26. September 2006
Gesetzesaktionismus
Schon jetzt dürfte es für einen normalen Menschen unmöglich sein, alle Gesetze zu kennen, die ihn betreffen. Aber sagen Sie das den Politikern nicht weiter, die verabschieden dagegen gleich ein Gesetz…
Ein Musterbeispiel für Aktionismus fand sich heute in SPON. Da soll, einer EU-Vorgabe entsprechend (was die Sinnhaftigkeit des Unterfanges zunächst mal mit einem Malus versieht), mit einem neuen § 202c StGB das
Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von “Hacker-Tools”, die schon in ihrem Aufbau darauf angelegt sind, “illegalen Zwecken zu dienen”.
verboten werden.
Dabei kommt es nach der Begründung des Gesetzeswortlauts allein auf die objektive Gefährlichkeit der Software an - nicht etwa darauf, wozu diese eingesetzt werden soll.
Wie der Heise-Justiziar, dem SPON diesen seltenen Anfall von Kompetenz verdankt, korrekt weiter ausführt, wäre eine solche Vorschrift nicht nur unsinnig, sondern sogar kontraproduktiv, weil sie nur alle Systemadministratoren (und auch sonst alle um ihre Sicherheit besorgten Nutzer von PCs) im Geltungsbereich des Gesetzes betreffen würde, nicht aber die Cracker und Script-Kiddies, die außerhalb der reinen, hehren EU-Welt über das böse Internet auf unsere Computer zugreifen.
Ein klassisches Beispiel für die Denke, die mittlerweile in den mit “B” beginnenden Raumschiffen Einzug gehalten hat: Mit einem Gesetz ist das Problem gelöst. Hallelujah!
Verfasst von Rayson um 20:35 Uhr in der Kategorie Innenpolitik, International (Trackback)