4. November 2006
Global(be)steuerung
Liberale behaupten immer, ein staatlicher Eingriff in die Wirtschaft ziehe unweigerlich den nächsten nach sich. “Auf dem Weg in die Knechtschaft” steht dann am Ende die schießbefehlbewehrte Mauer, mit der unser fürsorglicher Staat seine undankbaren UntertanenBürger im Land halten muss (und irgendein “Intellektueller”, der den mit Waffengewalt Festgehaltenen erklärt, da der Staat sie selbst seien, würden sie ja praktisch vor sich selbst fliehen wollen). So weit sind wir natürlich noch nicht, aber man kann den Stacheldraht am Horizont schon ziemlich gut ausmachen.
Es geht da los, wo man noch mit dem Beifall des Boulevards rechnen kann: Im Rahmen ihrer neuen Unternehmenssteuerreform plant die Bundesregierung eine Strafsteuer
auf Jobverlagerungen und für den Know-How-Transfer ins Ausland.
Viel Glück bei der Erfassung der Tatbestände, könnte man da hämisch sagen. Es gehört nicht viel Fantasie dazu, hier ein bürokratisches Monster entstehen zu sehen, das den ohnehin schon genervten Steuerberatern und Finanzrichtern viel Arbeit machen wird und innerhalb der EU eh nicht anwendbar ist. Aber selbst gesetzt den unrealistischen Fall, ein vor betriebswirtschaftlicher Weisheit strotzender Fiskus könne alle diese Fälle trennscharf identifizieren: Würden damit die Ziele des Vorhabens erreicht?
Fragen Sie ihren Volkswirt von nebenan. Es mag zwar die Beamten in Berlin überraschen, aber die internationale Verlagerung der Nachfrage nach Arbeit ist nicht abhängig von einzelnen Unternehmen. Es ist zwar besonders gut und instruktiv sichtbar, wenn Firma X ein Werk in Deutschland schließt und eins in China aufmacht. Es ist aber im Prinzip egal, wer hier tätig wird. Man kann vielleicht die Firma X davon abhalten, ihre Jobs zu verlagern. Man kann sie aber nicht davon abhalten, nicht mehr wettbewerbsfähig zu sein und deswegen aus dem Markt auszuscheiden. Und jetzt kommt die große Preisfrage: In welchem Land wird wohl der Anbieter sitzen, der für die Firma X einspringt? Ergebnis: Arbeitsplatzabbau in Deutschland, Arbeitsplatzaufbau in China, Strafsteuer Null. Das Gesetz würde also höchstens bewirken, dass deutschen Firmen eine wichtige Option genommen wird, die dann andere wahrnehmen. Herzlichen Glückwunsch!
Ab wann werden wohl Insolvenzen mit einer Strafsteuer belegt werden?
Schön übrigens auch wieder der SPON-Beitrag selbst, besonders, wie immer, der Teaser. Da ist davon die Rede, die Deutsche Bank “verlagere” Jobs nach Indien. Offensichtlich geht aus Sicht der SPON-Schreiberlinge für jeden Arbeitsplatz in Indien einer in Deutschland verloren. Steingart droht ja schon mit Krieg…
Verfasst von Rayson um 20:34 Uhr in der Kategorie Innenpolitik, International, Politik, Presse / SPON- und taz-Blog, Wirtschaft, Wirtschaftspolitik (Trackback)