Die ewige Wiederkehr des Gleichen

Guantanamo und die Folgen bleiben ein Thema in den Blogs.

Wir “Bissige” sind bei dem Thema auch nicht unbedingt einer Meinung, aber ich kann dem, was vor laaaanger Zeit Kollege Boche dazu geschrieben hat, einiges Verständnis entgegenbringen. Wer nicht erwachsen genug ist, Zielkonflikte auszuhalten oder gar nur zur Kenntnis zu nehmen, sollte sich aus der Politik verabschieden.

Statler verweist nun auf einen Beitrag von Alan Posener, in dem dieser die Kritik an Guantanamo von einer anderen Seite beleuchtet: Offensichtlich ist auch in den Ländern, die sich gerne als erleuchtete Vorbilder in Sachen Menschenrechte gerieren, es mit der Rechtsstaatlichkeit nicht zum Besten bestellt. Heißt das also, man müsse an der “Gitmo”-Kritik Abstriche machen, um nicht unglaubwürdig zu werden? Jein. Zunächst mal würde ich bei allen erkennbaren Missständen in französischen Gefängnissen der Regierung der Grande Nation zugestehen, dass sie diese nicht beabsichtigt bzw. für geboten hält. Das ist bei der Behandlung der Gefangenen in Guantanamo etwas anders: Zwar dürfte auch die US-Regierung nicht unbedingt Misshandlungen befürworten (wobei ich bestimmte “Befragungstechniken” durchaus dazu zählen würde), aber sie hält Grund, Ausmaß, Dauer und Art der Gefangensetzung offenbar für richtig und nicht revisionsbedürftig. Andererseits muss sich natürlich jeder, der mit dem Finger nur auf die USA zeigen kann, fragen lassen, wie es denn um seine Motivation bestellt ist, wenn er Verletzungen der Menschenrechte von anderen Staaten ignoriert.

Der “Lösungsansatz” von Olaf Petersen scheint mir da auch nicht besonders hilfreich zu sein. Olaf meint, da man die besonders üblen Diktaturen und Menschenrechtsverletzer quasi als solche “abhaken und ablegen” könne, sei es sinnvoll, sich auf die Kritik an den Staaten zu konzentrieren, die demokratisch organisiert und den Menschenrechten gegenüber in der Regel sehr positiv eingestellt sind. Für mich klingt das zu sehr nach einer günstigen Ausrede für simplen Antiamerikanismus. Den Beweis, dass genau so kritisch auf andere westliche Staaten geblickt wird, bleiben die Befürworter dieser, so will ich sie mal nennen, Nabelschaudoktrin schuldig. Konsequenterweise müsste man von diesen auch eine besonders intensive Kritik an den Zuständen ihres jeweiligen Heimatlands und der mit diesem besonders eng verbundenen Staaten erwarten können.

Aber auch ganz generell scheint mir dieser Ansatz in Konsequenz ein Abschreiben der Menschen zu bedeuten, die unter menschenverachtenden Regimen leben müsssen. Ist ein Insasse in Guantanamo etwa mehr wert als ein politischer Gefangener in Nordkorea, China oder Iran? Nein, Menschenrechte sind natürlich unteilbar. Wer glaubwürdig für sie eintreten will, muss seine Stimme unabhängig von politischer Einstellung, geografischer Lage und Staatsform des Landes erheben.

Mir wird hier viel zu viel geheuchelt. Von mehreren Seiten.

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8 Kommentare zu “Die ewige Wiederkehr des Gleichen”

  1. Marian Wirth
    19.06.2006 | 21:05

    Bei dem Thema geht so vieles durcheinander, dass es schwer fällt, das alles auseinander zu halten. Nur ein paar Punkte:

    Der Vergleich mit den Zuständen in französischen Haftanstalten trifft nur die Kritik an den Zuständen in Guantanamo, berührt aber das viel gravierendere Problem der Rechtsgrundlage für die Inhaftierung in Guantanamo nicht (für die französischen Häftlinge dürfte eine solche gegeben sein - bei russischen Häftlingen ist das oft nicht der Fall; die sitzen oft jahrelang ein, ohne dass ein rechtsstaatliches Verfahren in Gang gesetzt wird).

    Ich kann nach wie vor nicht verstehen, was die amerikanische Regierung daran hindert, für diese von ihr neu erfundene Kategorie “unlawful combattants” ein eigenes Verfahren zu installieren. Alles, was in dieser Hinsicht bisher getan wurde, geschah auf Druck des Supreme Court. Nur: Für mich ist das ein Problem der Bush-Regierung und eben kein Ausdruck dafür, dass die USA als Nation sich nach 9/11 von dem Anspruch verabschiedet haben, ein Rechtsstaat westlicher Prägung sein zu wollen. Für diese Behauptung, die insbesondere in deutschen Medien gerne in dieser pauschalisierten Form erhoben wird, ist der Widerstand gegen Guantanamo quer durch alle politischen Lager in den USA viel zu heftig.

    Und was das “Abschreiben” angeht, so ergibt sich für mich das Problem, dass wir die wirtschaftlichen Beziehungen mit den menschenrechtsverachtenden Staaten nicht abschreiben und wohl auch nicht abschreiben können. In dieser Hinsicht finde ich (sogar) die Bush-Regierung glaubwürdiger, die keinen Hehl aus ihren Geschäftsbeziehungen zu Unrechtsregimen macht, gleichzeitig aber immer wieder öffentlich Druck ausübt, während wir Wasser predigen und Wein trinken bzw. uns hinter wolkiger EU-Rhetorik verstecken.

    Da ich weder Regierungssprecher der USA sein will, noch irgendwelche wirtschaftlichen Interessen vertrete, halte ich mich eigentlich lieber aus den Menschenrechts-Diskussionen heraus. Aber die Verve und die Oberflächlichkeit, mit der vor allem die Öffentlich-Rechtlichen sich “kritisch” mit den USA auseinandersetzen und die Intensität, mit der NGO’s wie amnesty ihre beschränkten Ressourcen darauf verwenden, die USA an den Pranger zu stellen, stören mich doch ganz gewaltig.

    Ziel dieser Angriffe auf die USA müsste es doch sein, die Verhältnisse in Guantanmo zu verbessern bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Lager aufgelöst wird. Gemessen daran sind die Angriffe nicht nur erfolglos, sondern machen alles nur noch schlimmer. Demnach geht es wohl doch um andere Ziele.

  2. 19.06.2006 | 21:45

    @Marian

    Der Vergleich mit den Zuständen in französischen Haftanstalten trifft nur die Kritik an den Zuständen in Guantanamo, berührt aber das viel gravierendere Problem der Rechtsgrundlage für die Inhaftierung in Guantanamo nicht

    Ich habe als nicht-Jurist folgendes Problem: Offenbar gibt es Kriegsgefangene und spezielle Kriegsgenfangene. Erstere sind Kriegsgefangene im üblichen Wortsinne, zweitere im juristischen der Genfer Konvention. Sämtliche gegen die Guantanamog erichteten Vorwürfe sind unabhängig davon, ob die Inhaftierten nun spezielle Kriegsgefangene sind oder nicht. Auch Kriegsgefangene im Sinne der Genfer Konvention werden für unbestimmte Zeit, ohne Verfahren festgehalten. Warum soll das eine legal sein, das andere aber nicht?

  3. Marian Wirth
    19.06.2006 | 23:48

    Dirk,

    um es mal ganz vereinfacht zu sagen: Die Amerikaner unterteilen die Guantanamo-Insassen in zwei Gruppen: Taliban und Al Qaida. Weder die einen noch die anderen werden von den Amerikanern als POW bezeichnet. Und keine der beiden Gruppen werden wie Kriegsgefangene behandelt, abgesehen davon, dass eine Behandlung als Kriegsgefangene eine Umdefinierung des völkerrechtlichen Kriegsbegriffs erforderlich macht.

    Zwei weitere Kriterien betreffen den Inhaftierungsgrund: Entweder besteht ein Verdacht, dass ein Inhaftierter eine nach Völkerrecht und/oder amerikanischem Recht strafbare Handlung begangen zu haben. Oder ein solcher Verdacht lässt sich selbst aus Sicht der Amerikaner nicht aufrecht erhalten; dann wird Bezug darauf genommen, dass der Inhaftierte eine potentielle Gefahr für die USA darstellt.

    Wenn man das kombiniert, ergeben sich vier Fallkonstellationen, von denen eine relativ unproblematisch ist - und eine nach geltendem Völkerrecht nicht lösbare.

    Der relativ unproblematische Fall ist die Kombination “Taliban + Verdacht”. Diese Personengruppe müsste eigentlich vor US-Gerichte gestellt werden. Natürlich gibt es aus Sicht der amerikanischen Regierung gute Gründe, das nicht zu tun.

    Der nicht lösbare Fall ist die Konstellation “Al Qaida” (inklusive aller ähnlichen Terror-Gruppen) + potentielle Gefahr”. Eine solche Kombination ist von den Genfer Konventionen einfach nicht vorgesehen.

    Nun sagen einige (wenige) Völkerrechtler: Da sich das herkömmliche Völkerrecht zur Lösung dieser Fallkonstellation nicht eignet, brauchen wir ein neues Völkerrecht. Diese Auffassung vertritt auch die Bush-Regierung. Das Problem ist nur, dass sie es bei dieser Forderung belassen, ohne die Rechtsgrundlagen für dieses ihrer Meinung nach notwendige Völkerrecht zu schaffen. Da Völkerrecht immer noch zu einem großen Teil Gewohnheitsrecht ist, könnte die Bush-Regierung durchaus etwas in dieser Hinsicht unternehmen. Das einzige, was sie bis jetzt gemacht hat, war die Erfindung des “unlawful combattant”. Dieser Begriff ist so schwammig, dass da jeder drunter fallen kann. Die mit diesem Begriff Belegten einfach wegzuschließen und ihnen einen Rechtsweg zu verweigern, schafft zwar auf die Dauer auch eine Gewohnheit, aber noch kein Recht.

    Das alles ausführlich mit Fundstellen darzustellen, dauert mindestens zwei Tage. Seit sich marcc damals beschwert hat, dass seine Fragen nicht beantwortet wurden (”Schade, ich hatte mit einer gehaltvolleren Antwort gerechnet.”), versuche ich, mir diese zwei Tage irgendwo herzunehmen. Zum Glück bin ich im Moment so beschäftigt, dass mir das bis jetzt nicht gelungen ist.

    Da ich gerade bei der alten Diskussion bin: Dem, was der Kommentator FAB. dort geschrieben hat (z.b. in diesem Kommentar, kann ich mich grundsätzlich anschließen.

  4. 20.06.2006 | 7:03

    Gegen den Vorwurf des Anti-Amerikanismus verwahre ich mich, und zwar deshalb, weil ich in dieser Sache gezielt Standpunkte vertrete, die denen der Democratic Party ähneln. Wer gegen Bush ist, muss nicht gleich ein Anti-Amerikaner sein.

    Als Macht mit Führungsanspruch müssen sich die USA auch Kritik stellen, mehr noch und begründeter noch als andere freie Nationen. Die Bush-Administration und deren Anhänger mögen Gründe haben, im Widerspruch zu den Menschenrechten (Todesstrafe) und der UN-Charta (Angriffskrieg gegen Irak) zu handeln. Sie mögen Gründe haben, hunderte Milliarden Dollar zu investieren, um ein zweites 9/11 zu verhindern, was sie zwei Hochhäuser gekostet hat. Sie mögen andererseits auch triftige Gründe haben, den Klimawandel zu ignorieren, obwohl der sie sogar eine ganze Metropole gekostet.

    Aber: Die Mehrheit der amerikanischen Bürger hat in all diesen Fragen ganz ähnliche Standpunkte wie die europäischen. Bush ist nicht Amerika, selbst die konservativen Wähler wünschen, dass bei den Wahlen zum US Congress Ende dieses Jahres die Democratic Party die Mehrheit bekommt.

    Daran ist nichts anti-amerikanisches. Genauso wenig wie es Nestbeschmutzung ist, wenn man vor der eigenen Haustür kehrt.

  5. 20.06.2006 | 11:03

    @Marian,

    Danke ersteinmal für die ausführliche Antwort.

    Mit Ausnahme der “wenigen” Völkerrechtler, geht man also davon aus, dass sich in der Genfer Konvention eine abschliessende Definition des Begriffs “Kriegsgefangene” befindet? Also anders als ich es formliert habe (”Es gibt Kriegsgefangene und spezielle Kriegsgefangene, i.e. solche im Sinne der Genfer Konvention”) , gebe es NUR Kriegsgefangene im Sinne der Genfer Konvention und keine anderen. Für andere Gefangennahmen müssten andere - explizit vom Völkerrecht vorgesehene - Rechtsgrundlagen vorliegen?

    Wenn ja, heisst das im Umkehrschluss, dass das Völkerrecht sich nicht darauf beschränkt bestimmte unerwünschte Handlungen eines Staates zu untersagen, sondern umgekehrt alles zu untersagen, was nicht ausdrücklich erlaubt ist?

  6. Marian Wirth
    20.06.2006 | 12:19

    Dirk,

    Mit Ausnahme der “wenigen” Völkerrechtler, geht man also davon aus, dass sich in der Genfer Konvention eine abschliessende Definition des Begriffs “Kriegsgefangene” befindet?

    Nein. Einige Völkerrechtler, wie z.B. Prof. Knut Ipsen, meinen, dass Terrorismus nichts anderes sei als Schwerkriminalität und dass deshalb die Lösung nicht im Völkerrecht, sondern im nationalen Recht zu suchen (und zu finden) sei.

    Wieder andere meinen, man solle dem Phänomen Terrorismus dadurch begegnen, dass man das Völkerrecht weiterentwickelt, ausgehend von den Haager Konventionen und der UNO-Charta, unter Ausnutzung der Organisationen, die es bereits gibt (UNO-Vollversammlung, UNO-Sicherheitsrat etc.).

    Die zuletzt genannte Auffassung unterscheidet sich von der der US-Regierung dadurch, dass es sich eben nicht um ein “neues” Völkerrecht handelte, sondern um eine Fortentwicklung des bestehenden. Oder um es bildlich zu sagen: Während der amerikanische UNO-Botschafter John Bolton meint, dass es nicht weiter auffallen würde, wenn im UNO-Hauptgebäude in New York ein paar Stockwerke fehlten, wollen die Vertreter dieser Auffassung eher noch ein paar Stockwerke obendrauf setzen.

    Die meisten Völkerrechtler, mit denen ich bis jetzt zu tun hatte, stellen vor allem das Konsensprinzip und die langfristige Festigung des Völkerrechts, weg vom “soft law” hin zum “Weltrecht” in den Vordergrund; dass das im Rahmen des “war on terror” bei Politikern und Bürgern mitunter als Terroristenversteherei ankommt, nehmen sie indigniert zur Kenntnis.

    gebe es NUR Kriegsgefangene im Sinne der Genfer Konvention und keine anderen.

    Nach dem Kriegsvölkerrecht gibt es folgende (theoretisch leicht zu unterscheidende) Parteien:

    - Kombattanten
    - Kriegsgefangene
    - Zivilbevölkerung

    Diese Unterscheidung wurde durch durch zwei Phänomene obsolet:

    - Partisanen (vor allem im Zweiten Weltkrieg) und
    - sogenannte “Befreiungsbewegungen” (PLO, Tupac Amaru, Sendero Luminoso etc.)

    Für diese beiden Phänomene hat sich in einem Jahre dauernden Prozess eine ungeschriebene Völkerrechtsweiterentwicklung durchgesetzt. Aber für den modernen Terrorismus passen auch die so gefundenen Lösungen nicht. Die Frage ist nun, ob man wieder Völkerrechtler auf der ganzen Welt vor sich hin friemeln lassen will, bis sie eine Lösung gefunden haben, die den Amis genehm ist - oder ob es nicht für die Bush-Regierung zumutbar wäre, eine Expertenkommission einzuberufen, die eine völkerrechtlich akzeptable Lösung ausarbeitet.

    Um mal minimale Anforderungen aus dem Bauch heraus zu nennen:

    Die US-Regierung wendet sich mit folgender Note an den Generalsekretär der Vereinten Nationen:

    *****

    § 1: Jeder, dem die USA eine Mitgliedschaft in einer Terror-Organisation oder eine Ausbildung in einem Terror-Camp nachweisen können, wird von uns als Kombattant eingestuft und dementsprechend behandelt. Der betreffende Nachweis unterliegt einer gerichtlichen Überprüfung durch die US-Gerichtsbarkeit.

    § 2: Jeder, der nicht unter § 1 fällt, der aber gleichwohl eine zumindest mittelbare, hinreichend konkretisierbare Gefahr für Leib und Leben von US-Bürgern darstellt, wird in der Behandlung einem Kombattanten gleichgestellt. Die betreffende Prognose unterliegt einer gerichtlichen Überprüfung durch die US-Gerichtsbarkeit.

    § 3: In den Fällen des § 1 wird dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz jederzeit Zugang zu den Betroffenen gewährt. In den Fällen des § 2 wird dies darüberhinaus einer vom UNO-Generalsekretär zu ernennenden Vertrauensperson gewährt. Diese berichtet ausschließlich an den UNO-Generalsekretär und hat ansonsten Stillschweigen zu bewahren; tut sie dies nicht, kann ihr zukünftig der Zugang verwehrt werden.

    *****

    Nur so mal in die Tüte gesprochen. Wenn ich das an der Einstellung von Donald Rumsfeld messe, dann sieht es da zappenduster aus. Wenn es nach dem ginge, hätten Gefangene überhaupt nie ein Recht auf einen Anwalt; die in Guantanamo schonmal gar nicht, denn die Anwälte von Guantanamo-Häftlingen sind nach seiner Auffassung ohnedies nur dazu da, “um der Weltöffentlichkeit Lügen über die Zustände im Lager zu erzählen”.

    Sorry, aber ich habe da einen etwas differenzierteren Eindruck von den Guantanamo-Anwälten. Im allgemeinen sind Strafverteidiger auch nicht unbedingt scharf darauf, sich ausschließlich von ihren Mandanten verscheißern und als Propaganda-Sprachrohr missbrauchen zu lassen.

  7. 20.06.2006 | 14:03

    Nach dem Kriegsvölkerrecht gibt es folgende (theoretisch leicht zu unterscheidende) Parteien:

    - Kombattanten
    - Kriegsgefangene
    - Zivilbevölkerung

    Kennt das Völkerrecht wirklich nur diese drei Unterscheidungen, oder nicht doch mehr, unterstellt aber nur diesen drei einem besonderen Schutz durch die Genfer Konvention?
    Artikel 4 lautet ja “Kriegsgefangene im Sinne des vorliegenden Abkommens…”. Ich verstehe das so: Es gibt die Menge aller Kriegsgefangen aber nur für eine Teilmenge, nämlich jene “im Sinne des vorliegenden Abkommens”, gilt die Genfer Konvention.

    Mich verwirrt, dass die Tatsache, dass bestimmte am Krieg beteiligte Personen einen besonderen Schutz geniessen, als Argument verwendet wird, anderen ebenfalls diesem Schutz zu unterstellen. Nur weil in einem Abkommen ein engerer Personenkreis kategorisiert wurde, sagt man alle anderen anderen möglichen Kategorien seien illegal. Kurz: Man unterstellt der Genfer Konvention und dem Völkerrecht die Dinge vollständig geregelt zu haben.

    Ist es korrekt, dass Du der Auffasssung bist, die Genfer Konvention gelte nicht für die Al-Quaida-Kämpfer in Guantanamo? Und dass die liberale Lösung in der Schaffung einer neuen Kategorie von Kämpfern liegt? Wenn ja, verstößt die Bush-Regierung dann gegen Völkerrecht oder ist es so, dass viele sich eine um eine soclhe Kategorie erweitertes Völkerrecht wünschen, gegen das sie dann evtl. verstossen würde?

  8. 20.06.2006 | 20:41

    Man kann ja auchganz pragmatisch sein. Wer aufgrund seines Verhaltens nicht Kombattant, Kriegsgefangener oder Zivilist ist, ist ein Verbrecher. Das passt auf Diebe, Vergewaltiger, Plünderer und auch auf Terroristen.

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