16. November 2006
Endlich Gesetzentwurf für Kneipenbesucherrechte vorlegen!
Die neuesten Zahlen zur Zügigkeit des Bedienungspersonals im Kneipenbetrieb können nicht zufriedenstellen. Nur 78,5 Prozent der Kellner und Kellnerinnen bedienen ihre Kunden innerhalb von 5 Minuten nach erfolgter Bestellung. Das bedeutet, dass jeder vierte Gast sein Bier nur mit Verzögerung trinken kann und damit nicht die Leistung erhält, für die er voll bezahlt. Ein Grund mehr, die Kneipenbesucherrechte nun endlich gesetzlich zu regeln. Justizministerin Zypries, die sich um die Federführung bemühte, muss nun auch endlich einen Gesetzentwurf vorlegen. Denn die Rechte von Kneipengästen sind im Vergleich zu anderen Geschäftsbereichen noch unterentwickelt. Verspätete oder ausgefallene Biere stellen eine mangelhafte Leistung dar - und es ist nicht einzusehen, warum der Kunde den vollen Preis dafür zahlen muss oder nicht von der Bestellung zurücktreten kann.
Absurd? Nicht wirklich.
Außerdem - zu Zeiten des staatlichen Verbraucherschutzpaternalismus könnte eine solche Satire schneller Wirklichkeit werden, als ein ICE von Hamburg nach Köln braucht.
Verfasst von Boche um 11:41 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Politik (Trackback)