31. Juli 2006
Besser nicht auf den Staatsanwalt warten
Wie wenig sinnvoll es ist, mit rechtlichen Schritten gegen Hetzpropaganda vorzugehen, zeigt dieser Artikel in der Netzeitung. Darin kann man wunderbar erkennen, dass es lediglich durchdachter Parolen bedarf, um gegen wen auch immer übel zu hetzen. Strafrechtliches Vorgehen erscheint dagegen immer am Rande der Lächerlichkeit zu agieren.
Es bleibt wohl doch nichts anderes übrig, als Hetze und Hass-Parolen durch Bürgerengagement und Argumente zu erwidern. Justitia wird das kaum für uns regeln können.
Verfasst von Boche um 14:28 Uhr in der Kategorie Innenpolitik, Politik (Trackback)