25. Oktober 2006
“Schlechter Geschmack” oder Störung der Totenruhe?
Der SPD-Obmann im Verteidigungsausschuss, Rainer Arnold, zeigte sich bestürzt über die angebliche Schändung. Das sei inakzeptabel, sagte Arnold am Mittwoch im ZDF-«Morgenmagazin». «Schlechter Geschmack ist nicht strafbar, aber das verletzt das Ansehen der Bundeswehr in hohem Maß.» Arnold rechnet mit disziplinarrechtlichen Schritten. Er gehe davon aus, dass es sich um Versäumnisse einzelner Soldaten, womöglich Fehler der örtlich Verantwortlichen handele.
(Quelle: welt.de-Newsticker; Links ergänzt)
Mal abgesehen davon, dass mir für das Herumspielen mit Leichenteilen durch Angehörige der Bundeswehr in einem Land, dem wir angeblich Demokratie und Frieden und Wohlstand und was-weiß-ich-noch-alles bringen wollen, noch ganz andere Bezeichnungen einfallen würden als “schlechter Geschmack”, kann ich meinem Genossen Arnold nicht so ganz folgen, was die strafrechtliche Würdigung angeht. Für mich ist es jedenfalls nicht ganz fernliegend, dass hier der Straftatbestand der Störung der Totenruhe erfüllt worden ist:
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, (…) wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
In jedem Fall eine ekelhafte Geschichte - wenn die Fotos echt sind. Aber warum sollte die BILD gefälschte Fotos über die Bundeswehr veröffentlichen?
Verfasst von Marian Wirth um 09:10 Uhr in der Kategorie Allgemein, International, Politik, Sprache (Trackback)