Parteispenden und Kapitalgesellschaften

Wie Kapitalgesellschaften ihre Manager entlohnen, ist ein Thema. Ob sie an Parteien spenden, ein anderes. Und dazu noch ein delikates. Denn wie kann ich als Manager ohne fragwürdige Konstrukte eine Spende genehmigen, die nicht direkt dem Unternehmenszweck zu Gute kommen soll? Sprich: Wenn es nicht Korruption ist? Inwieweit gesellschaftspolitisches Engagement wahrgenommen wird, ist keine Sache von juristischen, sondern eine von natürlichen Personen. Wenn Spenden an Parteien, dann bitte aus der Privatschatulle. Und warum diese die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern sollten, ist mir auch noch nicht erklärlich.

Ähnliche Beiträge


9 Kommentare zu “Parteispenden und Kapitalgesellschaften”

  1. 3.11.2006 | 7:59

    Guter Punkt. Aber ob das so einfach geht? Dann werden eben “Vereine zur Förderung der XY-Wirtschaft” gegründet welche dann spenden.

    Auf der anderen Seite geben Kapitalgesellschaften auch Geld für andere gemeinnützige Zwecke oder Projekte aus, die auch nicht dem Unternehmenszweck dienen. Nunja…man könnte hier noch das PR-Argument gelten lassen.

  2. 3.11.2006 | 11:13

    Nun, Paul, seit wann ist denn ein Verein eine natürliche Person? Er ist ebenso eine juristische Person wie ein Unternehmen… :)

  3. 3.11.2006 | 11:24

    Das meine ich ja. Wenn man Kapitalgesellschaften daran hindern will Parteispenden zu tätigen, dann müßte man es allen juristischen Personen verbieten.

  4. der gute don
    3.11.2006 | 11:28

    Sprich: Wenn es nicht Korruption ist?

    Nun, ist es. Diese spezielle Form der Korruption nennt man Lobbyismus ;-)

  5. R.A.
    3.11.2006 | 12:58

    @Paul:
    > Wenn man
    > Kapitalgesellschaften
    > daran hindern will
    > Parteispenden zu
    > tätigen, dann müßte
    > man es allen
    > juristischen
    > Personen verbieten.
    Nein.

    Denn juristische Personen dürfen politische Interessen vertreten und entsprechend auch finanziell fördern. Kapitalgesellschaften dürfen dagegen nur eines: Geld scheffeln. Alles andere wäre Veruntreuung von Aktionärsvermögen.

    Und das meint Boche wohl, m. E. auch zu Recht.

    Wobei es allerdings durchaus im Interesse der Aktionäre sein kann, die den Zwecken der Kapitalgesellschaft förderlichen Parteien zu finanzieren.

    Eine Spende allgemein “zur Förderung des Kapitalismus” wäre legitim.
    Das direkte Kaufen einer Steuersenkung für Unternehmen wäre aus AG-Sicht auch legitim, da läge dann das politische Problem beim Empfänger.

  6. 3.11.2006 | 13:16

    Und das meint Boche wohl, m. E. auch zu Recht.

    Ehre, wem Ehre gebührt: Rayson meinte.

  7. 3.11.2006 | 19:04

    Ich glaube das Problem ensteht nur in der Vermischung zweier Ebenen: der juristisch-normativen und die gesellschaftlich- normativen. Juristisch ist Korruption schwer zu definieren und kaum vom Lobbyismus, der ja mitunter sogar gewünscht wird, abzugrenzen. Eine andere Sache ist, was wir für gut oder schlecht erachten. Wir können etwas schlecht finden, für schädlich und schändlich halten, ohne dass wir es gesetzlich verbieten. Manchmal muss die Gesellschaft, auch in Form des Wählers, Urteile sprechen, die einem Richter versagt sind.

    (Und mal gan ehrlich: In einem effizientem System müsste ich doch meine Wählerstimme veräußern können, oder?)

  8. der gute don
    4.11.2006 | 9:58

    (Und mal gan ehrlich: In einem effizientem System müsste ich doch meine Wählerstimme veräußern können, oder?)

    nicht solange die Aggregation individuell motivierter Nutzen (Veräußerung Wahlrecht gegen pot. daraus resultierende Einbußen) nicht zwingend der allgemeinen Wohlfahrtsrendite entsprechen muß.

  9. 4.11.2006 | 10:38

    nicht solange die Aggregation individuell motivierter Nutzen (Veräußerung Wahlrecht gegen pot. daraus resultierende Einbußen) nicht zwingend der allgemeinen Wohlfahrtsrendite entsprechen muß.

    Tut es aber. Und das Handeln bleibt ja auch individuell motiviert, falls sich jemand zum Verkauf seines Wahlrechtes entscheidet. Vor allem aber wird dies hier vermieden. Soweit die Vorteile.

    Ernsthaft würde ich aber nicht dafür plädieren. Nur sollten wir von der idealisierten Vorstellung einer Demokratie verabschieden. Letztlich handelt es sich um einen Entscheidungsmechanismus. Den hehren Volkswillen (siehe Arrow) bringt er aber nicht zum Ausdruck. Nur weil alle anderen Staatsformen wohl oder übel schlecht sind, muss die Demokratie nicht gut sein. Werden keine Stimmen gehandelt, so doch immerhin Kühe.

Bad Behavior has blocked 2115 access attempts in the last 7 days.