Gute und schlechte Kartelle

“Wegen der mit dem Entgeltsystem verbundenen erheblichen Belastung der Verbraucher” verbietet das Bundeskartellamt Pläne privater Fernsehsender zur Einführung eines Bezahlfernsehens über Satellit.

Ich kenne da ein Kartell, das seine Verbraucher nicht nur mit erheblichen Belastungen traktiert sondern die Gebühren auch noch per Gewaltandrohung eintreibt. Ob ich dem Bundeskartellamt mal einen Tipp geben soll?

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3 Kommentare zu “Gute und schlechte Kartelle”

  1. R.A.
    5.12.2006 | 14:27

    > “Wegen der mit dem
    > Entgeltsystem
    > verbundenen
    > erheblichen
    > Belastung der
    > Verbraucher”
    Wenn das wirklich die offizielle Begründung ist, sollte man die Verantwortlichen feuern (und die Entscheidung wird vom nächsten Gericht kassiert).

    Es hat nach Kartellrecht überhaupt nicht zu interessieren, wie stark die Verbraucher belastet werden - mal abgesehen davon, daß Satelliten-Nutzung wohl nicht zum sozialen Minimum gehört.

    Fürs Kartellamt sollte NUR relevant sein, ob illegal eine beherrschende Marktstellung entsteht oder ausgenutzt wird.

    Das dürfte angesichts des Nebeneinanders von Antenne, Schüssel und Kabel auszuschließen sein.

  2. 5.12.2006 | 14:41

    Was interessiert es das Kartellamt, wenn sich Sat1 zu gut für die Masse ist?

    Die Begründungen für den via Gezapo-Methoden finanzierten ÖR sind allerdings auch immer die gleichen in Variationen: Wir sind die Guten, wir dürfen das.

  3. Hardy
    5.12.2006 | 23:12

    Dann müssten doch Premiere und Arena ebenso die Codierung ihrer Kanäle verboten werden, oder gibt es dort eventuell Sonderrechte? Die Rechtsgrundlage auf der das Bundeskartellamt ihr Urteil gründet würde ich wirklich gerne sehen. Aber wahrscheinlich wird es in der nächsten Instanz sowieso verworfen.

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