    @R.A.
    Nein. Das Einkommen, das der Erbe aus seinem Erbteil erzielt, ist äquivalent zu anderen Einkommensarten und soll natürlich auch gleichartig besteuert werden.

    Außerdem wurde das Vermögen ja in der Regel schon aus versteuertem Einkommen aufgebaut und damit würde meiner Meinung nach doppelt darauf zugegriffen.

    Eine verständliche, transparente und gerechte (Einkommens)Steuergesetzgebung ohne Ausnahmen und “Gestaltungsmöglichkeiten” würde IMHO dazu führen, dass man auf die Erbschaftssteuer verzichten kann.

  6. Boche
    9.06.2006 | 11:46

    @R.A.

    Wenn ich meiner Tochter morgen 1.000 Euro schenke, damit sie sich eine neue Waschmaschine kaufen kann, sollte sie das Geld also versteuern müssen?

  7. R.A.
    9.06.2006 | 12:33

    @Stefanolix:
    > Das Einkommen,
    > das der Erbe aus
    > seinem Erbteil
    > erzielt, ist
    > äquivalent zu
    > anderen
    > Einkommensarten
    Das wäre aber ein abenteuerlicher Systembruch.
    Wenn mir mein Arbeitgeber als Lohnbestandteil Aktien gibt, dann versteuere ich auch deren Wert - und nicht die Dividende.

    > Außerdem wurde
    > das Vermögen ja
    > in der Regel
    > schon aus
    > versteuertem
    > Einkommen
    > aufgebaut
    ALLES wurde schon einmal besteuert. Ich bezahlte den Kaufmann mit besteuertem Geld, und der muß das trotzdem als SEINE Einnahme neu versteuern.

    Wann immer irgendetwas von Wert von einer juristischen Einheit in den Besitz einer anderen wechselt, ist das auf der Empfängerseite “Einkommen”.

  8. R.A.
    9.06.2006 | 12:37

    @Boche:
    > Wenn ich meiner
    > Tochter morgen
    > 1.000 Euro schenke
    Dann ist das heute schon schenkungssteuerpflichtig, und die wird logisch folgerichtig wie Erbschaft behandelt.

    Und das ist auch richtig so.

    Wohlgemerkt: Ich rede hier nur über die grundsätzliche Systemlogik und Berechtigung.

    Daß man das in der Praxis nicht lückenlos bis zum letzten Cent durchziehen kann und sollte ist etwas völlig anderes.

    Aber da wir im modernen Recht und Steuersystem keine Sippen mehr als Einheiten betrachten (das war ja früher so!), sondern Individuen, sind diese auch jeweils für sich steuerpflichtig und ihre Einkommensverhältnisse sind getrennt zu betrachten.

  9. 9.06.2006 | 13:09

    @R.A.

    Und das ist auch richtig so.

    Da bist du weiter als die Wirtschaftswissenschaften. Einkommensbegriffe gibt es nämlich wie Sand am Meer. Du vertrittst die Reinvermögenszugangstheorie, aber es gibt auch andere Ansätze. Zum Beispiel könnte man nur das als Einkommen betrachten, was volkswirtschaftlich gesehen Wertschöpfung ist, also Faktoreinkommen. Das heißt auch so. Da wären Vermögensübertragungen dann außen vor, und wir haben einen Einkommensbegriff in voller Harmonie mit Boches und stefanolix’ Aussagen.

  10. R.A.
    9.06.2006 | 16:30

    @Rayson:
    > Da bist du weiter
    > als die
    > Wirtschaftswissenschaften.
    Ui.
    Von Wirtschaft verstehe ich gerade genug, um mir immer rechtzeitig ein frisches Bier zu bestellen …

    Ich bin Mathematiker (und hoffe deswegen etwas Logik zu verstehen) und Historiker (und kann deswegen die Zeitgebundenheit diverser Ansichten verstehen) - ansonsten aber nur interessierter Laie.

    > Einkommensbegriffe
    > gibt es nämlich
    > wie Sand am Meer.
    Ich kenne nur den ganz primitiven: Wenn ich mehr habe als vorher, ist was reingekommen ;-)

    > Zum Beispiel
    > könnte man nur
    > das als Einkommen
    > betrachten, was
    > volkswirtschaftlich
    > gesehen
    > Wertschöpfung
    > ist,
    Wäre mir auch recht.
    Wenn jemand einen anderen Einkommensbegriff nimmt und dessen Überlegenheit begründen kann - dann soll mir das recht sein. Und wenn dann die Erbschaft nicht mehr als Einkommen zählt - ok, solange es auch konsequent durchgezogen wird.

    Ich finde es nur problematisch, wenn die Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Steuerpflichtigen einen Unterschied machen sollen.

  11. Parker8
    9.06.2006 | 17:01

    Hinter dieser Einstellung steht wohl die Idee, dass Privateigentum ursprünglich der Allgemeinheit “geraubt” wurde.

    Im Normalfall eher der Ansatz, dass die Wohlfahrt sich auf der Grundlage sekundärer Einkommensverteilung (sowie staatlicher Investitionen) vorteilhafter entwickelt. Dafür spricht, dass in den letzten Jahren der Rückgang der sekundären Einkommensverteilung mit einer massiven Wachstumsschwäche einhergeht.

    Und für die notwendigen Einnahmen ist die Erbschaftssteuer deshalb ganz gut geeignet, weil durch sie relativ wenig Verzerrungen im laufenden Wirtschaftsgeschehen zu erwarten sind.

  12. Zodac
    10.06.2006 | 1:27

    @Parker

    Offensichtlich sind gerade Staaten mit starker sekundärer Einkommensverteilung in der Krise. Zumal diese deutsche Wachstumsschwäche seit knapp 20 Jahren existiert.

    @R.A

    Nun, auch im modernen Steuersystem weden “Sippen” berücksichtigt. Natürlich ist das mehr oder weniger eine Subventionierung der Institution Familie. Die positiven Nebeneffekte familiärer Gemeinschaften auf die Gesellschaft scheinen mir diese Begünstigigungen zu rechtfertigen.

    Die Familie wird in der Gesellschaft zum Auslaufmodell, wenn der Staat ihr sämtliche ökonomischen Funktionen nimmt. Zumal die Familie oftmals die weitaus effizientere Solidargemeinschaft ist.

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