Was ich an der FDP nicht mag - Teil II

Wird wohl eine Serie. Nach dem aus Pfälzer Sicht zum Glück in Richtung Berlin entschwundenen Schrecken aller Weinköniginnen sind jetzt die deutschen FDP-Vertreter im Europäischen Parlament dran.

Deren Rolle im Streit um Softwarepatente war nicht besonders ruhmreich. Man hat da eigentlich nur die Wahl zwischen mangelnder Kompetenz oder zweifelhafter Klientelpolitik. Auch die jüngsten Stellungnahmen zum European Patent Litigation Agreement (EPLA) zeigen deutlich, dass die Abgeordneten der FDP immer noch auf einen alten Trick (siehe zur Rolle der Parlamentarier und zum Trick selbst das Buch von Florian Müller) der Patentjuristen hereinfallen (aus heise online):

Von FDP-Volksvertretern im EU-Parlament werden Eingaben besorgter Bürger dagegen mit einem Musterbrief beantwortet. Demnach sei der Vorbehalt, dass das EPLA Softwarepatente durch die Hintertüre einführe, unbegründet. Die Frage, inwieweit computerimplementierte Erfindungen patentierbar sind, sei eine Angelegenheit des materiellen Patentrechts, welches hier nicht zur Diskussion stehe. Das Europäische Patentübereinkommen schließe Computerprogramme weiter ausdrücklich von der Patentierbarkeit aus. Dies bezieht sich aber nur auf Software zur Datenverarbeitung “als solche”.

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1 Kommentar zu “Was ich an der FDP nicht mag - Teil II”

  1. 8.10.2006 | 19:21

    Die Position der deutschen FDP-MdEPs zu Softwarepatenten sind mir als FDP-Mitglied tatsächlich hoch peinlich. Siehe auch hier:

    Vernünftiger Patentschutz verbessert die Wettbewerbsposition europäischer Unternehmen gegenüber jenen aus den USA und Japan. Auch wird damit eine Verlagerung von Industriebetrieben in Niedrigkostenländer außerhalb der EU verhindert. Softwarepatente müssen grundsätzlich genauso behandelt werden wie Patente in anderen Technologiebereichen. Man kann viel über den Sinn und Unsinn von Patenten nachdenken. Diese Diskussion ist nicht neu.
    Patente sind die Belohnung für kreative Arbeit und schützen die
    geleisteten Investitionen des Pateninhabers. Dieses geistige Eigentum
    sollte grundsätzlich auch Softwareunternehmen zugute kommen. Allerdings nur in dem Umfang, wie dies nach deutschem Recht vorgesehen ist, also nicht auch – wie in den USA – auf bloße Geschäftsmodelle und Algorithmen.

    In sich widersprüchlich und die Fakten verzerrend. So ziemlich jeder Satz enthält irgendwelchen Blödsinn. Dagegen mutet deren Stellungnahme zum EPLA ja gerade noch harmlos an.

    Zur Ehrenrettung muß man allerdings auch sagen, dass die Bundes-FDP bei dem Thema doch eine bessere Position einnimmt. Sie sind zwar nicht vorne beim Kampf gegen Softwarepatente dabei, aber sie haben zumindest keinen Mist gemacht.

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