29. Juni 2006
Bloggen, Online-Journalismus und ein “harmonisches Beischlaferlebnis”
Vor fast zehn Jahren bekam ich von meiner Schwester zum Geburtstag die Kurze Einführung in den Juristenhumor von Heinrich Stader geschenkt; dass dies das einzige Buch juristischen Inhalts sein würde, dass ich jemals von vorne bis hinten durchlesen würde, wusste ich damals noch nicht.
Der Solitär unter allen in diesem Buch zur Begründung der (abwegigen) These, Juristen hätten Humor, angeführten Fälle wurde vor dem Amtsgericht Mönchengladbach verhandelt und stammt - natürlich - aus dem Reiserecht. Die Schilderung des Sachverhalts findet sich in o.a. Buch auf S. 127 f. unter “XXII. Bettenrechtlicher Exkurs.” *:
2) Mann und Lebensgefährtin bucht Doppelzimmer mit Doppelbett auf Menorca. Im Zimmer vorhanden: zwei separate Einzelbetten, auf “rutschigen Fliesen” stehend316.
Wieder zu Hause, möchte der Mann vom Reiseveranstalter 20% von seinem Geld zurück. Begründung (zitiert nach: Stader, a.a.O. S. 128):
[Ein] ‘friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis’ sei während der gesamten 14tägigen Urlaubszeit nicht zustande gekommen, weil die Einzelbetten … bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen seien.
Im Gegensatz zur Beklagten nahm der Richter diesen Sachverhalt sehr ernst - und schmetterte die Klage mit (zumindest mich) überzeugenden Argumenten ab:
Der Kl. hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt zu werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Kl. an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligter.317
Zudem weist das Gericht darauf hin, dass die beiden Betten ja auch hätten miteinander verbunden werden können, z.B. mit einer “festen Schnur”:
Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kl. beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in diesem Augenblick sicher nicht benötigt.
Wenn sich jetzt jemand fragt, warum ich ausgerechnet heute aus einem zehn Jahre alten Buch einen (mindestens) elf Jahre zurückliegenden Fall schildere, der noch nichtmal in eine der B.L.O.G.-Kategorien passt:
Nun, zum einen ist ja gerade (endlich!) Sommer, die Jahreszeit also, die geradezu von dem Bestreben nach harmonischen Beischlaferlebnissen geprägt ist und in der die meisten reiserechtlichen Sachverhalte generiert werden, die dann in ein paar Wochen wieder landauf, landab die (Amts-)Gerichte beschäftigen werden (herzliches Beileid vorab an alle Richterinnen und Richter, die sich damit herumplagen müssen!).
Und zum anderen ist der hier geschilderte Fall gestern um 11:32 Uhr auf dem Online-Auftritt der Süddeutschen Zeitung in der Rubrik “Kuriose Fälle” veröffentlicht worden und liegt gerade bei den Leserempfehlungen ganz vorne. Der Rechtsanwalt**, der für den Artikel verantwortlich zeichnet, nennt weder eine Fundstelle noch eine Quelle und unterlässt auch den Hinweis darauf, dass es sich keineswegs, wie sueddeutsche.de generell für sich in Anspruch nimmt, um eine “aktuelle Nachricht” handelt, sondern um einen Klassiker, der jedem zweiten Juristen im deutschsprachigen Raum geläufig sein dürfte.
Warum mich das ärgert? Weil kein Tag vergeht, an dem nicht von etablierten Journalisten behauptet wird, “die” Blogger seien unseriös, hielten sich nicht an journalistische Standards und vergifteten durch ihre Aggressivität das Niveau der Berichterstattung.
Für meine Art des Bloggens bin ich auf die klassischen Medien angewiesen. Ohne Rückgriff auf diese herkömmlichen Quellen gäbe es 90% meiner Beiträge hier nicht und es würde mich sehr viel Zeit kosten, mir diese Texte alle selber aus den Fingern zu saugen. Ich freue mich über jeden Journalisten, der dieses und andere Blogs ernst nimmt und hier oder woanders kommentiert. Ich habe kein Interesse daran, dieses Denken in Blöcken (”der” Journalismus vs. “die” Blogosphäre) mitzumachen. Aber wenn Journalisten der alten Medien meinen, sie müssten unbedingt nörgeln, dann sollten sie bitteschön bei den Online-Journalisten anfangen!
Wo ich gerade dabei bin: Seit ich mit dem Bloggen begonnen habe, sind meine Ansprüche an mich selbst stetig gestiegen, während nach meinem Eindruck die Ansprüche (vor allem, aber nicht nur) der Online-Journalisten an sich selbst offenbar immer weiter absinken. Während ich mittlerweile für jede Meldung, die ich irgendwo aufschnappe, mindestens drei Bestätigungen suche, die in in ihrem Informationsgehalt über das hinaus gehen, was in eine fünfminütige Nachrichtensendung passt, sieht die Berichterstattung der Online-Ableger aller großen Tageszeitungen mittlerweile in der Regel so aus: AP, AFP oder Reuters formulieren eine relativ fundierte, relativ umfangreiche Meldung. Diese wird von dpa relativ mies übersetzt und um die Hälfte gekürzt - und alle drucken die dpa-Meldung nach, oft sogar unter eigenem Namen und ohne Hinweis auf dpa. Und bei Google News heißt es dann: “…und drölfzig ähnliche Artikel”.
Und das alles von Leuten, die damit ihr Geld verdienen, die womöglich noch Journalistik studiert haben und in Sonntagsreden und dann, wenn es mal wieder darum geht, einen journalistischen Kodex zu verabschieden, irgendwas von “journalistischer Sorgfaltspflicht” erzählen.
Ach, und nochwas: “DIE” Blogosphäre gibt es ebensowenig wie “DIE” Blogger! Aber dass das mal in jede Journalistenbirne reingeht, steht wohl nicht zu erwarten.
[Wutanfall Ende]
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*) die Fußnoten in den Zitaten verweisen auf folgende Fundstelle: AG Mönchengladbach, NJW 1995, 884 f.
**) Wenn ich jetzt diesem Blog hier in den nächsten Tagen massig Traffic bescheren wollte, könnte ich jetzt noch den Namen des Rechtsanwalts posten. Dann würde dieser Artikel hier bald in den Suchmaschinen nach oben schießen, der Rechtsanwalt würde mir eine Abmahnung schicken, ich würde mich ganz doll über die Abmahnung aufregen und juristisch dagegen vorgehen und das Autorenkollektiv Bürgersonne aka Bissige Liberale wäre mindestens eine Woche mit Meta-Blogging beschäftigt. Will ich das? Nö.
Verfasst von Marian Wirth um 08:38 Uhr in der Kategorie Allgemein, In eigener Sache (Trackback)