25. Oktober 2006
Linke schützt bis 21 Jahren vor Arbeit(splätzen)
Man könnte glatt denken, die Linke hätte verstanden, was die Schutzgesetze für besondere Personengruppen oft bewirken.
In einer Meldung des Bundestages zu einem Antrag der Linken zum Jugendarbeitsschutzgesetz heisst es:
Darüber hinaus, so die Linksparlamentarier, benachteilige die Altersgrenze [des Jugendarbeitsschutzes] von 18 Jahren Jugendliche mit Hauptschul- und Realschulabschluss bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Sie stünden zunehmend mit Abiturienten in Konkurrenz, für die das Jugendarbeitsschutzgesetz aus Altersgründen in der Regel nicht gilt.
Richtig, das Gesetz bewirkt Nachteile für die Personen, die eigentlich durch das Gesetz geschützt werden sollen.
Aber anstatt die Konsequenz aus der Erkenntnis zu ziehen oder zumindest den Status-Quo als Notlösung zu akzeptieren, fordert Sie noch die Ausweitung des Schutzes, damit diese Konkurrenzsituation aufgelöst wird.
Denn in der Meldung heisst es auch:
Die Fraktion Die Linke will das Jugendarbeitsschutzgesetz ausdehnen. Künftig solle der Schutz nicht mehr nur für junge Menschen bis 18 Jahre gelten sondern bis 21 Jahre, fordern die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf (16/3016). Zur Begründung heißt es, die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen, die heute eine Ausbildung beginnt, sei 18 Jahre oder älter.
Der Grund für die Ausweitung des Gesetzes wird angegeben, dass das Gesetz den überwiegenden Anteil der Auszubildenden während ihrer beruflichen Erstausbildung erfassen müsse.
Aber warum muss dies so sein?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll die Jugendlichen vor auf Grund der Jugend (Wachstum, etc) gefährlichen und zu belastenden Arbeiten schützen. Soweit so gut, aber einen zwingender Grund, dass alle Auszubildenden während ihrer beruflichen Erstausbildung geschützt werden müssen, sehe ich nicht.
Außerdem baut eine Ausweitung des Gesetzes nur noch stärkere Hürden für den Einstieg in den Arbeitsmarkt auf, da viele Auszubildende zum Beispiel im Handwerk schon vor einem Alter von 21 Jahren mit der Ausbildung fertig sind und diese dann trotz Beendigung der Ausbildung weiterhin “geschützt” werden.
Verfasst von dirkmeister um 12:36 Uhr in der Kategorie Politik (Trackback)