31. Oktober 2006
Wahl(computer)geheimnis
Wer die Vorgänge um den Einsatz von Wahlcomputern in Holland verfolgt hat, wird sicher auch von der Affäre um das »Abhören« der SDU-Geräte gehört haben. Mit einem geeigneten Scanner konnte man praktisch die Stimmabgabe der Wähler kontrollieren. Nun stellt sich heraus, dass auch die Geräte des Konkurrenten Nedap gescannt werden können. Der Informationsdienst heise.de schreibt:
Genauso wie die SDU-Wahlcomputer sollen die Nedap-Geräte jedoch – wenn auch aufgrund eines weniger starken Signals nur in einem Umkreis von fünf Metern – mithilfe geeigneter Scanner auf Abstand ausgelesen werden können und damit das Wahlgeheimnis, wie es im niederländischen Grundgesetz verankert ist, aushebeln.
Warum ist das wichtig? Nedap will diese Geräte auch hier in Deutschland flächendeckend zum Einsatz bringen. Bei der OB-Wahl in Cottbus wurden sie schon getestet. Momentan will Holland die Nedap-Wahlcomputer noch einsetzen, aber wenn jemand mit einem geeineten Scanner nachweist, dass man sie auch aus größerer Entfernung auslesen kann, dann wird das hoffentlich noch gekippt.
Im Artikel 38 des Grundgesetzes heißt es:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Zumindest die geheime Wahl sehe ich durch Wahlmaschinen als gefährdet an. Ob die Wahl noch frei und gleich wäre, mag man angesichts der Manipulationsmöglichkeiten bezweifeln. Verstöße gegen das Wahlrecht werden jedenfalls eher von »Innentätern« oder »Innenmittätern« als von Außenstehenden begangen. Und Wahlmaschinen machen es ihnen deutlich leichter!
Unsere Serie wird in dieser Woche fortgesetzt. Bisher haben 18.461 Bürger die Petition gegen Wahlcomputer unterschrieben.
Was wir bisher zu diesem Thema geschrieben haben:
MartinM über die Petition gegen Wahlcomputer (am 28. Oktober).
Stefanolix über die Begriffe Wahlcomputer und Wahlmaschine (am 29. Oktober).
Verfasst von stefanolix um 19:46 Uhr in der Kategorie Innenpolitik, Politik (Trackback)