Hubert Kleinert und das Versicherungsprinzip

Ich lese sie ja meistens gerne, die SPON-Beiträge des ehemaligen Grüne-Politikers Hubert Kleinert, der sich jetzt mit dem schönen deutschen Titel des Professor schmücken kann. Schon interessant, was der menschliche Geist vermag, wenn er frei von Parteizwängen sich akademischen Betrachtungen hingeben kann. Nur heute, da halte ich es für Quatsch, was Hubert da schreibt.

Es geht um die Rüttgers-Profilierungs-Kollateralschäden, also um die Frage, ob Ältere, die mehr Jahre eingezahlt haben, auch mehr Anspruch auf Arbeitslosgeld haben sollen als Jüngere, die nur wenig eingezahlt haben. Hubert schreibt:

Jedes Lehrbuch über Sozialpolitik stellt die besondere Bedeutung des Versicherungsprinzips im deutschen Sozialsystem heraus und lehrt, dass dessen Wesen gerade darin besteht, dass Rechtsansprüche auf nach dem Äquivalenzprinzip gezahlte Leistungen entstehen. Dieses Prinzip wird zugunsten einer egalitären Leistungsbereitstellung lediglich in der Kranken- und Pflegeversicherung aus einleuchtenden Gründen durchbrochen. Mit anderen Worten: In dem beitragsgestützten deutschen Sozialsystem sollen sich die Leistungen an dem orientieren, was zuvor an Beiträgen eingezahlt wurde. Der Versicherte bekommt, “was ihm zusteht”.

Daraus folgert er: Rüttgers hat Recht, die Debatte darüber ist “erstaunlich” und offenbart einen “laxen Umgang mit dem Versicherungsprinzip “.

Leider übersieht er da was. Das Äquivalenzprinzip fordert eine Übereinstimmung von Prämie und Risiko. Das heißt: Wenn jemand mehr in eine Versicherung einzahlt als andere, ist damit auch ein höheres Risiko verbunden, die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu müssen. Von daher ist eine Äquivalenz von Leistung (oder besser: dem Erwartungswert der Leistung) und Prämie gegeben. Aber nur von daher.

Jahrzehnte des Einzahlens in die Rechtschutzversicherung berechtigen mich weder dazu, Staranwälte zu beschäftigen, noch doppelt so viele Klagen anzustrengen wie ein frisch Versicherter. Eine imposante Latte an Beiträgen für meine Hausratversicherung bringt mir leider im Versicherungsfall keine höheren Schadenersatzwerte. Und so weiter, und so fort. Es gibt, wenn wir in unserem Alltagsleben forschen, eigentlich so gut wie keine Versicherung, bei der mit der Zahl der Versicherungsjahre auch der Leistungsumfang steigt. Das ist auch kein Zufall, denn so lautet die Wette, die Versicherter und Versicherer im Prinzip abschließen: Der Versicherer wettet darauf, dass der Versicherte möglichst lange keine Versicherungsfälle meldet, der Versicherte, dass der Barwert der ihm wahrscheinlich entstehenden Schaden höher ist als der Barwert der Prämien. Da beide unterschiedliche Erwartungen und Risiko-Nutzen-Funktionen haben, kommt das Geschäft zustande.

Es gibt praktisch nur eine Ausnahme: Versicherungen, die eher Geldanlagen ähneln. Also Renten- und Lebensversicherungen. Dort gibt es eine Mischung aus Wette und Geldanlage: Der Versicherer berechnet einen Zeitpunkt, an dem der Versicherte wahrscheinlich das Zeitliche segnen wird, und garantiert ihm daraufhin eine bestimmte Verzinsung seiner Einlagen. Bei einer Lebensversicherung wettet der Versicherer auf das Erreichen eines Mindestalters, bei einer Rentenversicherung auf das eines Höchstalters (was er dann tunlichst nicht kommuniziert…).

Aber das ist es. Auch in einer privaten Krankenversicherung hängt die Leistung nur a priori, also bei der Berechnung des Risikos, von den Beiträgen ab, nicht hingegen dann, wenn der Versicherungsfall eintritt: Wenn ich nur zwei Jahre lang die Luxusprämie gezahlt habe, bekomme ich trotzdem mehr Leistungen als jemand, der 20 Jahre treu den Standardtarif bedient hat.

Vielleicht gibt es nur eine Lösung, Politiker und Ex-Politiker von solchen Irrtümern zu befreien: Sire, geben Sie Versicherungsfreiheit!

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17 Kommentare zu “Hubert Kleinert und das Versicherungsprinzip”

  1. 28.11.2006 | 10:23

    Seh’ ich auch so. Bin ich jetzt eiskalter Neoliberaler?

  2. 28.11.2006 | 11:08

    @Rayson

    Ich hatte Kleinert so verstanden, dass er den “Versicherungen”, die im Rahmen des deutschen Sozialsystems bestehen, eine andere Natur als die privater Versicherungen zuschreibt.

  3. nils2
    28.11.2006 | 11:24

    Um es mal auf den Punkt zu bringen:
    Das Äquivalenzprinzip in der deutschen Sozialversicherung:
    1) Rentenversicherung: sehr weitgehend, allerdings einige Ausnahmen (z.B. Witwenrente)
    2) Krankenversicherung; praktisch keins außer Krankengeld, welches nur einen marginalen Anteil an den Gesamtleistungen hat
    3) Pflegeversicherung: hier erhalten sogar Menschen Leistungen, die nie eingezahlt haben
    4) Unfallversicherung: nicht vorhanden
    5) Arbeitslosenversicherung vor Hartz IV: schwach, maximaler Leistungsunterschied von 100% bei Einzahlungsunterschied von 1000% und mehr.

  4. Hardy
    28.11.2006 | 11:43

    @Rayson
    “Wenn jemand mehr in eine Versicherung einzahlt als andere, ist damit auch ein höheres Risiko verbunden, die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu müssen.”
    Das ist leider ein Denkfehler, da die Einzahlungssumme vom Lohn abhängig ist, zumindestens bei den gesetzlichen Versicherungen. Und höherer Lohn bedeutet nicht unbedingt höheres Risiko.
    Daher stimme ich mit Dir auch bezüglich der Versicherungsfreiheit voll überein.

  5. googlehupf
    28.11.2006 | 11:59

    “Bin ich jetzt eiskalter Neoliberaler?”

    Willkommen im Club. Golf um 17:00 Uhr?

  6. der gute don
    28.11.2006 | 12:11

    Das Dilemma der Politik in dieser Frage, ist:
    Entweder sprechen Sie vom Haftpflichtversicherungsmodell oder vom Kapitalanlageversicherungsmodell.

    Im ersten Fall risikieren Sie die Aufmerksamkeit der Bürger, das Verhältnis von Leistung und Preis als das zu erkennen was es ist: Wucher. Im zweiten Fall risikieren Sie die Erkenntnis, das private Anbieter diese Aufgabe effizienter zu lösen verstehen. Hmm, kommt aner auch wieder aufs Preis/Leistungs Verhältnis raus … Na gut, evtl. bin ich vorbelastet in der Argumentation ;-)

  7. 28.11.2006 | 13:59

    [...] Warum sich die Damen und Herren Regierenden so winden beim Thema Bezugsdauer von ALG I, hat “der gute don” in der Diskussion zu diesem B.L.O.G.-Eintrag sehr treffend auf den Punkt gebracht: Das Dilemma der Politik in dieser Frage, ist: Entweder sprechen Sie vom Haftpflichtversicherungsmodell oder vom Kapitalanlageversicherungsmodell. [...]

  8. 28.11.2006 | 14:25

    @Hardy

    Da ich mich auf Kleinert beziehe und dieser die einkommensabhängigen Beiträge schon als versicherungsfremd abgebucht hatte, habe ich das hier mal ausgeklammert.

  9. 28.11.2006 | 14:31

    Was spricht denn dagegen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in einen Risiko-Anteil und in einen Vorsorgeanteil zu teilen? Der erste Teil ist Pflicht für alle Arbeitnehmer und deckt eine bestimmte Zeit der Arbeitslosigkeit ab. Der zweite Teil wird an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Das wird mit der Auflage verbunden, nach dieser kurzen Zeit für sich selbst zu sorgen.

    Das wäre kaltherzig und neoliberal?

    Nein, das würde den Arbeitnehmern ein kleines Stück Verantwortung zurückübertragen. Genau davor haben Rüttgers und Kleinert Angst. Politiker sind nie bereit, den Bürgern ein Stück echte Verantwortung einzuräumen.

    /Notiz für mich selbst/: Warum sollte diese Methode eigentlich bei Politikern Erfolg haben, während sie Führungskräften und Eltern überhaupt nicht empfohlen wird?

  10. 28.11.2006 | 14:35

    @stefanolix

    Was spricht denn dagegen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in einen Risiko-Anteil und in einen Vorsorgeanteil zu teilen?

    Dass es für die private Vorsorge bestehende Modelle außerhalb der Arbeitslosenversicherung gibt?

    Was mich bei dem Thema interessieren würde: Gibt es überhaupt potentielle privatwirtschaftliche Modelle für die Absicherung gegen das Risiko Arbeitslosigkeit?

  11. 28.11.2006 | 14:53

    Das Arbeitslosigkeitsrisiko ist doch vor allem ein Einkommensrisiko. Die freche Antwort wäre also: Ja, gibt es, und zwar Sparen.

    Wahrscheinlich ist es, wie stefanolix schon angedeutet hat, ähnlich einer Lebensversicherung. Du könntest, was in vielen Fällen ohne Steuerprivileg sicher nicht der schlechteste Weg wäre, statt einer Kapitallebensversicherung eine Risikolebensversicherung abschließen und nebenbei eine Geldanlage deiner Wahl verfolgen. Die Risikoversicherung ist dann eine Vorsorge für die eher jüngeren Versicherten, die nicht lange genug ansparen konnten, aber ihre Familie absichern wollen.

    Analog Arbeitslosenversicherung: Eine feste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls plus aus Sparen entstandene Rücklagen. Wobei die Versicherung individuell ausgestaltet werden könnte, also mit variabler Prämienhöhe, Selbstbehalten etc.

  12. 28.11.2006 | 15:00

    Das Arbeitslosigkeitsrisiko ist doch vor allem ein Einkommensrisiko. Die freche Antwort wäre also: Ja, gibt es, und zwar Sparen.

    Stimmt!

    *michvordenkopfschlag*

  13. 28.11.2006 | 15:01

    Könnte man sich icht die ganze Arbeitslosenversicherung sparen. Überschlagsweise hat man nach fünf Jahren die Summe zusammengespart, die man als Arbeitsloser ein Jahr lang ausbezahlt bekommt. Dannach kommt sowie ALGII.

  14. 28.11.2006 | 15:08

    Das wäre eine Möglichkeit eines individuellen Kalküls. Vor allem käme es aber darauf an, genau diese Art Entscheidungen möglich zu machen.

  15. 28.11.2006 | 15:38

    Die Risiko-Komponente sollte IMHO etwa sechs bis zwölf Wochen abdecken. Aber wir können uns die Diskussion sparen: die Politik will ja möglichst alle Menschen unter ihren Fittichen versammeln;-)

    Wir brauchen also eine Übergangslösung.

    Vielleicht könnte man es (für den Anfang) ähnlich wie bei den vermögenswirksamen Leistungen machen: die private Vorsorge darf nur mit bestimmten Anlageformen vorgenommen werden, der Einzelne darf aber zu seinem ausgezahlten Arbeitslosenversicherungsbeitrag einen bestimmten Betrag dazulegen. Das Geld wird nur im Fall der Arbeitslosigkeit ausbezahlt; die Zahlungen können auf Wunsch des Arbeitnehmers in einer Sofortzahlung oder in n Raten erfolgen.

  16. 29.11.2006 | 18:26
  17. 1.12.2006 | 2:09

    @marcc:
    Habe ich nicht vor ein paar Tagen bei Dir vorgeschlagen, die Arbeitslosenversicherung zu streichen, wenn man “Robin Rüttgers” konsequent folgt?

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