Nochmal zu Mannesmann

Einige der Angeklagten merken wohl nicht, wie sehr ihre Rechtfertigungsversuche ins Lächerliche abdriften. Meines Erachtens haben sie - jenseits der für mich als Laien nur unzureichend zu überblickenden Rechtslage - nur ein moralisch halbwegs haltbares Argument: Die Eigentümer einer AG können mit ihrem Geld machen, was sie wollen. Ob das auch wirklich zieht, ist dann eine ganz andere Frage (meine Meinung: Wer totale Verfügung über Firmenvermögen will, soll halt eine Personengesellschaft gründen…). Aber keine peinliche mehr.

Ähnliche Beiträge


5 Kommentare zu “Nochmal zu Mannesmann”

  1. 27.10.2006 | 8:45

    Das Absurde sind wohl nicht die Rechtfertigungsversuche, sondern die Tatsache, dass sie notwendig sind.

  2. Nobody
    27.10.2006 | 11:27

    Meiner Ansicht nach haben die Angeklagten gerade dieses “haltbare Argument”, dass die Eigentümer einer AG mit Ihrem Geld machen können, was sie wollen, gerade eben nicht:

    Sie sind nämlich nicht Eigentümer des Unternehmens!

    Sie sind die Bevollmächtigten und Vertreter der Eigentümer, und haben den Auftrag, die Interessen der Eigentümer zu vertreten. Der Untreuetatbestand wird auf Antrag eines Geschädigten verfolgt, nicht von staatswegen. Die Geschädigten, die diesen Strafantrag gestellt haben, sind ehem. Aktionäre von Mannesmann.

    Diese sind Geschädigte, da es ihr Interesse gewesen wäre, wenn die Bilanzsumme von MM oder der fusionierten Vodafone-Gesellschaft möglichst hoch gewesen wäre, also eine Maximierung des Unternehmenswertes. Folglich steht es dem Interesse der Eigentümer entgegen, dass ehem. Mitarbeitern, egal welche Position diese bekleidet haben, Boni oder Abfindungen über das absolut notwendige hinaus bezahlt werden.

    Die Feststellung des BGH, dass der Tatbestand der Untreue erfüllt ist, schreibt für die Entscheidungsträger eines Unternehmens folglich den Shareholder-Value als Handlungsmaxime vor.

    Es schreibt dem Entscheidungsträger eines Unternehmens speziell vor, einen Angestellten, von dem man sich aus welchen Gründen auch immer trennen muß, mit möglichst geringem finanziellem Aufwand und ohne Berücksichtigung vergangener Leistungen dieses Arbeitnehmers auf die Straße zu setzen.

    Die zugrunde gelegten Prinzipien gelten also auch für Massenentlassungen und die damit verbundenen Sozialpläne. Daher auch das auffalende Schweigen der Gewerkschaften zu diesem Thema.

    Die Verfolgung dieser Untreue beruht auf einem klassisch “neoliberalem” Verständis der Aufgaben eines Unternehmens, da die dahinterstehende Argumentation von der durch das Gesetz bestimmten Pflicht der Unternehmensleitung (sofern diese nicht aus dem Alleineigentümer, sondern aus einem Beauftragten besteht)zur Gewinnmaximierung als dem mutmaßlichem Interesse aller Eigentümer ausgeht.

    @ Steffen: Ich würde einen Freispruch als absurd ansehen.

  3. R.A.
    27.10.2006 | 12:05

    Volle Zustimmung zu Nobody.
    Bei deutschen Spitzenmanagern ist völlig das Gefühl verloren gegangen, daß sie anderer Leute Eigentum zu respektieren haben.

    Das zeigt sich z. B. auch in dem Trend, Mannesmann-ähnliche Prämien in die Vorstandsverträge aufzunehmen, um eben solchen Prozessen zu entgehen.

    Auch diese Verträge sind m. E. ein klarer Fall von Untreue - es fehlen hierzulande leider Aufsichtsräte, die ihren Job auch ernst nehmen.

  4. 27.10.2006 | 12:10

    Ich würde einen Freispruch aus den genannten Gründen ebenfalls für absurd - und empörend - halten. Wenn Manager über Geld, das ihnen nicht gehört, so verfügen, als würde es ihnen gehören, und sich dabei auch noch in noch persönlich bereichern, dann ist der Tatbestand der Untreue nun wirklich erfüllt.

    Bei den von Dir erwähnten Massenentlassungen und damit verbundenen Sozialplänen wie bei Abfindungen liegt der Fall m. E. etwas anders. Diese erfolgen nämlich unter (zähneknirschender) Zustimmung der Kapitaleigner. Abfindungen ergeben sich i. d. R. daraus, dass geltende de Arbeitsverträge gekündigt werden - es sind Entschädigungsleistungen. Untreue wäre es, wenn sich ein entlassener Arbeitnehmer in irgend einer Form selbst “entschädigt”.
    Wieder anders liegt der Fall des “goldenen Handschlags”, der überhöhten Abfindung, um einen Mitarbeiter (i. d. R. leitender Ansgestellter) loszuwerden. Zumindest in Kapitalgesellschaften. Als Aktionär, Kommanditist oder Teilhaber einer GmbH wäre ich darüber wahrscheinlich ziemlich angesäuert.

  5. 27.10.2006 | 14:12

    Ups, Thema verfehlt. Ich ziehe meinen Kommentar zurück, behaupte damit aber nicht exakt das Gegenteil.

Bad Behavior has blocked 652 access attempts in the last 7 days.