Schilderpräger

In der Sächsischen Zeitung wurde heute von einer interessanten Begebenheit berichtet und dieser Bericht hat mich den ganzen Tag nicht losgelassen. Die Geschichte geht so:

Es war einmal eine Kfz-Zulassungsstelle in der schönen sächsischen Stadt Meißen. Dort mussten die Antragsteller an manchen Tagen recht lange auf ihre Papiere warten. Natürlich hatten sie dann schlechte Laune und das bekamen wohl immer zuerst die beiden ortsansässigen Schilderpräger X und Y zu spüren. Eines Tages hatte Schilderpräger X eine Idee: er zog sich einfach einige Wartenummern aus dem Automaten der Behörde und tauschte sie gegen die Wartenummern seiner Kunden aus.

Das ließ den Schilderpräger Y nicht ruhen. Wie könnte er reagiert haben?

(a) Er bot den Kunden einen besseren Service als seine Konkurrenz.
(b) Er verklagte X wegen Verzerrung des Wettbewerbs.
(c) Er schickte jeden Morgen einen seiner Angestellten zur Zulassungsstelle, um ebenfalls solche Marken zu besorgen.

Es war einmal ein Oberlandesgericht im sächsischen Dresden. Das musste sich mit diesem Streit befassen und fällte gestern sein Urteil. Wie könnte das Urteil ausgesehen haben? In den Kommentaren könnt Ihr raten, die Auflösung wird heute abend gepostet.

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13 Kommentare zu “Schilderpräger”

  1. R.A.
    17.01.2007 | 17:59

    Spaßig.
    Korrekt wäre eigentlich d) gewesen: Y macht die Ausgabestelle darauf aufmerksam, daß ihr System mißbraucht wird.
    Das Vorgehen von X ist ja schon derb unfair gegenüber den übrigen Antragstellern.

    Aber offenbar hat er ja geklagt.
    Und wenn es eine klare Abweisung gegeben hätte, wäre es kein Gag gewesen, den Stefanolix hier hätte bringen können.

    Also wird er wohl mit irgendeiner hanebüchenen Begründung recht bekommen haben - aber mir fällt da nichts ein.

  2. der gute don
    17.01.2007 | 19:56

    es ist abend. Ich will meine Auflösung.

  3. 17.01.2007 | 20:39

    Ich auch!

  4. Buenavista
    17.01.2007 | 20:42

    Einfach geraten: X verklagte Y, weil der seinen Angestellten hinschickte, um die Nummern zu ziehen, und X bekam Recht.

  5. 17.01.2007 | 22:12

    Es ist immer noch Abend und ich komme zur Auflösung:

    X wurde natürlich wegen Verzerrung des Wettbewerbs verklagt. Er brachte vor Gericht vor, dass er diesen Service nur einigen wenigen Altkunden geboten habe. Die Sächsische Zeitung schreibt dazu wörtlich: »Dies wäre nach Meinung des Senats wohl auch zulässig gewesen«.

    Aber der Vorsitzende Richter bezweifelte, dass X diesen Service nur einigen wenigen Altkunden angeboten habe und X musste am Ende eine Unterlassungserklärung akzeptieren. Ihm droht nun ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

  6. 17.01.2007 | 23:19

    Das muss der Ruck sein, den Herzog 1996 (!) auslöste forderte.
    Scheint wohl in Sachsen angekommen zuu sein, der “Ruck”.

  7. 17.01.2007 | 23:43

    Update: In der anderen Dresdner Lokalzeitung (Dresdner Neueste Nachrichten) war noch zu lesen, dass der Schilderpräger X auch weiterhin für Geschäftspartner solche Nummern ziehen darf — nur nicht für normale Kunden. Der Reporter schreibt wörtlich: Diese Klausel liefert Stoff für weitere Auseinandersetzungen …

    Ich bin ja weit davon entfernt, unsere Justiz zu kritisieren, aber ein Glanzpunkt war das wohl wirklich nicht. Meiner Meinung nach hätte der Fall überhaupt nicht vor einem Oberlandesgericht verhandelt werden müssen.

    Was Bundespräsident Herzog betrifft: Er hatte ja recht, aber leider ist unsere Gesellschaft nicht bereit, sich einen »Ruck« zu geben. Und für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess reicht es wohl auch (noch) nicht.

  8. 18.01.2007 | 6:38

    Wegen so einem Schmu wird geklagt und diese Klage wird noch zugelassen ?

    Mann, muß es der BRD gut gehen.

  9. R.A.
    18.01.2007 | 11:56

    Mir ist ja wirklich unklar, auf welcher Rechtsgrundlage ein solches Urteil möglich ist.
    Die Vergabe von Wartenummern ist kein hoheitlicher Akt, das Vorgehen von X ist wie Vordrängeln in einer Warteschlange: Unhöflich, aber nicht justiziabel.

  10. Hardy
    18.01.2007 | 14:35

    Die Rechtsgrundlage würde ich auch gerne wissen, insbesondere aufgrund dessen
    “der Vorsitzende Richter bezweifelte, dass X diesen Service nur einigen wenigen Altkunden angeboten habe “.
    Er bezweifelte? Es muss doch, wie erst letztes von jemandem hier explizit bemerkt wurde, bewiesen werden. Mal ganz davon abgesehen, dass ich mit VolkerD hinsichtlich der Klage und ihrer Annahme übereinstimme, aber da gibt es ja noch andere schöne Beispiele(Kanzlerhaare).

  11. R.A.
    19.01.2007 | 11:31

    Das wird ja immer obskurer.
    Mir ist weiterhin die Rechtsgrundlage nicht klar.

    Aber wenn überhaupt, dann kann das entweder komplett verboten sein oder gar nicht.
    Und nicht davon abhängig sein, ob es viele, wenige, alte oder neue Kunden sind.

  12. Hardy
    21.01.2007 | 15:36

    Die Rechtsgrundlage ist mir auch nicht klar, ich habe auch keinerlei Paragraphen diesbezüglich gefunden.
    Ich wollte lediglich auf den Urteilsspruch im Besonderen hinweisen, wo halt von “bezweifeln” die Rede ist.

  13. 24.02.2007 | 2:47

    eigentlich ist es doch nur der totale beweiss wie dieses unsere “system” funktioniert.
    nämlich garnicht, …..es lässt sich schon an
    so kleinen ecken hintergehen. wer schlau ist kann im übertragenen sinne,aus der not des anderen “profit” schlagen.*extreeeem*

    Jedenfalls denk ich das MR….ich schick mal
    meinen angestellten zum platz frei halten
    vor, eine auf den deckel bekommen hat ! :-)

    Kam mir so spontan,…! mfg

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