Splitting - Wurfanreiz oder steuersystematische Konsequenz?

Wir hätten drauf wetten können, dass das Ehegattensplitting irgendwann sturmreif geschossen wird. Auch die Begründung der CDU für die Abschussfreigabe lag auf der Hand: dem FührerKanzler werden zu wenig Kinder geschenkt.

Für Steuerlaien sei es hier erklärt, was das Ehegattensplitting eigentlich macht: Es legt die steuerliche Progressionszone so fest, als ob das gemeinsame Einkommen zu gleichen Teilen von beiden Ehepartnern erbracht wird, ungeachtet der tatsächlichen Verteilung. Aus der Vermeidung der aufgrund der Progression entstehenden zwangsläufigen Benachteiligung von Ehen, bei denen die beiden Partner ungleich zum gemeinsamen Einkommen beitragen, eine “Bevorzugung der Alleinverdiener-Ehe” zu basteln, wie sich der “familienpolitische” Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag nicht entblödet zu behaupten, dazu bedarf es schon einer grundsoliden sozialistischen Einstellung: “All your income are belong tu us!”

Unser lieber Staat setzt uns, weil er anderes nicht gelernt hat und auch nichts anderes beherrscht, die Pistole auf die Brust: Werft oder zahlt. Neudeutsch auch: “Familiensplitting“. Danke, SPDCDU!

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34 Kommentare zu “Splitting - Wurfanreiz oder steuersystematische Konsequenz?”

  1. FAB.
    16.06.2006 | 22:28

    Wenn man das bisherige Ehegattensplitting - zurecht - als Gerechtigkeitsgewinn verteidigt, müßte man doch das Familiensplitting als logische Konsequenz begrüßen, statt es als “Wurfanreiz” abzuqualifizieren?
    Allerdings ist, grade weil beides eine Ausprägung desselben richtigen Prinzips darstellt, gar nicht einzusehen, warum das eine weichen sollte, wenn das andere eingeführt wird. Die CDU-Position, das Ehegattensplitting der Ehefeindlichkeit der SPD zu opfern, um das Familiensplitting zu bekommen, ist inkonsistent - mal wieder. Die CSU, die ja anscheinend gegen den Handel ist, hat das wohl durchschaut.

  2. 17.06.2006 | 14:45

    “Gerechtigkeitsgewinn”? Nein, meine Betonung wird schon im Titel des Beitrags deutlich und liegt auf der Steuersystematik. Splitting ist keine Familiensubvention, sondern eine Konsequenz der Progression: Bei einer Flat Tax hätte es keine Wirkung, ganz im Gegensatz zum “Familiensplitting”, das deshalb als lediglich ein weiterer Subventionstopf für Familien mit Kindern einzustufen ist.

    Es ist nur eine Situation denkbar, in der Familiensplittung genau so konsequent wäre wie Ehegattensplitting: Wenn Kinderarbeit wieder erlaubt wird.

  3. 17.06.2006 | 16:11

    Und wie sollen die Familien gesplittet werden? Durch noch mehr Scheidungen?

  4. 17.06.2006 | 21:27

    Warum soll das deutsche Alleinverdiener-Männchen steuerlich weiterhin dafür privilegiert werden, dass es sein Weibchen per Ehegattensplitting vom Arbeitsmarkt und von allen Sexualvergleichsobjekten systematisch fernhält?

    Das Ehegattensplitting ist ein steuersystematischer Bullshit und sollte ersatzlos abgeschafft werden.

    MfG

  5. 17.06.2006 | 23:15

    Warum soll ein deutsches Ehepaar eine unterschiedliche Steuerbelastung haben, je nachdem wer von beiden Ehepartnern wieviel verdient?

    Etwaiges Machogehabe von Ehemännern zu bestrafen ist keine Aufgabe des Steuerrechts.

  6. 18.06.2006 | 0:53

    Grundsätzlich habe ich etwas gegen eine staatlich geförderte Ehe, so dass ich mit einem Ehegattensplitting nicht viel anfangen kann. Am besten wäre wohl eine Flat-Tax, so dass solche Sachen ohnehin ad acta gelegt werden können. Aber statt des Ehegattensplitting kann man sich ja vorstellen, dass der Mann seine Frau zur Hälfte des Lohnes beschäftigt, so dass beide das gemittelten Einkommen versteuern. Konkret geht das zwar nicht, aber ich kann es mir als theoretische Möglichkeit vorstellen, so dass mir der Lenkungseffekt durch den Staat nicht wie ein solcher vorkommt.

    Ein Familiensplitting allerdings, bei dem der Staat noch einen Schritt weitergeht und eine bestimmte individuelle Lebensentscheidung belohnt oder bestraft, halte für nicht mit liberalen Grundsätzen vereinbar.

  7. 18.06.2006 | 1:11

    Die Abneigung gegen eine staatlich geförderte Ehe kann ich um so mehr verstehen, als diese Ehe in ihrer Bedeutung immer mehr abnimmt. Was früher angemessen oder einfach nur geboten war, kann heute künstlich normativ wirken. Statt immer mehr Verhältnisse unter den Ehebegriff zu subsumieren, wäre wohl eher der komplette staatliche Rückzug aus den individuellen Bindungsverhältnissen angesagt: Eheähnliches lässt sich notfalls auch rein privatrechtlich regeln.

    Tatsächlich kann man, und darauf kommt es mir auch ein wenig an, die Splitting-Diskussion nicht ohne Umfang und Berechtigung einer Steuerprogression denken. Ich fände es schon großartig, wenn in der Politik allgemein und auch im politischen Kleinbloggersdorf das TINSTAAFL-Prinzip (”There is no such thing as a free lunch”) ins Denken Einzug hielte..

  8. FAB.
    18.06.2006 | 1:26

    Inwiefern nimmt die Bedeutung der Ehe ab? Weil die Zahl sinkt? Wohl kaum. Da die Auflösung der gerne mit abwertendem Unterton “traditionell” genannten Familienstruktur offensichtlich statistisch mit steigender sozialer Verwahrlosung und Bevölkerungsimplosion einhergeht, ist die Bedeutung der Ehe als Kern und Stabilitätsanker der Familie größer denn je, ihre Förderung oder zumindest der Abbau von Hindernissen allemal Aufgabe der Rechtsordnung.
    Außerdem ist die ebenfalls negativ gemeinte Bezeichnung als “Subvention” oder “Förderung” unpassend. Splittingverfahren sind keine Umverteilung, sondern das Gegenteil - sie belassen das Einkommen da, wo es verdient wurde, wo es benötigt wird, und wo es gerechterweise auch bleiben sollte.

    @ “Chet Atkins” - neigen Sie öfter zu solchen vollkommen unqualifizierten Haßausbrüchen wie eben? Das sollten Sie mal behandeln lassen.

  9. 18.06.2006 | 1:47

    @FAB

    Du wirst - wie ich als Option nannte - normativ in deiner Argumentation. Aus liberaler Sicht ist aber das, was Familie herkömmlicher Bauart nach Ansicht Konservativer leisten könnte, irrelevant gegenüber dem, was heute tatsächlich ist, also von den Menschen gewählt wird. Wir können uns gerne darüber unterhalten, ob das staatlich induziert ist - ich sehe das nicht.

    “Subvention” ist alles, was Gleiches ungleich behandelt. Jetzt mal nur steuerlich betrachtet.

    Zu Chat Atkins: Ich verstehe deinen Widerspruch, FAB, möchte aber trotzdem darum bitten, hobby-pathologische Befunde möglichst zu unterlassen. In diesem Blog hat jeder mehrere Chancen, sich einer sachlichen Diskussion zu stellen. Ich kann den Ton von Chat Atkins erstmal ab, weil ich selbst zu provokativen Einstiegen in eine Diskussion neige. Entscheidend ist, was sich daraus entwickelt, und das hätte ich ungern von Anfang an abgewürgt. Ok?

  10. 18.06.2006 | 8:49

    Nun - wenn ich Herrn FAB ein Bild zeige, und er nennt das Bild obszön,dann erfahre ich viel über Herrn FAB und wenig über das Bild.

    Ich habe also keinen Hass geäußert - der Herr FAB hat nur gesagt, ich hätte Hass geäußert. Weil er sich offenbar jede Abweichung von seinen normativen Ansichten reflexhaft als hassgeleitet erklären muss. Unqualifiziert war ich schon gar nicht.

    Allerdings - ich bin überzeugter Anhänger eines Steuersystems ganz ohne Subventionstatbestände. Damit liege ich auf schönster liberaler Linie. Zumindest in der Theorie. Dass die Liberalen in der Praxis gern gegen ihre ehernsten Grundsätze stimmen, ist mir auch klar.

    Das Ehegattensplitting ist eine solche Subvention, die - vor allem auf Wunsch der klerikalen Union hin - seit Anno Adenauer die “gottgewollte” Alleinverdienerehe privilegiert. Damit soll ein Reproduktionsmodell tradiert werden, das längst schon nicht mehr in die moderne Zeit passt. Denn es ist doch wohl absurd, dass wir über Akademikermangel quaken - und trotzdem die akademisch gebildeten Frauen systematisch per Ehegattensplitting vom Arbeitsmarkt fern halten: “Schatz, bleib doch jetzt nach der Heirat lieber zu Hause. Steuerlich stehen wir uns damit viel besser!”

    Auch daher ist das Ehegattensplitting wie jedes andere Splitting abzuschaffen. Jeder - Mann, Frau, Unternehmer, Selbständiger - soll gemäß seiner ökonomischen Leistungsfähigkeit ohne Ausnahmetatbestände von jedem Taler Steuern bezahlen - ohne sich dabei - un djetzt wahlweise - auf Kohlepfennig, Stilllegungsprämie, Einspeisungsvergütung, Freistellungsgrenzen, Bewirtungskosten, Abschreibungsmöglichkeiten oder Pendlerpauschalen rausreden zu können. Der Steuersatz würde auf diese Art sogar sinken, obwohl der Staat trotzdem mehr Geld zur Verfügung hat. Nur unsere Subventionsritter - ob Alleinverdienermännchen oder Risikofonds-Investor - würden dumm aus der Wäsche gucken. Punkt.

    Das ist eine glasklare Feststellung mit viel Vernunft und gesundem Menschenverstand - aber ganz ohne Hass.

  11. FAB.
    18.06.2006 | 11:40

    @ Rayson
    Es war gar nicht so sehr boshaft gemeint in Richtung Chat, eher ironisch-neckend - ich goutiere provokante Einstiege auch und gebe dann gerne in gleichem Modus zurück, um zu sehen, ob noch was inhaltliches kommt - was ja auch hier der Fall war.

    Inhaltlich neige ich als Jurist in der Tat zur normativen Betrachtung. Die massenweise Abkehr von der traditionellen (für mich ein positiv konnotiertes Wort) Familie scheint mir, angesichts der schon revolutionär zu nennenden Veränderungen im Familien- und Sozialrecht der letzten 25 Jahre, durchaus durch die staatlicherseits vorgegebenen Rahmenbedingungen mitbedingt.
    Bei deiner Subventionsdefinition habe ich noch nicht ganz verstanden, worin beim Splitting die Ungleichbehandlung liegt? Es werden ja grade alle gleich behandelt, nämlich so, als sei das Gesamteinkommen 50/50 auf die Ehegatten verteilt.

    @ Chat
    Hm. Lies doch nochmal deinen ersten Beitrag. Erstens ist “Männchen” ein Begriff für das Tierreich, nicht für Menschen. Zweitens ist deine Unterstellung, daß das Steuerrecht dazu diene, jemanden von “Sexualvergleichsobjekten” fernzuhalten, eher absurd. Zusammen bekommt man den Eindruck, daß Du Menschen, die einen Lebensentwurf wählen, der offensichtlich dem deinen nicht entspricht, mit einer sehr starken emotionalen Ablehnung und unsachlicher bis beleidigender Ausdrucksweise begegnest. Ob ich dafür das richtige Wort gefunden habe, mögen andere beurteilen.

    Inhaltlich weißt Du so gut wie ich, daß das Splitting nicht “die Alleinverdienerehe privilegiert” sondern ungerechtfertigte Mehrbelastungen ausgleicht, die ansonsten immer einträten, wenn nicht beide Ehegatten exakt gleichviel verdienen - was wohl nie der Fall ist. Ob eine Alleinverdienerehe “gottgewollt” ist, weiß ich nicht. Ist sie aber von Menschen gewollt, dann ist es kaum Aufgabe des Steuerrechts, sie gegenüber Doppelverdienern zu benachteiligen.
    Außerdem ist das schon wieder so eine Unterstellung, daß jemand (natürlich der Mann, wer sonst) diese Steuerregelung benutzt, um jemanden (natürlich die Frau) vom Arbeiten abzuhalten. Ich glaube, da steckst eher Du noch in den 50er Jahren, als ein Alleinverdiener mit seinem Einkommen eine Familie ernähren konnte. Heutzutage können das allenfalls noch Spitzenverdiener. Alle anderen müssen sowieso jede Verdienstmöglichkeit mitnehmen, sonst ist man spätestens mit dem zweiten Kind im Sozialhilfebereich.
    Und bitte, mal ehrlich: hast Du den Fiesling, den Du da als Normalfall behauptest, schon mal in freier Wildbahn erlebt? Ich nämlich nicht. Rund um mich (33) herum haben die Leute entweder Heirat und Familiengründung kürzlich vollzogen, oder sind gerade dabei, oder kurz davor. Und nirgends, wirklich nirgends, habe ich so etwas erlebt. Mir scheint das ein phantasiertes Feindbild zu sein.

    Zuletzt: ich bin im Grundsatz völlig d´accord mit deiner Subventionsfeindlichkeit. Subventionen für Wirtschaftssubjekte iSv am Markt operierenden Unternehmen sind in der Tat prinzipiell abzulehnen. Aber eine Familie ist kein am Markt operierendes Wirtschaftsunternehmen. Und, ich wiederhole es, einer Familie das von ihr selbst - egal von wem im Einzelfall, und heutzutage ist das oft genug die Frau - erarbeitete Einkommen zu belassen, ist auch keine marktverzerrende Subvention. Grade um die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, kommt es entscheidend darauf an, wieviele Personen von dem Einkommen leben müssen.

  12. 18.06.2006 | 12:36

    @Rayson @FAB

    Dass Ehe und Familie nicht mehr zeitgemäß seien, glaube ich nicht. Im Gegenteil, ich halte sie für wichtig und eine gesellschaftliche Wertschätzung der Familie auch für wünschenswert. Der Staat allerdings muss, anders als ich, neutral sein und darf nicht bestimmte Lebensformen belohnen und andere bestrafen. Nicht alles, was man gut findet (Familie), muss in staatliche Obhut und nicht alles, was man schlecht findet (Rauchen) muss verboten werde.

    Schade, dass viele Bürger es anders sehen und ihre eigenen Wertvorstellungen und Lebensentwürfe als die einzig richtigen mit einem amtlichen Stempel staatlich bestätigt haben möchten.

  13. 18.06.2006 | 13:30

    Nun ja - offensichtlich bin mit meiner Sicht der Dinge ja nicht allein:
    Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ina Lenke, sagte, das Ehegattensplitting müsse dringend reformiert werden. „Gefördert wird noch heute das Modell der 50er Jahre, als der Mann arbeitete und die Frau zu Hause blieb und die Kinder erzog“, sagte sie. Die Steuerpolitik müsse „weg von diesem überholten Familienbild“.

    Dass ich von “Männchen” schrieb, hängt damit zusammen, dass ich mir Menschen gern als einen “lustigen Zoo” vorstelle. Das ist auch gar nicht so verkehrt: Genetisch beträgt der Unterschied zwischen Mensch und Schimpanse, wenn man Max-Planck-Wissenschaftlern trauen darf, ganze 1,3 Prozent.

  14. 18.06.2006 | 13:41

    Gefördert wird noch heute das Modell der 50er Jahre

    Und deswegen sollte man jetzt nicht den Fehler machen, das Familienmodell des Jahres 2006 zu fördern und das der 50er Jahre zu bestrafen.

    Die CSU bei ihrem Familienbild mit dem Rücken zur Wand stehend scheint mir da - notgedrungen allerdings- die liberalere Position zu vertreten.

  15. FAB.
    18.06.2006 | 16:06

    Dadurch, daß eine Parteisprecherin etwas behauptet, wird es inhaltlich nicht richtiger. Oder, wie einer der Professoren, bei denen ich Hausarbeiten anzufertigen hatte, gerne sagte: Argumente, nicht Autoritäten. Selbst wenn etwas “einhellige Meinung” in Rechtsprechung und Schrifttum sein sollte, heißt das noch lange nicht, daß es auch richtig ist.

    Kernpunkt ist und bleibt: der Staat ist nicht legitimiert, die familieninterne Aufgabenverteilung seinen ideologischen Tagesmoden zu unterwerfen. Auch nicht dadurch, daß er Einkommensunterschiede zwischen den Ehegatten steuerlich sanktioniert - was bei einem Wegfall der Splittingvorschriften der Fall wäre.
    Immer wieder: die steuerliche Gesamtbelastung der Familien hat unabhängig zu sein davon, wer wieviel Geld verdient. Die Regelungen, die das gewährleisten, sind keine rechtfertigungsbedürftige Vorzugsbehandlung, sondern eine verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit.

  16. Parker8
    18.06.2006 | 16:47

    nämlich so, als sei das Gesamteinkommen 50/50 auf die Ehegatten verteilt.
    Eben, deswegen ist es auch eine Subvention: Ein Partner überträgt einen Teil seines Einkommens auf den anderen, schreibt ihn (den Einkommensteil) damit ab. Und wer das Ehezertifikat nicht hat, ist von dieser Subvention ausgeschlossen.

  17. 18.06.2006 | 16:58

    Ich bin kein Steuerfachmann, also erklärt mir das bitte mal ;-)

    Besteuerung nach Leistungsfähigkeit bedeutet doch in unserem jetzigen progressiven Steuersystem: bei der Bemessung der Einkommenssteuer werden zum einen das Einkommen des Steuerzahlers und zum anderen seine Unterhaltspflichten berücksichtigt(?)

    Eheleute sind untereinander unterhaltspflichtig, Eltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig. Wenn es also kein Ehegattensplitting gäbe, müssten doch eine nichtberufstätige Ehefrau oder ein nichtberufstätiger Ehemann gegenüber ihren jeweils berufstätigen Ehepartnern trotzdem irgendwie berücksichtigt werden?

    Im Kirchhof-Modell (bzw. in dem Modell, das er für die CDU im Wahlkampf vertreten hat) sollte es eine Art Familienfreibetrag geben, der von der Anzahl der Kinder abhängig war.

    Wie würde das bei einem reinen Flat-Tax-Modell gehandhabt?

    PS: Übrigens gibt es (zumindest hier im Osten) durchaus etliche Ehen, in denen beide Partner etwa gleich viel Geld mit nach Hause bringen.

    PPS: Bei all diesen “Umgestaltungen” wird sich weder für die Kinder noch für die Eltern etwas bessern, sondern nur für den Finanzminister …

  18. 18.06.2006 | 17:09

    Der Punkt ist doch, ob man Ehe als Gemeinschaft betrachtet, bei der beide Ehepartner als Einheit wirtschaften, oder ob man sie als Nebeneinander zweier Individuen sieht. Nur wenn man Letzteres annimmt, kann man auf die Idee einer “Subvention” kommen. Anderenfalls ist das Splitting systematisch geboten, um die Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft “Ehe” richtig einzustufen.

    Selbstverständlich sind dann Nichtverheiratete davon ausgeschlossen. Ungleiches muss auch ungleich behandelt werden.

    @stefanolix

    Im Grundsatz hast du Recht, aber Unterhaltspflichten berücksichtigt man steuerlich lieber durch Kürzungen der Bemessungsgrundlage. Mit der durch die Progression bedingten Verzerrung der steuerlichen Belastung einer ehelichen Gemeinschaft in Abhängigkeit von der internen Einkommensverteilung hat das direkt nichts zu tun.

  19. 18.06.2006 | 17:33

    Ich wollte das nicht vermischen, ich wollte nur für mich selbst herausfinden, wie man das System vereinfachen bzw. verbessern könnte.
    Im Kern sind ja die Freigrenzen bei Kirchhof eine Kürzung der Bemessungsgrundlage: Für eine Familie mit einem Kind liegen sie niedriger als für eine Familie mit zwei oder drei Kindern. Wie wird denn in diesem System eine nichtberufstätige Ehefrau eingeordnet? Prinzipiell doch auch mit einer Art Freibetrag?

  20. 18.06.2006 | 17:36

    PS: Wenn ich mich recht entsinne, sollte es doch in dem CDU-Modell eine Freigrenze von 32.000 Euro (4 x 8.000 Euro) für eine Familie von vier Personen geben. Dafür wäre doch das Ehegattensplitting logischerweise auch weggefallen und ein Familiensplitting hätte es erst recht nicht gegeben(?)

  21. 18.06.2006 | 17:43

    Eine Heirat macht aus zwei Personen noch lange keine AG. Wenn der eine Partner wenig verdient, bezahlt er wenig Steuern, wenn der andere viel verdient, bezahlt er viel Steuern. Gemeinsames Bett, getrennte Veranlagung.

    Nur so ist es vernünfig.

    MfG

  22. 18.06.2006 | 17:55

    @Chat: Ist Dein Modell eine “flat tax”, ein Stufentarif oder ein progressiver Steuertarif?

  23. 18.06.2006 | 18:11

    @Chat Atkins
    Es soll auch noch andere Formen von Gemeinschaften als nur AGs geben…
    “Nur so ist es vernünftig”: Nee, ne?

    @stefanolix
    Ich habe mich mit den Details von Kirchhofs System nie beschäftigt, aber Freibeträge sind natürlich nicht identisch mit der Kürzung um tatsächliche Belastungen.

    Und geh davon aus, dass jemand, der sich so überzeugt gegen das Splitting ausspricht, ein Fan der Steuerprogression sein muss… Eine Flat Tax braucht kein Splitting.

  24. 18.06.2006 | 18:24

    Aber über “flat tax” oder “flat tax mit Freibetrag” müssen wir wohl nicht sprechen: das wäre hierzulande viel zu einfach und zu unbürokratisch und politisch nicht zu vermitteln und überhaupt …
    Du sagst: “Kürzung um tatsächliche Belastungen” != “Freibetrag”? Warum?

  25. 18.06.2006 | 19:00

    Na, den Freibetrag kriegt jeder, egal, wieviel er tatsächlich aufwendet.

  26. Parker8
    18.06.2006 | 19:39

    Der Punkt ist doch, ob man Ehe als Gemeinschaft betrachtet
    Das wäre das Modell der Gesellschafter-Besteuerung. Dann muss aber auch die Gewinnermittlung in den ‘Betrieb’ verlagert werden. Und dann darf es in der Konsequenz eigentlich keine doppelten Werbekostenpauschalen oder Freibeträge geben, nur weil der Betrieb zufällig zwei Gesellschafter hat.

  27. 18.06.2006 | 20:06

    Sagen wir es so: Die Freibeträge dienen zur Vereinfachung der Anrechung tatsächlicher Belastungen. Ich würde ja auch die tatsächlichen Aufwendungen einzeln abrechnen, aber wäre das nicht auf Seiten der Finanzverwaltung etwas aufwendig? ;-)

    Na ja. Ich hoffe, dass das Herumdoktern nichts verschlimmert. Das Ehegattensplitting geht mich persönlich nichts an. Aber ich fürchte, dass auch dieses Änderungsgesetz am Ende vorwiegend Verlierer hervorbringt.

    Ein vereinfachtes Steuersystem wird wohl für immer ein Traum bleiben …

  28. 18.06.2006 | 20:13

    @Parker8: Dann ist aber die ganz entscheidende Frage, was bei der Gewinnermittlung alles angerechnet werden darf.

  29. FAB.
    18.06.2006 | 22:12

    @ Parker.
    Die Familie ist kein Betrieb und keine oHG. Gänzlich andere Kategorie. Daher Analogieschlüsse ohne Erkenntnismehrwert.

  30. 18.06.2006 | 23:14

    @Parker8

    Die Logik entgeht mir. Das Splitting korrigiert nur die progressionsbedingte Verzerrung aufgrund der Einkommensverteilung - wenn es trotzdem zwei Jobs sind, muss es auch zwei Werbungskostenpauschalen geben, da es auch zwei Einkommen sind.

  31. 19.06.2006 | 7:52

    Ich denke, ohne Stufentarif wird es wohl nicht gehen. Die Idee der Flat Tax schaffen sie selbst in einem aufstrebenden Land wie der Slowakei jetzt wieder ab. Ich denke aber, dass es keine Steuererhöhungen geben muss, wenn man nur alle Ausnahmetatbestande abschafft, alle Einkommen gleich behandelt und die “kreative Steuergestaltung” beendet. Die paar arbeitslosen Steuerberater sollten wir dafür in Kauf nehmen. Ich denke ferner, dass dann auch ganz ohne Steuererhöhungen die Steuereinnahmen so stark steigen würden, dass sogar die Sozialausgaben den Steuern zugeschlagen werden könnten, dass es also möglich sein sollte, die Lohnzusatzkosten weitgehend abzuschaffen, mit positiven Effekten für den Arbeitsmarkt. Ohne dass ich das jetzt im Einzelnen durchrechnen könnte. Trotzdem wäre das Modell, obwohl es die Stufen nicht ändert, eine massive Umverteilung von oben nach unten, weil die meisten “Steuerschlupflöcher” doch Vergünstigungen und Privilegien für die obere Hälfte der Gesellschaft sind.

  32. 19.06.2006 | 9:58

    Gegen das Prinzip “breite Bemessungsgrundlage, keine Ausnahmetatbestände” ist ja wenig einzuwenden. Das propagieren auch alle Flat-Tax-Anhänger. Aber mich würde mal gerne interessieren, wo sie denn sind, die angeblichen Lücken mit dem Milliardenpotenzial, die nur die “obere Hälfte der Gesellschaft” betreffen? Von der offensichtlichen Bevorzugung der Landwirte mal abgesehen…

    Die Sozialausgaben den Steuern zuschlagen durch Abschaffen dieser Ausnahmen? Da brauche ich noch nicht einmal durchzurechnen, um zu wissen, dass das wohl ein frommer Wunsch bleiben wird. Das Budget der Sozialversicherung entspricht ziemlich genau dem Aufkommen aller Steuerarten zusammen, wovon ca. knapp die Hälfte aus Verbrauchsteuern besteht. Die angeblichen Ausnahmen möchte ich sehen, deren Abschaffung zu einer Verdreifachung des Volumens der einkommensabhängigen Steuern führt…

  33. 19.06.2006 | 10:00

    Chat, wenn der Staat in der Steuergesetzgebung erlaubt, dass der Steuerpflichtige bestimmte Aufwendungen geltend machen darf, dann ist die Abschaffung dieser Möglichkeiten sehr wohl eine Steuererhöhung. Ich will jetzt nicht alle “Gestaltungsmöglichkeiten” mit der Entfernungspauschale vergleichen, aber daran sieht man es deutlich.

  34. R.A.
    19.06.2006 | 14:53

    Ist schon typischer Orwell-Neusprech, wenn es als “Subvention” gilt, wenn der Staat bisher keine Strafsteuer für Eheleute erhebt (wie es de facto bei Abschaffung des Splittings der Fall wäre).

    Man kann selbstverständlich der Meinung sein, daß auch Eheleute als zwei verschiedene Individuen (und eben nicht als Wirtschaftsgemeinschaft) besteuert werden sollen.

    Dann aber muß man auch konsequent sein: Dann bekäme eine nicht berufstätige Ehefrau auch den vollen Sozialhilfesatz, unabhängig vom Einkommen des Ehemannes.

    Aber das wollen die Sozialisten natürlich nicht.
    Sie wollen den Sachverhalt immer so interpretieren, daß der Staat maximal abgreifen kann.

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