“Schlechter Geschmack” oder Störung der Totenruhe?

Der SPD-Obmann im Verteidigungsausschuss, Rainer Arnold, zeigte sich bestürzt über die angebliche Schändung. Das sei inakzeptabel, sagte Arnold am Mittwoch im ZDF-«Morgenmagazin». «Schlechter Geschmack ist nicht strafbar, aber das verletzt das Ansehen der Bundeswehr in hohem Maß.» Arnold rechnet mit disziplinarrechtlichen Schritten. Er gehe davon aus, dass es sich um Versäumnisse einzelner Soldaten, womöglich Fehler der örtlich Verantwortlichen handele.

(Quelle: welt.de-Newsticker; Links ergänzt)

Mal abgesehen davon, dass mir für das Herumspielen mit Leichenteilen durch Angehörige der Bundeswehr in einem Land, dem wir angeblich Demokratie und Frieden und Wohlstand und was-weiß-ich-noch-alles bringen wollen, noch ganz andere Bezeichnungen einfallen würden als “schlechter Geschmack”, kann ich meinem Genossen Arnold nicht so ganz folgen, was die strafrechtliche Würdigung angeht. Für mich ist es jedenfalls nicht ganz fernliegend, dass hier der Straftatbestand der Störung der Totenruhe erfüllt worden ist:

§ 168 Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, (…) wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
 
(3) Der Versuch ist strafbar.

In jedem Fall eine ekelhafte Geschichte - wenn die Fotos echt sind. Aber warum sollte die BILD gefälschte Fotos über die Bundeswehr veröffentlichen?

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12 Kommentare zu ““Schlechter Geschmack” oder Störung der Totenruhe?”

  1. 25.10.2006 | 9:37

    Die strafrechtliche Bewertung des Herrn Arnold ist tatsächlich erstaunlich.

  2. 25.10.2006 | 10:02

    Schlechter Geschmack ist es, Dieter Bohlen zu hören. Leichenschändung ist ein etwas anderes Kaliber.

  3. Llarian
    25.10.2006 | 11:27

    Leichenschändung für das Posieren mit einem Totenschädel, herrschaftszeiten, welche Sau wird denn hier wieder durchs Dorf getrieben ? Was das Ansehen der Bundeswehr ganz massiv verletzt dürfte eher die Tatsache sein, dass jetzt aufgrund von so einem Quatsch (und ich nenne das Quatsch, ist ja nicht so, dass hier mit einem frisch abgetrennten Arm oder einem Kopf posiert worden wäre) jetzt massiv auf ein paar Soldaten losgegangen wird, die tagtäglich ihren Hintern für dieses Land riskieren, im Unterschied zu den Sesselfurzern aus der Politik, die sich darüber echauffieren als wäre hier die Königin Mutter ermordet worden.
    Muß echt toll sein, welche Botschaft damit bei den Soldaten ankommt, die ganze Führung steht hinter ihnen. Dummerweise ist das, wenn man an einem Abgrund steht, die beste Position einen reinzuschubsen. Dieser ekelhafte Mob, der sich jetzt in Bewegung setzen wird und nicht eher ruhen wird, bis ordentlich Blut geflossen ist, den finde ich bei weitem widerlicher als das Posieren mit einem Schädel.

  4. R.A.
    25.10.2006 | 12:01

    Man wird wohl bezweifeln, daß in einem Land wie Afghanistan Knochenreste aus den vielen Konflikten der letzten Jahre immer so “in Gewahrsam des Berechtigten” befinden, wie das ordentliche deutsche Paragraphen vorsehen.

    Entsprechende Strafbarkeit bezweifle ich.

    Im übrigen sind makabre Scherze dieser Art recht typisch für Soldaten im Kampfeinsatz. Das hat sehr viel damit zu tun, daß man die eigene Angst vor dem Tod irgendwo ventilieren will.

    Geschmacklos ist das wohl, aber noch geschmackloser finde ich die sofort einsetzende hysterische Empörung von Politikern, die weitab vom Schuß mit moralintriefenden Sprüchen Beschlüsse fassen, ohne sich um die Sicherheit der davon betroffenen Soldaten zu kümmern.

  5. 25.10.2006 | 12:12

    R. A, es stimmt, makabre “Scherze” dieser Art sind leder typisch für Soldaten im Kampfeinsatz. Hat wirklich was mit “Verdrängung” zu tun. Was am mangelden Respekt vor dem Toten - genau das Rechtgut steht ja hinter dem Straftatbestand “Störung der Totenruhe” - nichts ändert. Und wenn es mit dem Respekt vor den Toten bei “unseren tapferen Jungs” so schlecht bestellt ist, dann frage ich mich, wie es z. B. mit dem Respekt vor den Lebenden, dem Respekt vor der fremden Kultur und dem Respekt vor den Menschenrechten aussieht. Mir schwant nichts Gutes.

  6. R.A.
    25.10.2006 | 12:53

    @MartinM:
    Ehrlich gesagt halte ich Paragraphen wie mit der Totenruhe nur für das normale Zivilleben in unseren geordneten Verhältnissen wirklich anwendbar. In einem Kriegsgebiet sollte man pragmatischerweise Abstriche machen.

    Im übrigen halte ich das auch nicht für gut, was da passiert ist. Aber das ist ein Vergehen, was typischerweise einen ordentlichen Anschiß plus etwas Strafdienst wert ist.

    Aber nicht die typische Skandal-Hysterie wie sie jetzt von den Sesselpupsern und Berufs-Betroffenen in Berlin inszeniert wird.

  7. R.A.
    25.10.2006 | 13:29

    Und ausnahmsweise findet man auch mal bei SpOn einen vernünftigen Beitrag:
    http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,444599,00.html

    Das rückt m. E. die Proportionen etwas zurecht.

  8. 25.10.2006 | 13:38

    Interessant, wie locker wir hier von einem Kampfeinsatz ausgehen. In Berlin scheint man von etwas anderem auszugehen, was vielleicht auch die Aufregung erklärt.

    Kann jemand den Damen und Herren Abgeordneten vielleicht mal verdeutlichen, dass “Kampfeinsatz von Soldaten” im Grunde Krieg bedeutet? Mit allen Konsequenzen? Vielleicht wird der Arm bei der nächsten Abstimmung über Auslandseinsätze und Verteidigungs(?)budget dann etwas schwerer.

  9. 25.10.2006 | 13:42

    Deutsches Strafrecht gilt nicht in Afghanistan bzgl. 168 StGB, vgl. §§ 4 und 7. In Frage kommt nur Disziplinarrecht.

  10. Patentizität
    25.10.2006 | 20:29

    Ich empfinde den Vorgang als geschmacklos. Die Empörung halte ich jedoch mithin für unverhältnismäßig. Ich habe den Eindruck, dass für manche der pietätlose Umgang von Bundeswehrsoldaten mit skelettierten Knochen schwerer wiegt, als die Misshandlung eines lebendigen Gefangenen.

    Was wohl weniger daran liegt, dass Kurnaz Beschuldigungen noch untersucht weiter werden müssen, sondern eher daran, dass - akkumulativ - Kurnaz erst zwei KSKler beschuldigte und dann noch (drei, vier?) Bundeswehrsoldaten geschmacklose Photos machen. Und sich einige, auch von den üblichen Verdächtigen abgesehen, nicht darüber im Klaren waren, dass die NATO in Afghanistan einen langen Atem braucht.

    Der Einsatz der Bundeswehr war und ist nicht nach dem Motto Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass zu haben.

    Nicht die Probleme, vor die auch die Bundeswehr in Afghanistan gestellt ist, sind eine sicherheitspolitische Katastrophe, sondern die verheerende Signalwirkung, die von ihrem Rückzug in nächster Zeit ausgehen würde. (Von noch mehr Krieg ganz zu schweigen.)

    Es hat sich offenbar immer noch nicht rumgesprochen, dass beispielsweise die späteren Al Kaidaisten unter den ehemaligen antisowjetischen Mudschahedin, tatsächlich glaubten - die noch Lebenden glauben es bis heute, ebenso wie ihre Lehrlinge - dass sie es waren, die die Sowjetunion zum Einsturz gebracht haben, und auf dieser Glaubensgrundlage sehr weitreichende Schlüsse zogen.

    Sollte Mullah Omar Kenntnis von der merklich gewandelten Haltung innerhalb der GRÜNEN (oder aber auch innerhalb der FDP) zum Einsatz in Afghanistan haben, würde er sich sicher freuen.

    (Der Fischerjockel kann froh sein, dass er weg ist.)

    In Frage kommt nur Disziplinarrecht.

    Das hielte ich für angemessen.

  11. Patentizität
    26.10.2006 | 16:26

    P.S.: Da ich die Bilder mittlerweile annäherungsweise gesehen habe, möchte ich hinzufügen, dass ich sie nicht einfach als geschmacklos, sondern als sehr, sehr geschmacklos empfinde.

  12. Patentizität
    26.10.2006 | 16:34

    Bittners Kommentar kann ich mich weitgehend anschließen:

    http://blog.zeit.de/bittner/2006/10/26/machtphantasien_74

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