Für mehr Umsatz bitte hier drücken!

Ich habe mich immer etwas gewundert, warum man in diesen Burger-Restaurants stets gefragt wird: “Zummierssen?” Jetzt weiß ich es: Der Fiskus hat in seiner allumfassenden Weisheit und seinem immerwährenden Streben nach Gerechtigkeit verfügt, dass auf Speisen und Getränke, die der Kunde zu sich nach Hause mitnimmt, nur ein Mehrwertsteuersatz von 7% erhoben wird, während die Entscheidung, das Mahl in der gastlichen Stätte selbst einzunehmen, mit 16% zu Buche schlägt.

Da es etwas zu teuer ist, diese Tatbestände in jeder Filiale von einem Notar überwachen zu lassen, hat sich das Finanzamt dabei bisher auf die Angaben der Restaurantbetreiber verlassen. Jetzt stellt sich anscheinend heraus, dass der Versuchung, mit einem einfachen Tastendruck den Umsatz um 9% zu steigern, nicht jeder Steuerpflichtige mannhaft widerstanden hat.

SPON, das Online-Fachmagazin für alle Unanfechtbaren, entrüstet sich und nennt die Untat “kriminelle Trickserei”. Ich nenne sie “selber Schuld”. Das sieht wohl auch der Bundesrechnungshof so und empfiehlt deswegen, den ermäßigten Steuersatz für Verkäufe “außer Haus” der an Kuriosa nicht gerade armen Steuergeschichte zu überantworten.

Dann würde der Fertigsalat von der Theke im Supermarkt anders, nämlich ermäßigt, besteuert als sein Gegenstück vom Klopsbrater. Aber ehrlich: Wer geht schon zu MacDoof, um dort einen Salat zu sich zu nehmen? Vielleicht die Leute, die sich die Blöd-Zeitung nur wegen des Sportteils kaufen?

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5 Kommentare zu “Für mehr Umsatz bitte hier drücken!”

  1. 26.08.2006 | 2:56

    Wieso muss es eigentlich ueberhaupt zwei verschiedene Mehrwertssteuersaetze geben? Es ist ja nicht unbedingt so, dass der Konsum der 7%-Artikel generell foerderungswert ist oder bevorzugt von sozial Schwachen ausgefuehrt wird. Auf einem lebenden Hummer sind genauso 7% wie auf einer Tiefkuehlpizza, waehrend auf nem Fiat Panda wie gleichen 16% sind wie auf nem E-Klasse Mercedes. Und Schnittblumen, Hundefutter und aehnliche 7%-Artikel sind auch nicht unbedingt ueberlebensnotwendig.

  2. Libero
    26.08.2006 | 10:50

    @Rayson

    es gibt wenige Länder, die keinen ermäßigten Steuersatz haben. Ausnahmsweise ist das nicht typisch deutsch. In den USA sind die Nahrungsmitteln in einigen Bundesstaaten ebenfalls von der sales tax ausgenommen bzw es gibt einen verminderten Steuersatz. Ja, es gibt auch Bundesstaaten, durch bibelfeste Bewohner gegen alle Unbilden der Welt geschützt, die ebenfalls wie in Deutschland zwischen Hier Essen, sie nennen das meal und zum mitnehmen, dann muß es verpackt sein, unterscheiden.

    In der Festung des amerikanischen Rechts, in Washington, wird die gleiche sales tax auf alles, was du im Restaurant erwirbst, erhoben. Erwirbst du das gleiche im Supermarkt, z.b. eine Cola Dose, ist die sales tax geringer und entspricht der für alle anderen consumer goods

    Da kann man mal wieder sehen, welchen verderblichen Einfluß selbst wenige deutsche Einwanderer auch noch nach Jahrzehnten ausüben. Erschütternd.

  3. C.Lapide
    26.08.2006 | 21:16

    In den USA habe ich in den Fast-Food Ketten ebenfalls deutliche Unregelmäßigkeiten in der Behandlung der sales tax festgestellt. Bei der einen Kette war “zummitnehmen” mit tax bei der anderen Kette prinzipiell ohne tax ;)

  4. Llarian
    29.08.2006 | 10:05

    Nur weil die Amis was machen ist es noch lange nicht klug. Verschiedene Mehrwertsteuersätze zielen immernoch auf die blöde Idee mit Steuern steuern zu wollen, etwas was der Staat tunlichst lassen sollte. Genausogut könnte man auf körperliche Arbeit einen ermässigten Einkommenssteuersatz verlangen oder ähnlichen Blödsinn.
    Übrigens ist der Salat bei McDödels noch mit das Beste im Sortiment.

  5. Libero
    29.08.2006 | 17:14

    @Llarian

    du hast mich mißverstanden. Ich wollte nur verdeutlichen, daß es keine typisch deutsche Dummheit ist.

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