14. Januar 2007
Eigentum verpflichtet auch Jagdgegner
Auch ein Tierfreund und überzeugter Jagdgegner kann zur Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gezwungen werden. Er muss auch hinnehmen, dass auf seinem Grundstück Tiere gejagt werden.
(Jäger wider Willen, FAZ vom 13. Januar 2007)
Die FAZ will für den kleinen Artikel 2,00 Euro haben. Deshalb verlinke ich hier noch die Pressemitteilung der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts sowie den Beschluss der Bundesverfassungsrichter Bryde, Eichberger und Schluckebier vom 13. Dezember 2006 – 1 BvR 2084/05 –.
Ich stehe den meisten Zwangsmitgliedschaften kritisch gegenüber, aber die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgemeinschaft erscheint mir besonders absurd, zumal sich diese Mitgliedschaft u.a. aus der Größe des Grundstücks ergibt. Ohne das jetzt genauer untersucht zu haben, scheint es mir doch, dass das Bundesverfassungsgericht den Art. 14 GG ausgerechnet im Bereich des Jagdrechtes so auslegt, wie sich das weite Teile der Linkspartei und der SPD vorstellen und wie es zu Recht von Rayson schon mehrmals kritisiert wurde. Die Richter sind sich nicht zu schade, dafür auch historische Gründe anzuführen:
Hierbei ist zudem zu berücksichtigen, dass das System der gemeinschaftlichen Jagdausübung in seinen Grundzügen schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland besteht und so das Grundeigentum jagdbarer Flächen seit alters her prägt.
Na, dann…
Verfasst von Marian Wirth um 09:55 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen (Trackback)