19. September 2006
Unser Urheberrecht ist zu extrem und ineffizient
Das IT-Newsportal Golem.de hat ein mit dem Volkswirtschaftsprofessor Varian geführtes Interview veröffentlicht, dass während der Wizard of OS-Konferenz geführt wurde.
In dem Interview werden viele interessante Thesen zur Zukunft des Urheberrecht aufgestellt. Die Kernthese ist, dass das heutige Urheberrecht zu extrem bei beim Schutz der Rechte sei und dazu sehr ineffizient.
So sei es aus ökonomischer Perspektive nicht sinvoll die Dauer des Urheberrechtsschutz von 50 Jahren noch weiter ausgeweiten. Für die Entscheidung ein Werk zu schaffen ist der Anreiz wichtig, der zum Zeitpunkt der Erstellung besteht.
Es kann nicht vorausgesehen werden, ob ein Werk in vielen Jahren noch zu Geld zu machen ist. Varian plädiert für eine Schutzfrist von 14 Jahren.
Zum interessanten Punkt des Unterschiedes zwischen geistigem und physischem Eigentum sagt er im Interview:
Einmal erstellt sind die direkten ökonomischen Kosten der Reproduktion praktisch null. Manche Werken bedürfen aber einiger Anreize, damit sie überhaupt entstehen. Wie man aber weiß, erhalten die eigentlichen Urheber oft nicht sehr viel für die Schaffung ihrer Werke, ihre Motivation hat nicht primär etwas mit ökonomischen Anreizen zu tun. Aber ein großer Teil der Infrastruktur, also derer, die Urhebern die Tür zu den Märkten öffnen, wollen in der Regel finanziell vergütet werden. Meiner Meinung nach bedarf es daher geistiger Eigentumsrechte, nur das aktuelle System ist zu extrem in dieser Hinsicht.
Schaut man in die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, findet man in Bezug auf geistiges Eigentum dort die Formulierung “für eine begrenzte Zeit”. Die Frage ist nun, was ist mit einer “begrenzten Zeit” in diesem Zusammenhang gemeint? Ich denke, die Antwort ist ganz einfach: 14 Jahre. Dies war damals die vorgesehene urheberrechtliche Schutzfrist. Ich glaube nicht, dass damit 95, 75 oder auch 28 Jahre gemeint sind.
Er plädiert für eine Opt-Out-Lösung bei der Verwendung von urheberrechtlich geschützen Werken. Die Werke dürfen demnach (solange) verwendet werden, bis der Rechteinhaber Widerspruch einlegt.
Einst hat man kontrovers diskutiert, ob jemand eine andere Person ohne Erlaubnis fotografieren darf oder nicht. Wenn ich nun ein Foto vom Potsdamer Platz machen würde, während rund 200 Leute über den Platz laufen,soll ich dann jeden fragen und mir eine schriftliche Erlaubnis geben lassen, wenn ich das Foto veröffentlichen will? Das wäre lächerlich und so wurde entschieden, dass dies keiner Genehmigung bedarf - eine sinnvolle Lösung, die Transaktionskosten minimiert. Mit Seiten im Web verhält es sich nicht anders, denke ich. Es ist doch weitgehend akzeptiert, dass eine öffentliche Webseite von einer Suchmaschine erfasst wird. Bräuchte man dazu vorab eine Erlaubnis, würde dies ziemlich hohe Kosten verursachen und eigentlich wollen wir, dass gesellschaftliche Institutionen die Transaktionskosten minimieren und nicht maximieren.
Weiter heisst es:
Opt-Out schafft positive Anreize dazu und umgeht negative Anreize, die zu übertriebener Vorsicht führen würden. Die Idee, auf eine Erlaubnis vorab zu verzichten, aber zugleich geistiges Eigentum über einfache Opt-out-Mechanismen zu respektieren, ist eine vernünftige Lösung
Weitere Themen in dem (zumindest für mich) lehrreichen Interview ist der Umgang mit Werken, bei denen der Rechteinhaber nicht ermittelt werden kann (Orphan Works), DRM und warum die Lock-In-Kosten ein Vorteil für Open Source sind.
Rayson hat schon heute morgen zu dem Thema geschrieben. Natürlich folge ich seinem Befehl. Für dieses Interview spreche ich aber auch eine Leseempfehlung aus.
Verfasst von dirkmeister um 18:46 Uhr in der Kategorie Innenpolitik, Politik, Wirtschaftspolitik (Trackback)