4. Juli 2006
Zwei-Klassen-Internet
In den USA entbrennt gerade der Streit darum, ob die Betreiber der Internet-Infrastruktur von Anbietern, die Dienste mit hohem Breitbandbedarf bereitstellen, zusätzliche “Gebühren erheben” (öffentlich gebräuchlicher Euphemismus für: höhere Preise verlangen) dürfen, die dann auch zur einer bevorzugten Nutzung berechtigen.
Nicht nur die Anbieter selbst wehren sich gegen dieses Ansinnen, sondern auch “Cyberaktivisten”, die mit der “Netzneutralität” eine der Grundphilosophien des Internets in Gefahr sehen, den freien und gleichen Zugang aller zum Netz.
Tatsächlich scheint sich das Netz zu spalten: Auf der einen Seite die Nutzung nach dem Modell “Fernsehen” (wenige Anbieter, die passive Konsumenten bedienen), auf der anderen die mehr dem alten Geist des Internet entsprechende Vielfalt verschiedener Rollen der Teilnehmer und Kommunikationsformen. Vielleicht sollte man wirklich trennen, was nicht zusammengehört.
Klassisch übrigens wieder der alte SPON-Kampf zwischen Text und “Teaser”: Das Thema ist in den USA deshalb aktuell, weil drei Senatoren ein Gesetz eingebracht haben, das die Bevorzugung bestimmter Anbieter verbieten soll. So steht es auch korrekt im Text. Im “Teaser” finden wir etwas Anderes: Angeblich liege ein Gesetz vor, dass die “bevorzugte Übertragung von Daten im Internet erlaubt, sofern die Anbieter dafür zahlen.” Also Vorsicht, SPON-Leser, wenn ihr nur Zeit für Titel und “Teaser” habt: Im Text könnte das Gegenteil stehen.
Verfasst von Rayson um 13:08 Uhr in der Kategorie Politik, Presse / SPON- und taz-Blog (Trackback)