13. Juni 2006
Rauchzeichen vom Obrigkeitsstaat
Nun haben die Politiker also ein neues Thema gefunden, bei dem sie sich profilieren können: Das Rauchverbot.
Während es durchaus legitim erscheint, die Belästigung der Nichtraucher an den Orten gesetzlich zu begrenzen, die man als “öffentlich” bezeichnen könnte, geht die Diskussion mit der Einbeziehung der Gaststätten in eine aus liberaler Sicht problematische Richtung. Denn Gaststätten sind (zumindest meinem Verständnis nach; ein Jurist möge mich nötigenfalls korrigieren) keine öffentlichen Räume sondern Privatbesitz.
Ebenso verhält es sich mit dem Arbeitsplatz, sofern dieser nicht vom Staat gestellt wird.
Wenn wir es dem Staat im Falle von Gaststätten und Unternehmen erlauben, in den privaten Raum mit Rauchverboten hineinzuregieren - wetten, dass die Albrecht-Tochter morgen Gesetzesvorschläge bringt, die Eltern mit Strafe oder Sorgerechtsentzug bedrohen, wenn sie in Anwesenheit ihrer Kinder rauchen?
Das Ende vom Lied dieser staatlichen Zwangsbeglückung ist immer dasselbe: Bis ins Privateste hinein Zwang, Kontrolle und Gängelung.
PS: Ich bin übrigens Nichtraucher und meide ohne bürokratischen Beistand erfolgeich zu stark verqualmte Kneipen.
PPS: Rechtlich gesehen würde mich interessieren, ob der Staat überhaupt Vorgaben machen kann, wie in privaten Räumen mit dem Rauchen umgegangen wird? Was würde denn das Verfassungsgericht dazu sagen? Gibt es da Prognosen?
Verfasst von Boche um 15:23 Uhr in der Kategorie Innenpolitik, Politik (Trackback)