1. November 2006
Wahlcomputer: Sicherheitsmerkmale und -Lücken
Nach dem sich Stefanolix und MartinM schon dem Thema “Wahlcomputer” angenommen haben, möchte ich nun noch einige andere Aspekte hinzufügen. Insbesondere soll dargestellt werden, dass die Manipulierbarkeit keine rein theoretische Gefahr ist sondern real realisiert werden könnte.
Deshalb geht es in diesem Artikel primär um die konkreten Sicherheitsmerkmale der eingesetzten Wahlmaschinen und deren Wirksamkeit
Natürlich kann auf diese Weise nicht gegen das Prinzip der Wahlmaschinen an sich argumentiert werden, sondern nur gegen konkrete Maschinen, aber wer sieht wie sorglos mit der Manipulierbarkeit umgegangen wird, sollte darüber nachdenken, ob man nicht prinzipiell die sichere Alternative (Papierwahl) wählen sollte.
Es gibt bei Wahlcomputern mehrere Sicherheitsmerkmale, die aber alle wenig überzeugt sind:
- In dem Prüfbericht der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) wird ein einziges Sicherheitsmerkmal der aktuell in Deutschland eingesetzten Wahlmaschinen erwähnt.
Die Maschine zeigt beim Start eine Prüfsumme der Software an. Dies bedeutet, dass jede kleine Änderung der Software zu einer anderen Prüfsumme führen wurde und so jede Manipulation auffallen sollte.
Bei jeder Wahl wird in einem geregeltem Verfahren durch den Wahlleiter kontrolliert, ob diese Anzeige mit dem Siegel der Maschine übereinstimmt.Aber man darf nicht vergessen, dass es sich bei der Wahlmaschine um einen frei-programmierbaren Computer handelt. Wenn man in der Lage ist die Software zu manipulieren, so kann man auch festlegen, welche Anzeige erfolgt. Insbesondere wird man als Angreifer natürlich festlegen, dass die Prüfsumme der ursprünglichen Software ausgegeben wird und nicht die ungültige Prüfsumme der aktuellen (manipulieren) Software. Laut den Beobachtungen des Chaos Computer Clubs (CCC) bei der aktuellen Wahl in Cottbus scheint man dieser Prüfsumme eh keine größe Beachtung zu schenken.
Laut dem CCC hängt die gesamte Argumentation des PTB für Manipulationssicherheit der Maschinen von der Prüfung der Prüfsumme ab. - Innenministerium sagt zwar, dass eine Manipulation theoretisch möglich wäre, aber in der Praxis extrem schwierig wäre, da der Quellcode ja nicht zur Verfügung steht. Für eine reale Durchführung einer Manipulation wäre aber der Quellcode notwendig.
Zu dieser Argumentation braucht man eigentlich nur wenige Worte verlieren. Alle Sicherheitslücken von Windows wurden auch ohne Zugriff auf den Quellcode entdeckt. Gleiches gilt natürlich für Computerviren und für Software bei denen der Kopierschutz entfernt wurde. Die Argumentation auf Grund der Geheimhaltung der Softwaredie Sicherheit gewährleistet werden könne, ist ziemlicher Unsinn. In der Informatik wird als Kerckhoff Prinzip bezeichnet, dass die Sicherheit eines Systems (ursprünglich Kryptosystems) nicht von der Geheimhaltung des Verfahrens abhängen darf. - Ein weiteres Argument für die Sicherheit der Software ist, es dass die Wahllisten erst im Wahllokal in die Maschine eingegeben werden (durch eine auswechselbares Speichermodul, eine Art Diskette). Auf diese Weise ist vor dem Beginn der Wahl nicht klar z.B. welcher Kandidat auf welchem Knopf liegt. Eine Manipulation wäre schon deshalb schwieriger. Laut dem Innenministerium ist dies einer der zentralen Gründe für die Sicherheit der Wahlmaschinen.Laut dem CCC zieht auch dieses Argument nicht. Man könnte eine Hintertür in die Wahlsoftware einbauen, so dass während der laufenden Wahl bestimmt werden kann, welcher Kandidat bevorzugt werden soll. Eine Möglichkeit wäre es eine Tastenkombination wie 5x Abbruch und danach die Kandidatentaste festzulegen. Die manipulierte Software könnte dies erkennen und danach den gewählten Kandidaten bevorzugt behandeln z.B. jede 10. Stimme manipulieren.
Eine weitere grundsätzliche Frage stellt sich auch:
Unabhängig von der nachträglichen Manipulationssicherheit, sollte man sich fragen, warum man einer einzelnen Firma so sehr vertrauen sollte, um ein so grundlegendes Element der demokratischen Ordnung in deren Hände zu geben. Besonders wenn nicht klar ist, wie die Prozesse innerhalb der “Black-Box” Wahlmaschine ablaufen. Das Öffentlichkeitsprinzip der Wahl ist damit kaum gewährleistet.
Der Hersteller versichert zwar, dass alle Geräte bauart-gleich (inkl. Software) sind, aber kontrolliert und sei es auch nur durch Stichproben wird dies nicht. Selbst wenn Stichproben durchgeführt werden würden, dann wäre es für die Prüfer immer noch schwierig die Änderungen in der Software aufzuspüren, da es sich ja um kleine Änderungen in kleineren Modulen handeln könnte.
Ehre wem Ehre gebührt:
Die hier verwendeten Informationen wurden weitgehend einem Interview zwischen Markus Beckedahl und dem CCC-Aktivist Andreas Bogk entnommen. Das Interview ist hier verfügbar.
Im Moment gibt es bei dem Thema einige interessante Entwicklungen, die ebenfalls auf netzpolitik.org dargestellt werden.
Unsere Serie wird in dieser Woche fortgesetzt. Bisher haben 20.147 Bürger die Petition gegen Wahlcomputer unterschrieben.
Was wir bisher zu diesem Thema geschrieben haben:
MartinM über die Petition gegen Wahlcomputer (am 28. Oktober).
Stefanolix über die Begriffe Wahlcomputer und Wahlmaschine (am 29. Oktober) und das Wahl(computer)geheimnis (am 31. Oktober).
Verfasst von dirkmeister um 20:24 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Innenpolitik, Politik (Trackback)