Unterschied

Das Urheberrecht geht im Grunde davon aus, dass es nur verletzt werden kann, wenn sich jemand bewusst das Werk eines Urhebers aneignet. Dem Patentrecht ist das egal - es hält auch das für verwerflich, was ohne Kenntnis des Patents sich dessen Mechanismen bedient. Das eine Recht schützt Originale vor Kopien, das andere Monopole vor Wettbewerb.

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6 Kommentare zu “Unterschied”

  1. Libero
    22.11.2006 | 9:27

    @rayson

    1. Nicht immer steht der Patentinhaber im Wettbewerb mit dem Patentverletzer.

    2. Aus der Frühgeschichte der USA gibt es die hundertfache Patentverletzung einer vollautomatisierten Getreidemühle, das zur Aufhebung des Patents und zum Ruin des Patentinhabers führte. Oliver Evans erhielt das Patent 1790. Das Buch, in dem er die Mühle in allen Details beschrieb und die zahlreichen Führungen, die er Müllern ermöglichte, führten dazu, daß die Mühle hundertfach nachgebaut wurde. Von den Müller, die vor dem Buch und den Besichtungen laut getönt hatten, das eine solche Mühle unmöglich wäre. Evans hatte jahrelange Vorarbeit geleistet, erhebliches Geld investiert, bis die Mühle lief. Seine Lizenzgebühren war moderat. Die Wirkung der Patentverletzung war, das der technische Fortschritt in einer wichtigen Industrie gehemmt wurde.

    3. Wenn ich ein Verfahren entwickle, das bereits patentiert ist, habe ich den Stand der Technik nicht gekannt und erhebliche Forschungsgelder verbraten. Einige Millionen sind da schnell weg. Eine Lizenz wäre wohl billiger.

    4. Viele japanische Patente werden nicht offenbart, um zu produzieren, sondern um zu verhindern, daß der Wettbewerber produziert.

    5. Bei vielen Patenten, zumindest in den Bereichen, die ich recht gut kenne, sehe ich nur eine juristische, aber keine technische Erfindungshöhe. Durch diese Patente wird der Patentbestand unnötig aufgebläht.

    6. Wir können natürlich auch ganz auf das Patentrecht verzichten. Das erspart jenen, die gute Ideen zur Marktreife bringen, die aber von den Kunden erst nach Auslaufen des Patentes angenommen werden, wenigstens die Patentgebühren.

  2. googlehupf
    22.11.2006 | 13:09

    @Rayson:
    Da bin ich verwirrt. Wenn ich von einer Internetseite ein urhebergeschütztes Bild runterlade - weil der Betreiber versichert hat es wäre nicht geschützt - und damit die Straßen volltapeziere handelt es sich doch noch weiter um eine Verletzung soweit ich weiß. Oder habe ich dich falsch verstanden?

  3. Llarian
    22.11.2006 | 13:47

    Da bin ich verwirrt. Wenn ich von einer Internetseite ein urhebergeschütztes Bild runterlade - weil der Betreiber versichert hat es wäre nicht geschützt - und damit die Straßen volltapeziere handelt es sich doch noch weiter um eine Verletzung soweit ich weiß. Oder habe ich dich falsch verstanden?

    Das stimmt nur insofern, dass sich hier die Frage stellt, ob ich es hätte besser wissen müssen, also die Erlaubnis des URHEBERS vorliegt oder nicht. Genau das Problem gibts ja zur Zeit bei Perscheid Comics. Im Zweifel ist eine Webseite eben kein rechtsverbindliches Dokument, wenn ich die schriftliche Erlaubnis des Urhebers habe, muss ich dagegen nichts befürchten.
    Was Rayson wohl ausdrücken will ist: Gegen das Urheberrecht kann ich eigentlich nur bewusst verstossen, weil ein Bild eben nicht zufällig doppelt entsteht. Bei Patenten kann ich durch dummes Selbstentwickeln das Pech haben, etwas zu entdecken, dass jemand anders bereits patentiert hat.

  4. googlehupf
    22.11.2006 | 16:16

    Wie sieht denn der Fall aus wenn jemand glaubhaft vortäuscht der Urheber zu sein und mir dann Nutzungsrechte verkauft?

  5. Llarian
    22.11.2006 | 16:24

    Wie sieht denn der Fall aus wenn jemand glaubhaft vortäuscht der Urheber zu sein und mir dann Nutzungsrechte verkauft?

    Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde das Betrug nennen. Das dürfte dann ganz ähnlich dem Problem sein, wenn jemand Drittes ein Auto stiehlt und an einen weiterverkauft. Solange man keinen Grund hatte, anzunehmen, dass es sich um gestohlene Ware handelt (weil sie absurd billig ist), handelt man gutgläubig und kann dafür kaum belangt werden, aber dazu müsste sich ein Jurist äussern.
    Bei Patenten ist es dagegen viel schlimmer, es wird quasi per Gesetz gefordert, dass ich alle Patente zu kennen habe und nicht dagegen verstosse, was schlicht unmöglich ist. D.h. ich bin auch dran, wenn niemand etwas “böses” getan hat.

  6. 22.11.2006 | 18:11

    @Googlehupf:

    “Wie sieht denn der Fall aus wenn jemand glaubhaft vortäuscht der Urheber zu sein und mir dann Nutzungsrechte verkauft?”

    Das ist in der Praxis gar nicht so einfach, vor allem dann, wenn man international einkaufen geht. Man hat z.B. bei Bildnutzungsrechten normalerweise eine Klausel im Vertrag, sinngemäß heißt die “Freistellung von den Rechten Dritter”. Soll heißen: Ist dann dessen Sache, die des Verkäufers, sich mit den richtigen Rechte-Inhabern auseinander zu setzen. So was wird normalerweise auch zivilrechtlich geregelt, also strafrechtliches Vorgehen ist bei “kleinen Fischen” eher selten, da will dann einfach jemand Geld haben.

    Wir hatten aber mal den Fall, daß uns ein französischer DVD-Vertrieb im Rahmen seiner Möglichkeit, bis zu 2 Minuten Material zur Verfügung zu stellen, wenn im Gegenzug die DVD in welcher Form auch immer Erwähnung fände, Material gab. Dann meldete sich aber der Urheber aus den USA und sagte, das sei ihm völlig schnurz, was irgendwelche Franzosen sagen, er wolle Geld.

    Man hätte nun multinational vor sich hin prozessieren können, aber das ist ein so derart komplexes Feld bei all den unterschiedlichen Rechts-Lagen, daß da meines Wissens außerordentlich selten jemand prozessiert, zumindest auf der mir bekannten Kleinvieh-Ebene. Und wir haben gezahlt.

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