Der BGH und die Online-Durchsuchung

Der Bundesgerichtshof hat heute einen Beschluss zur Online-Durchsuchung von Computern veröffentlicht. Mein besonders schadenfroher herzlicher Gruß geht aus diesem Anlass an den NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf, dessen Pressemitteilung zum Ausspionieren privater Rechner ich im Oktober in diesem Blog kommentiert habe. Die Pressestelle des BGH schreibt:

Nach der Entscheidung ist die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) gedeckt, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt ist. Dies ergibt sich zum einen aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten - Anwesenheitsrecht (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO) und Zuziehung von Zeugen (§ 105 Abs. 2, § 106 Abs. 1 Satz 2 StPO) -, deren Befolgung als zwingendes Recht nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane steht.

In dem Beschluss wird auch darauf hingewiesen, dass für die Überwachung der Telekommunikation ohne Wissen des Betroffenen deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung bestehen als bei einer Durchsuchung. NRW-Innenminister Dr. Wolf hatte damals postuliert:

“Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden”, betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. “Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt.”

Der BGH hat ihm heute den Sachverhalt ziemlich deutlich erklärt: Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für eine legitime Maßnahme der Ermittlungsbehörden hält, hat das Wesen der StPO nicht verstanden. Der Nutzer verlässt damit eben nicht die geschützte Privatsphäre. Auch andere Befugnisnormen der Strafprozessordnung gestatten die verdeckte Online-Durchsuchung nicht.

Den Klang dieser Ohrfeige hat man bis nach Dresden gehört ;-)

Für den Fall, dass Politiker wie Herr Dr. Schäuble und Herr Dr. Wolf die Gesetze »justieren« wollen, sollte man sich aber trotzdem mit der Verschlüsselung von Daten auf der eigenen Festplatte beschäftigen …

Eine interessante Zusammenstellung weiterführender Meldungen gibt es bei netzpolitik.org.

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20 Kommentare zu “Der BGH und die Online-Durchsuchung”

  1. 6.02.2007 | 9:45

    Bis in die Schweiz hat man den Klang der Ohrfeige gehört. Auch hier im TV ist eine Berichterstattung über den Schnüffelstaat Deutschland gedrungen. Ich hoffe, die Schweizerschen Sicherheitsterroristen haben das auch gut gehört, denn hier sind ähnliche Bestrebungen im Gange, über den PC Backdoor zu schnüffeln. Gruss aus Zürich.

  2. 6.02.2007 | 10:06

    Abgesehen von den Grundrechten: ich stelle auch die Wirksamkeit der Maßnahme in Frage. Warum sollte ein Terrorist seinen Rechner ungeschützt mit dem Internet verbinden? In Udo Vetters Blog schrieb dazu gerade ein Kommentator, dass scheinbare »Terroristen« (also Spinner oder Sympathisanten) dann auch viele falsche Spuren legen könnten.

    Der Aufwand wird bei der Terrorbekämpfung in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen und eines Tages werden sie das Instrument wahrscheinlich zur Suche nach Presse-Informanten verwenden oder an die Steuerbehörden weitergeben …

    Natürlich können Terroristen die Freiheitsrechte missbrauchen — das tun Terroristen schon, seit es Freiheitsrechte gibt. Aber müssen wir unsere Rechte deshalb in einem so rasanten Tempo demontieren?

  3. Llarian
    6.02.2007 | 10:47

    Das besonders absurde daran ist, dass solche Maßnahmen eigentlich rein die Privatsphäre des Bürgers unterminieren, Terroristen sind davon in aller Regel nicht betroffen. Weder wird ein Terrorist längere Zeit online sein, noch ist davon auszugehen, dass er seine Daten derart offem herumliegen lässt wie ein normaler Bürger das tut. Aber was will man von Politikern erwarten, denen zu Blowfish gerade mal Hootie and the Blowfish einfällt, wenn überhaupt ? Als Helmut Kohl mit seinem berühmten Zitat zu den Datenautobahnen (”Autobahnen gehören in die Juristriktion der Länder”) seine Inkompetenz zum Thema wenigstens noch offen zur Schau trug, muss man sich heute von Vollpfosten wie Wolf erklären lassen, was das Wesen des Internets sein soll. Na Mahlzeit. Für alle, die das Wesen des Internets auch nicht begriffen haben:
    - Surfen kann man auch in ner VM-Ware Browser-Maschine, dann kann die ganze VM-Ware Platte online durchsucht werden, sollten Wolf und Co tatsächlich einen passenden Exploit zur Hand haben.
    - Festplatten gehören unter True/Drivecrypt mit wenigstens 20 Byte Schlüssel (faule Menschen bevorzugen ein Aladin Token.)

  4. 6.02.2007 | 11:03

    Ach, Terroristen. Bei all den Maßnahmen in letzter Zeit sind doch am Ende keine Terroristen gefangen worden. Aber Steuern kann man jetzt viel effektiver eintreiben, so ohne Bankgeheimnis. Und auf den Rechnern potenzieller Steuerhinterzieher direkt nachsehen zu können, das wäre doch noch viel schöner gewesen…

  5. R.A.
    6.02.2007 | 11:58

    Angeblich sollen Leute wie Wolf, Schäuble und Zypries ja Juristen sein.
    Da ist es schon erschütternd, daß sie nicht einmal die Grundlagen der Strafprozeßordnung verstanden haben und heftigen Grundrechtsverstößen das Wort reden.
    Alle drei sind m. E. untragbar für ein Ministeramt.

  6. 6.02.2007 | 12:13

    @R.A.: Ja, sie sind nicht gerade eine Zierde ihres Berufsstandes. Das Deprimierende ist, dass solche Politiker Gesetzesänderungen mitbestimmen oder vorschlagen, die noch nicht einmal die Grundrechte verstehen (wollen) …

    @Karsten: Ich bin sicher, dass sie eines Tages nachsehen werden. Manchmal denke ich: eigentlich können wir es nur noch verzögern … Mir war immer klar, dass eine Große Koalition gefährlich für die Freiheit ist — aber ich hätte nicht gedacht, dass es so schlimm werden könnte.

    @Llarian: Man muss ja nicht einmal ganze Partitionen verschlüsseln, auch mit Verzeichnissen (Ordnern) kann man das tun.

  7. 6.02.2007 | 12:58

    In der Mittagspause habe ich mich mal wieder über meine Stammlektüre “WELT KOMPAKT” geärgert: Die werden immer mehr zum Unionsbejublungsblatt und lassen alle liberalen Anwandlungen fallen. Sei es beim Lob für Glos und seine albernen Trotzattacken gegen EADS, oder sei es die Staatsspionage-Geschichte.
    Die BGH-Entscheidung wurde nicht etwa als Verbot der staatlichen Schnüffelei sondern durchgehend als “Mangel an gesetzlichen Grundlagen” dargestellt. Da ist Schäubles Schnüffeleiwunsch schon von vornherein als sinnvoll akzeptiert.

  8. 6.02.2007 | 13:02

    Die BGH-Entscheidung wurde nicht etwa als Verbot der staatlichen Schnüffelei sondern durchgehend als “Mangel an gesetzlichen Grundlagen” dargestellt.

    Das ist auch völlig korrekt. Die StPO ist nicht das Grundgesetz. Und es war der BGH und nicht das BverfG.

    Es ging bei dem Urteil zunächst um kein anderes “Grundrecht” als das, für jede staatliche Maßnahme eine Gesetzesgrundlage verlangen zu können.

  9. 6.02.2007 | 14:02

    Korrekt mag es sein. (Zumindest journalistisch) korrekt wäre aber auch gewesen, das BGH-Urteil als Verbot staatlicher Schnüffelei darzustellen.

  10. 6.02.2007 | 14:08

    Korrekt Rayson. Es ging noch nicht um die Verfassungswidrigkeit einer solchen Maßnahme selbst, sondern darum, dass für einen solchen Eingriff eine ausreichende Gesetzesgrundlage vom Parlament (Legislative) bestehen muss und nicht einfach die Exekutive ihre Befugnisse selbst festlegt.

    Wobei ich mir gerade kaum ein solches Gesetz vorstellen kann, dass nicht seinerseits verfassungswidrig wäre wegen Verstoßes gegen Grundrechte. Gerade angesichts der derzeitigen Besetzung des BVerfG und ihrer letzten Urteile zu ähnlichen Maßnahmen.

    Was mir jedoch auch Sorgen bereitet ist, dass Ingo Wolf eigentlich aus unserem Lager stammt und als Repetitor einem gewissen Guido Westerwelle Jura beigebracht hat. Nicht, dass wieder die Clique um Baum, Hirsch und Leutheusser-Schnarrenberger die Bürgerrechte per Klage retten müssen.

  11. R.A.
    6.02.2007 | 16:57

    @Julius:
    > Nicht, dass wieder die
    > Clique um Baum, Hirsch
    > und Leutheusser-Schnarrenberger
    > die Bürgerrechte per
    > Klage retten müssen.
    Exakt meine Befürchtung.

    Zwar haben auch Leute wie Jörg von Essen Kritik geübt - aber Westerwelle hält sich hier zu sehr bedeckt, und Wolf vertritt hier Standpunkte, die für die FDP peinlich sind.

  12. 6.02.2007 | 18:00

    Machen wir uns nichts vor. Ein solches Gesetz wird kommen und auch Bestand haben. Es geht da nur noch um die Anwendungsgebiete und die rechtsstaatlichen Schranken, ähnlich wie beim “Großen Lauschangriff”. Das ist eben das Problem, wenn man die Tür schon einen Spalt offen hat.

  13. 6.02.2007 | 19:34

    In vielen Bereichen sind wir dabei die Tür nicht nur einen Spalt breit offen zu haben, sondern sie effektiv aus den Angeln zu heben. Wer nichts zu verbergen hat, der braucht auch keine Haustür.

    Anyway. Sehr schön fand ich den Bericht dazu im gestrigen Heute Journal. Da wurde das Thema nur unter der Fragestellung betrachtet “Hilft das nicht den Terroristen?” (Antwort: Die haben ihre Pläne eh nicht komplett auf der Platte liegen.) und “Hilft das nicht den Pädophilen.” (Antwort: Ja, denn bei einer traditionellen Razzia werden viele rechtzeitig ihre belastenden Daten löschen können.)

    Ignoriert wurde die Fragestellung “Ist das nicht ein Abbau an Rechtsstaat den wir uns zwei- bis dreimal überlegen sollten, ehe wir ihn abnicken?” Datenschutz ist aber als Thema auch nicht so spannend wie Pädophilie oder Terrorismus.

  14. googlehupf
    6.02.2007 | 21:32

    “Nicht, dass wieder die Clique um Baum, Hirsch und Leutheusser-Schnarrenberger die Bürgerrechte per Klage retten müssen.”

    Was machen wir eigentlich wenn die drei im Ruhestand sind?

  15. 6.02.2007 | 21:38

    @googlehupf

    Ich glaube, das Erschrecken um deren Unentbehrlichkeit wurde deutlich.

  16. der gute don
    6.02.2007 | 21:45

    Bei allem Pessimismus, ein Tag an dem der Keim der Hoffnung ob eines (noch) funktionierenden Systems kurz das Dunkel politischen Alltags erhellt. Eine gute und richtige BGH Entscheidung.

  17. 6.02.2007 | 22:51

    @Björn

    Natürlich. Ein Abbau des Rechtsstaats erschwert Kriminellen das Geschäft. Kein Zweifel. Bis irgendwann die einzigen Kriminellen an der Spitze des Staates stehen.

  18. 6.02.2007 | 23:50

    Mein Landesverband zeigt sich übrigens noch standhaft.

  19. 7.02.2007 | 1:33

    @Rayson:

    Ich glaube, das Erschrecken um deren Unentbehrlichkeit wurde deutlich.

    Da ich zumindest den beiden Herren sehr anhänge, freut mich dieses Fazit. :)

    Mein Landesverband zeigt sich übrigens noch standhaft.

    Wie, ich dachte, Du wärest noch ohne feste Parteibindung?!?

  20. 7.02.2007 | 16:08

    @Karsten

    Wie, ich dachte, Du wärest noch ohne feste Parteibindung?!?

    Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht (siehe z.B. hier), dass ich (seit ungefähr 2 Jahren) FDP-Mitglied bin. Allerdings bislang ein sehr, sehr passives.

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