22. Oktober 2006
Privatsphäre
NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf erteilt uns in einer Pressemitteilung Nachhilfe über das Wesen des Internet:
“Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden”, betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. “Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt.”
Wer solche Aussagen in die Welt setzt, hat den Unterschied zwischen Client und Server nicht verstanden. Server sind im Internet online, weil sie Dienste anbieten. Sie dienen oft zur Veröffentlichung von Informationen. Client-Rechner sind in der Tat ebenfalls online, solange der Anwender Internetdienste nutzt. Aber Clients dienen nicht zur Veröffentlichung von Informationen, sondern zur privaten Nutzung von Serverdiensten. Der Nutzer gibt mit seiner Entscheidung für die Nutzung der Internetdienste keine Informationen über sich frei.
Noch einmal für den Herrn Innenminister zum Mitschreiben: Der Client befindet sich in der Privatwohnung des Nutzers. Die Nutzung des Clients gehört in den Bereich der Privatspäre. Deshalb haben staatliche Organe auf dem Rechner eines Nutzers nichts zu suchen, auch wenn dieser Rechner online ist.
Es gibt bereits genügend rechtsstaatliche Instrumente, um den Rechner eines Verdächtigen zu überprüfen. Der “Einblick in die Rechner möglicher Attentäter” ist im Rahmen des geltenden Rechts möglich, wenn die Wohnung des Beschuldigten durchsucht wird. Alle Befugnisse zum verdeckten Ausspionieren der Rechner von Verdächtigen verletzen die Privatsphäre und bergen die Möglichkeit des Missbrauchs in sich. Deshalb sind sie inakzeptabel.
Verfasst von stefanolix um 11:40 Uhr in der Kategorie Politik (Trackback)