Anti-GEZ-Software

In unserer Kategorie SPON und Technik berichten wir heute über einen Artikel zum Thema “Wie Sie der GEZ mit einer pfiffigen Software ein Schnippchen schlagen können!”. Die Online-Redaktion hat sich wieder einmal selbst übertroffen und berichtet über den Versuch eines Software-Herstellers, den Fernsehempfang am PC mit Hilfe einer Software zu verhindern. Da stellt sich zuerst die Frage: Mit welchem Beweis soll der Gebührenpflichtige denn bei der GEZ vorstellig werden? Reicht die Quittung über den Erwerb der Software-Lizenz? Oder muss man den netten GEZ-Vertreter an den beruflich genutzten PC lassen?

Liebe SPON-Redakteure: Es gibt mehr Betriebssysteme auf dieser Erde, als Eure Schulweisheit sich träumen lässt. Wenn es wirklich jemand schaffen sollte, den Fernsehempfang unter Windows zu verhindern, dann kann der Nutzer seinen Rechner immer noch mit Linux booten — das ist mit einer Live-CD ganz einfach. Und unter Linux hat so ein Programm ganz sicher keine Chance.

Auch unter Windows wird man den “Schutz” mit Sicherheit umgehen können. Im Artikel heißt es, das Programm “GEZFilter” beruhe “auf einer URL-Filtersoftware, die viele Unternehmen einsetzen”. Diese URL-Filtersoftware kann aber nur URLs filtern, die in ihrer Datenbasis gespeichert sind. — In einem Unternehmen ist es natürlich verboten, diese Maßnahmen zu umgehen. Im Privatbereich kann das überhaupt nicht kontrolliert werden.

Die Software ist angeblich so sicher, dass man das Betriebssystem neu installieren müsste, um den “Schutz” loszuwerden. Was passiert aber, wenn man das Betriebssystem aus anderen Gründen neu installieren muss?

Den SPON-Technik-Redakteuren sei zum wiederholten Male ins Stammbuch geschrieben: If you think technology can solve your problems, you don’t understand technology and you don’t understand your problems. (Bruce Schneier). Das GEZ-Problem kann man nur politisch und gesellschaftlich lösen. Lösungsversuche auf dieser Ebene haben etwa die Wirksamkeit von Schlangenöl

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14 Kommentare zu “Anti-GEZ-Software”

  1. R.A.
    9.10.2006 | 16:47

    Alle diese Einwände sind voll berechtigt.

    Aber es geht bei diesem Thema ja nicht um technisches Verständnis (sonst wäre es nie zu diesem GEZ-Gesetz gekommen), sondern um Politik und Juristerei.

    Und wenn die zuständigen Richter davon überzeugt werden können, daß das Programm hilft - wäre doch prima.

    Gerade in Sachen Internet hat es schon viele deutlich weniger fachkundige Urteile gegeben …

  2. 9.10.2006 | 18:20

    Solange man einen Empfänger im Sinnes des Gesetztes hat (Und wenn das Zahnplomben dazu macht), ist man dran.

    Bislang reicht ja schon der Besitz eines kaputten Empfangsgerätes um Gebührenzahler zu werden, weil man es ja leicht reparieren könnte. Allerdings ist man bei der Rechtssprechung nicht mehr weit weg von der Überlegung, dass jeder GEZ zahlen muss, weil er sich ja genauso problemlos ein Empfangsgerät kaufen könnte.

  3. 9.10.2006 | 21:49

    @R.A.:
    Der öffentlich-rechtliche Rundunk will laut diversen Pressemeldungen momentan für Geldautomaten, Server in Rechenzentren, computergestützte Registrierkassen und Abrechnungsterminals “Fernseh”-Gebühren einführen. Das sind alles Geräte, auf denen man eine solche Software überhaupt nicht braucht, weil man nämlich damit überhaupt nicht fernsehen /kann/. Daran sieht man übrigens, was für Dilettanten in diesem Land Gesetze beschließen: warum ist niemand auf die Idee gekommen, diese offenbar sehr fernsehfernen Geräte von der Abgabe auszunehmen?

    Wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten nun ein solches Gesetz in der Hand haben: glaubst Du jetzt ernsthaft, dass eine derartige Software irgendeine ernsthafte Chance auf Akzeptanz der GEZ hätte?

  4. 9.10.2006 | 21:53

    @marcc: Dann ist der “Sinn dieses Gesetzes” eben offensichtlich ein ganz großer Unsinn: es muss handwerklich extrem schlecht gemacht sein, wenn solche Lösungen auch nur konzipiert werden.

  5. der gute don
    10.10.2006 | 10:42

    ich halte die Software einen prima Denkanstoss der Diskussion in Richtung Beweislastumkehr. Es zeigt die Groteskheit der Situation dar: um sich vor einer Gebühr zu schützen müssen schon Selbstverstümmlungsversuche in Kauf genommen werden.

  6. R.A.
    10.10.2006 | 11:12

    @stefanolix:
    > glaubst Du jetzt
    > ernsthaft, dass
    > eine derartige
    > Software
    > irgendeine
    > ernsthafte
    > Chance auf
    > Akzeptanz
    > der GEZ hätte?
    Nein. Bei der GEZ glaube ich nur an unbegrenzte Gier.

    Aber es könnten sich deutsche Gerichte finden, die diese Software als Gebühren-Vermeidung anerkennen.

  7. Llarian
    10.10.2006 | 12:19

    Selbst wenn es Gerichte geben sollte, die sich von einer solchen Software überzeugen lassen, so wird die GEZ bis zum Verfassungsgericht gehen, um gegen solche Urteile anzugehen. Und da die Urteile so lange nicht rechtsverbindlich ist, wird erst einmal gezahlt (Einspruch entbindet nicht von der Gebührenpflicht….). Und dann will ich sehen, wie das Verfassungsgericht nach 10 Jahren (wo es vermutlich schon lange einen anderen gesetzlichen Rahmen geben wird) dann ein entsprechendes Urteil gegen die GEZ fällen wird. Und Raysons Einwürfe sind absolut nachvollziehbar, selbst für die ansonsten technisch vollkommen unbewanderte deutsche Justiz.
    Es gibt bisweilen nur einen Weg sich der neuen Abzocke zu entziehen und das ist der Ausbau (und das anschliessende Beseitigen) der Netzwerkkarte, was schon bei 80% aller Motherboards ein Problem ist, da die ja inzwischen meistens an Board sind. Aber dann wird vermutlich über USB oder ähnlichen Scheiss argumentiert werden. Ich frage mich, warum man nicht auch für seinen Briefkasten GEZ bezahlen muss, schliesslich kann man von denen ja auch Briefe “emfangen”.
    Praktikabel (wenn auch nicht ganz ehrlich) gehts allerdings auch: Computer hab ich nicht, hab ich schon auf der Arbeit. Internetanschluß ? Klar hab ich den, für meine Xbox. Schönen Tag noch.

  8. 10.10.2006 | 16:02

    Ob so eine Software wirklich helfen kann? Ich glaube es nicht!

  9. 10.10.2006 | 19:57

    @der gute don:
    Ist es denn nur ein Selbstverstümmelungsversuch? Man würde eine völlig undurchschaubare Software auf dem eigenen Rechner installieren; man wüsste nichts über die Daten, die das Programm auf den Rechner holt oder über die Daten, die es eventuell weitergibt.

    @Llarian:
    Es ist natürlich denkbar, dass ein Amtsrichter in der ersten Instanz die Software für ausreichend hält. Ab der nächsten Instanz sollte das Gericht schon einen Gutachter mit genügend Sachverstand bestellen.

    Über Netzwerkkarten oder andere Schnittstellen wird von der GEZ niemand diskutieren. Sie werden anhand der Datenspuren (die fast jeder hinterlässt) beweisen können, wer einen Rechner mit Internetzugang hat. Und eine XBox ist — nicht nur nach GEZ-Definition — natürlich auch ein Computer. Auf der XBox und auch auf der Playstation (PS2) kann man Linux installieren und das Gerät als Rechner nutzen. Aus mehreren PS2 wurden sogar Cluster zusammengestellt.

    Gebt Euch nicht der Illusion hin, dass Ihr gegen diese Gebührenpflicht mit technischen Argumenten auftreten könnt. Das Problem muss politisch gelöst werden, weil ein so unsinniges Gesetz den Wirtschafts- und Bildungsstandort Deutschland schwächt und z.B. auch die Kosten des Gesundheitswesens in die Höhe treiben wird.

    PS: Es waren meine Einwürfe, aber trotzdem danke ;-)

  10. 10.10.2006 | 21:39

    Und wir müssen uns inzwischen von den Politikern noch verarschen lassen. Jetzt, wo alle Würfel so ziemlich gefallen sind, leisten sich diejenigen, die am Entscheidungsprozess nicht persönlich beteiligt waren, zur Hebung des eigenen Images und dessen ihrer Partei vernünftige Aussagen zum Thema.

  11. 10.10.2006 | 21:40

    @stefanolix

    Mein Fehler: Wenn man hier “Rayson” schreibt, trifft man noch(!) mit hoher Wahrscheinlichkeit den Verfasser des Beitrags und eifrigen Mitdiskutanten.

    Kannst du ja ändern ;-)

  12. Llarian
    12.10.2006 | 9:38

    @Stefanolix:

    Über Netzwerkkarten oder andere Schnittstellen wird von der GEZ niemand diskutieren. Sie werden anhand der Datenspuren (die fast jeder hinterlässt) beweisen können, wer einen Rechner mit Internetzugang hat.

    Was für “Datenspuren” sollen das denn sein ? Die Provider dürfen keine inhaltliche Paketanalyse machen und umgekehrt kann von abgerufenem Content nicht einfach die IP-Adresse zurückverfolgt werden. Ich kann mir zwar vorstellen, dass der eine oder andere GEZ Onkel solche Geschichten erzählt (die schwätzen ja auch von angeblichem Anpeilen und ähnlichem Humbug), aber wie das real aussehen soll, dass müsstest Du doch erstmal erklären.

    Und eine XBox ist — nicht nur nach GEZ-Definition — natürlich auch ein Computer. Auf der XBox und auch auf der Playstation (PS2) kann man Linux installieren und das Gerät als Rechner nutzen.

    Es gibt aber keine GEZ Pflicht für Computer sondern für neuartige Emfangsgeräte (worunter PCs dann subsumiert werden). Eine Xbox ist kein Emfangsgerät. Ein Linux draufzuflushen ist ein Hack (im wahrsten Sinne des Wortes) noch dazu illegal und die GEZ kann kaum eine Gebührenpflicht einfordern für etwas, dass jemand illegalerweise tun sollte, noch dazu, wo es die meisten Dummuser bei weitem überfordert und auch nicht ungefährlich ist.
    Und natürlich ist es ein politisches Problem, aber die Politik wird es nicht lösen, weil die Politik eher das Problem als seine Lösung ist. Da kann man jedem nur zur Selbstverteidigung raten. Und dazu gehört es eben auch, jedesmal darauf hinzuweisen, dass der GEZ Onkel entgegen seiner eigenen Meinung, nahezu keine Rechte hat, ausser zu fragen.
    Übrigens wollte ich Dir deine Lohrbeeren nicht absprechen, das war einfach eine freudsche Fehlleistung, weil eben die meisten technischen Artikel von Rayson stammen.

  13. 12.10.2006 | 10:24

    Llarian, es kommt überhaupt nicht auf die Art der Datenspuren an, sondern schlicht auf die Tatsache, dass der Nutzer einen internetfähigen PC nutzt. Der GEZ ist es völlig egal, was Du mit diesem PC und diesem Anschluss tust, sie wollen allein aufgrund der Tatsache kassieren, dass Du einen PC betreibst und einen Internetzugang hast. Und diesen Verdacht können sie durch vielfältige Datenspuren untermauern, ohne dass ein GEZ-Mann auch nur in die Nähe der Wohnung des Nutzers kommen müsste.

    Das meine ich mit meiner Aussage, dass man das Problem nicht mehr technisch diskutieren darf: dann zieht es der Kontrahent GEZ nämlich auf ein Niveau herab, auf dem er nach dem Buchstaben des Gesetzes nur gewinnen kann. Das Problem muss politisch gelöst werden und ich hoffe nach wie vor, dass die Leute endlich wach werden.

    Bitte glaube mir einfach, dass ich mich mit der technischen Seite des Themas sehr intensiv auseinandergesetzt habe. Ich kenne mich mit Datenbanken und Datenauswertung aus. Ich sehe das Problem sachorientiert und ideologiefrei und ich sage deshalb: individueller Widerstand durch “tarnen, tricksen und täuschen” wird mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit scheitern. Es muss auf allen Ebenen politischer Druck gemacht werden.

    Noch mal zu den Datenspuren: Sicher kann man im Privatbereich einen “Nick” benutzen und es gibt viele Möglichkeiten der Anonymisierung. Ob die Provider aber dichthalten, ist eine ganz andere Frage. Dem Vernehmen nach soll die GEZ z.B. auch Dateien mit Adressen der Abonnenten von Fernsehzeitschriften erhalten haben, um sie mit den Dateien der Gebührenzahler abzugleichen.

    Und manchmal ist Anonymität auch gar nicht angesagt: Als EDV-Freiberufler beteilige ich mich z.B. auch mit meinem richtigen Namen an fachlichen Diskussionen, was mir schon einige sehr interessante Aufträge eingebracht hat.

  14. Llarian
    12.10.2006 | 16:48

    Was die GEZ will ist belanglos. Tatsache ist, dass weder für einen Internetanschluss noch für einen nicht internetfähigen PC Gebühren fällig werden. Das Du die “Datenspuren” immernoch nicht näher ausführst belegt leider genau das Gegenteil von der Kenntnis der Sache. Die einzigen belastbaren “Spuren” sind die Zugangsdaten vom Provider und die sind erst einmal durch den Datenschutz massiv geschützt. Zur Zeit wird darüber diskutiert diese Daten der Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen. Schwarz Fernsehen ist dagegen eine Ordnungswidrigkeit (auch wenn die GEZ Onkel hier was vom Gegenteil erzählen) und bis solch sensible Daten zum Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten eingesetzt werden können, werden, wenn es je kommt, noch Jahre vergehen. Andere “Spuren” sind nicht die Bits wert in denen sie stehen. Denn ohne belastbare Einwahldaten könnn die “Spuren” von sonstwo, inlusive FirmenPC oder dem PC eines Freundes erfolgt sein. Vulgo beweist das schlicht null und nix. Und der GEZ Hampel darf weiter vor der Tür stehen.
    Das mit dem politischen Druck kannste schlicht vergessen. In Deutschland hat eine breite Mehrheit der Politik ein Interesse an ihren GEZ finanzierten Propagandasendern.

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