27. November 2006
Hubert Kleinert und das Versicherungsprinzip
Ich lese sie ja meistens gerne, die SPON-Beiträge des ehemaligen Grüne-Politikers Hubert Kleinert, der sich jetzt mit dem schönen deutschen Titel des Professor schmücken kann. Schon interessant, was der menschliche Geist vermag, wenn er frei von Parteizwängen sich akademischen Betrachtungen hingeben kann. Nur heute, da halte ich es für Quatsch, was Hubert da schreibt.
Es geht um die Rüttgers-Profilierungs-Kollateralschäden, also um die Frage, ob Ältere, die mehr Jahre eingezahlt haben, auch mehr Anspruch auf Arbeitslosgeld haben sollen als Jüngere, die nur wenig eingezahlt haben. Hubert schreibt:
Jedes Lehrbuch über Sozialpolitik stellt die besondere Bedeutung des Versicherungsprinzips im deutschen Sozialsystem heraus und lehrt, dass dessen Wesen gerade darin besteht, dass Rechtsansprüche auf nach dem Äquivalenzprinzip gezahlte Leistungen entstehen. Dieses Prinzip wird zugunsten einer egalitären Leistungsbereitstellung lediglich in der Kranken- und Pflegeversicherung aus einleuchtenden Gründen durchbrochen. Mit anderen Worten: In dem beitragsgestützten deutschen Sozialsystem sollen sich die Leistungen an dem orientieren, was zuvor an Beiträgen eingezahlt wurde. Der Versicherte bekommt, “was ihm zusteht”.
Daraus folgert er: Rüttgers hat Recht, die Debatte darüber ist “erstaunlich” und offenbart einen “laxen Umgang mit dem Versicherungsprinzip “.
Leider übersieht er da was. Das Äquivalenzprinzip fordert eine Übereinstimmung von Prämie und Risiko. Das heißt: Wenn jemand mehr in eine Versicherung einzahlt als andere, ist damit auch ein höheres Risiko verbunden, die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu müssen. Von daher ist eine Äquivalenz von Leistung (oder besser: dem Erwartungswert der Leistung) und Prämie gegeben. Aber nur von daher.
Jahrzehnte des Einzahlens in die Rechtschutzversicherung berechtigen mich weder dazu, Staranwälte zu beschäftigen, noch doppelt so viele Klagen anzustrengen wie ein frisch Versicherter. Eine imposante Latte an Beiträgen für meine Hausratversicherung bringt mir leider im Versicherungsfall keine höheren Schadenersatzwerte. Und so weiter, und so fort. Es gibt, wenn wir in unserem Alltagsleben forschen, eigentlich so gut wie keine Versicherung, bei der mit der Zahl der Versicherungsjahre auch der Leistungsumfang steigt. Das ist auch kein Zufall, denn so lautet die Wette, die Versicherter und Versicherer im Prinzip abschließen: Der Versicherer wettet darauf, dass der Versicherte möglichst lange keine Versicherungsfälle meldet, der Versicherte, dass der Barwert der ihm wahrscheinlich entstehenden Schaden höher ist als der Barwert der Prämien. Da beide unterschiedliche Erwartungen und Risiko-Nutzen-Funktionen haben, kommt das Geschäft zustande.
Es gibt praktisch nur eine Ausnahme: Versicherungen, die eher Geldanlagen ähneln. Also Renten- und Lebensversicherungen. Dort gibt es eine Mischung aus Wette und Geldanlage: Der Versicherer berechnet einen Zeitpunkt, an dem der Versicherte wahrscheinlich das Zeitliche segnen wird, und garantiert ihm daraufhin eine bestimmte Verzinsung seiner Einlagen. Bei einer Lebensversicherung wettet der Versicherer auf das Erreichen eines Mindestalters, bei einer Rentenversicherung auf das eines Höchstalters (was er dann tunlichst nicht kommuniziert…).
Aber das ist es. Auch in einer privaten Krankenversicherung hängt die Leistung nur a priori, also bei der Berechnung des Risikos, von den Beiträgen ab, nicht hingegen dann, wenn der Versicherungsfall eintritt: Wenn ich nur zwei Jahre lang die Luxusprämie gezahlt habe, bekomme ich trotzdem mehr Leistungen als jemand, der 20 Jahre treu den Standardtarif bedient hat.
Vielleicht gibt es nur eine Lösung, Politiker und Ex-Politiker von solchen Irrtümern zu befreien: Sire, geben Sie Versicherungsfreiheit!
Verfasst von Rayson um 19:48 Uhr in der Kategorie Innenpolitik, Politik, Presse / SPON- und taz-Blog, Wirtschaft (Trackback)