Wolle mer ihn reinlasse?

Geht es nur mir so, oder ist bei der Lektüre dieses Interviews nach jeder Antwort von Schäuble wirklich ein mehrfacher Tusch und dann ein Narrhallamarsch zu hören? Zur Jahreszeit würd’s passen…

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23 Kommentare zu “Wolle mer ihn reinlasse?”

  1. 9.02.2007 | 0:10

    Dreister geht es ja wohl nicht mehr. Wer nach diesem Interview noch für Schäuble als Innenminister plädiert, dem sind sowohl transparente Entscheidungsprozesse als auch Grundrechte ja wohl vollkommen egal.

    Geht es nur mir so, oder hat noch jemand anders das Gefühl, dass ich damit eine “gefühlte Mehrheit” unserer Mitmenschen beschreibe? :(

  2. 9.02.2007 | 0:25

    Ich fürchte nur, dass die (noch) wachen und kritischen Beobachter überhaupt nicht gefragt werden, ob sie für oder gegen Schäuble plädieren. Schäuble steht IMHO für jene Sicherheitspolitiker, die zugunsten dessen, was sie als innere Sicherheit ansehen, auf nahezu jedes Grundrecht verzichten würden.

  3. 9.02.2007 | 0:38

    @stefanolix: Wieso “IMHO”? Der Tenor des Interviews läßt an Eindeutigkeit doch wirklich nichts zu wünschen übrig: Grundrechte sind putzige Albernheiten, die aus dem Weg müssen, sobald dadurch auch nur ein Verbrechen aufgeklärt werden kann. Denn wenn man die Daten schonmal hat, oder die Möglichkeiten an sie heranzukommen…
    Auch, sich immer im Rahmen der geltenden Rechtsordnung zu bewegen, ist schließlich unproblematisch, wenn diese nur flexibel genug ist.

  4. 9.02.2007 | 0:42

    *seufz*

    Und die Polemiken von Stefanolix und David liegen auch noch nahe an der Wahrheit… :(

  5. 9.02.2007 | 0:52

    Dass Innenminister auf Grundrechten herumtrampeln, ist ja mittlerweile eine liebe Gewohnheit geworden. Was mich aber jetzt richtig erschreckt: Der Mann scheint die Bürger überhaupt nicht mehr für voll zu nehmen, so einen Unsinn erzählt er da. Der Oberhammer ist für mich der Laptop, den man ja leicht verstecken könne, so dass er bei einer normalen Durchsuchung übersehen würde. Als ob Hausdurchsuchungen nur für Objekte in Kühlschrankgröße ausgelegt seien.

  6. googlehupf
    9.02.2007 | 0:55

    “Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.”

    Da musste ich herzhaft lachen. Wer nichts zu verbergen hat…

  7. 9.02.2007 | 1:06

    Mir hat man diese Woche im Rahmen der letzten großen SPAM-Welle einige Dutzend Mal E-Mails mit »malware« und dem Absender irgendwelcher Sicherheitsbehörden geschickt. Leider funktionieren diese Anhänge unter Linux nicht. Bedenklich ist aber, dass einige davon sogar echt zu sein schienen ;-)

  8. 9.02.2007 | 1:13

    @stefanolix:
    lol

    @Rayson:
    Ich kannte mal Leute, die hätten sich gefreut, wenn ein Objekt von der Größe eines Laptops nicht entdeckt worden wäre. Leider aber finden die Herrschaften ja auch das allerkleinste Objekt in der Klospülung. Schön für die, die wirklich nix zu verbergen haben. Schade für die, die da Zielperson sind…

    und wirklich Schade für Big Brothers wie Schäuble. Denn der Big Brother ist nicht so out, wie manche glauben….

  9. 9.02.2007 | 1:19

    Absolut unfaßbar. Für mich schon fast eine Ankündigung zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. Art. 20 IV GG). Der Bundesinnenminister sei als Teil der Exekutive auch auf Art. 1 III GG hingewiesen: “Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht”. Da steht irgendwie nichts von wegen “außer wenn ein mögliches Verbrechen dadurch aufgeklärt werden kann oder die gefühlte Mehrheit im Volk sich für einen starken Polizeistaat ausspricht”. War Kanzlerin Merkel mal nicht im Inland und Ausland gerade deswegen so gut aufgenommen worden, weil sie ja durch ihre Erfahrungen in der DDR ein Garant für die Verteidigung der Freiheit und Grundrechte sei? Wird mal langsam Zeit zur Ausübung der Richtlinienkompetenz. Und aus der Amtszeit Schröder sind Minister bekannt (oder eben nicht mehr), die für kleinere Ausfälle gegangen sind.

  10. 9.02.2007 | 2:18

    Nebenbei: Sind eigentlich auch Petitionen für die Entlassung des Bundesinnenministers zulässig?

  11. 9.02.2007 | 7:50

    Zulässig vielleicht, aber wohl schon theoretisch wirkungslos (von praktisch mal ganz zu schweigen).
    Der Präsident ernennt die Minister auf Vorschlag des Bundeskanzlers und ich vermute ganz stark, dass die Absetzung ebenfalls nur durch die Executive geschieht.
    Vielleicht wäre es aber trotzdem nicht schlecht eine solche zu starten oder zu unterstützen? Wenn dies auf einmal die größte Petition der letzten Jahre werden würde, dann wäre es schon ein Zeichen.

  12. 9.02.2007 | 8:44

    Deutschland: Innenmininster rollt Amok!

  13. 9.02.2007 | 9:37

    Wenn Schäuble so weiter macht, wird die Union wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten.

    Unfassbar unverschämt, dieser Kerl!

  14. R.A.
    9.02.2007 | 10:53

    @Julius:
    > Für mich schon fast
    > eine Ankündigung zur
    > Beseitigung der
    > verfassungsmäßigen
    > Ordnung (vgl. Art.
    > 20 IV GG).
    So etwa waren auch meine ersten Gedanken dazu.
    Man hat auch schon andere Politiker merkwürdige Sachen erzählen hören, und da Grundrechte oft Abwägungssache und das GG nicht in jedem Detail außerhalb der Diskussion steht, muß man das wohl aushalten.

    Aber Schäuble durchbricht derzeit alle Schranken - beim NPD-Verbotsverfahren gab es weniger GG-Widrigkeit als Grundlage.

    Fragt sich nur: Was kann man da tun?

  15. 9.02.2007 | 10:55

    Interessant: Als ich Anfang dieses Semesters meinen HiWi-Job an der Uni antrat, mußte ich den üblichen Wisch mit Bekenntnis zum Grundgesetz und überhaupt FdGo unterzeichnen. Kurz darauf traf ich einen Freund, selbst Unionsmitglied, und meinte, ich dürfe jetzt nicht mehr in die Union eintreten, selbst wenn ich wollte, denn ich hätte mich zur Verfassungstreue bekannt.
    Worüber ich mich da wohl gerade geärgert hatte?

  16. 9.02.2007 | 11:24

    Wieso? Schäuble ist doch extrem verfassungstreu. Sagt er doch auch im Interview:

    Orwell’sche Visionen halte ich deshalb für ziemlich übertrieben. Wir wollen nicht den gläsernen Menschen, und Sie können sicher sein, dass wir uns immer im Rahmen der geltenden Rechtsordnung halten.

    Und wenn wir uns den Rahmen der Rechtsordnung dafür selbst schaffen müssen! Ich lese gerade Paine, den alten Terroristenversteher, und komme mir jetzt schon vor wie ein Staatsfeind.

  17. 9.02.2007 | 17:30

    [...] Mehr bei den Bissigen Liberalen oder netzpolitik.org. [...]

  18. der gute don
    9.02.2007 | 20:41

    Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.

    mir ging es ähnlich wie googlehupf, nur ist mir das Lachen längst vergangen. Herr Schäuble hat offensichtlich nicht verstanden, worum es den Kritikern geht.

  19. 9.02.2007 | 21:36

    Oh, das hat Herr Schäuble sehr gut verstanden — wir haben es mit einem der intelligentesten deutschen Politiker zu tun. Es ist ihm nur leider völlig gleichgültig.

  20. Kalle
    10.02.2007 | 11:12

    Ich sehe das Problem nicht. Es ist ja so, daß der Verdacht einer einfachen Straftat und die Anordnung eines einzigen Richters am Amtsgericht ausreicht, um eine Hausdurchsuchung anzuordnen. Dabei darf alles mitgenommen und untersucht werden. Tagebuch, Liebesbriefe, der Computer (!),…

    Mit richterlicher Anordnung kann die Wohnung und das Telefon verwanzt, meine Post gelesen und ich ins Gefängnis geworfen werden. Wo ist der große Skandal bei der “Online-Durchsuchung”?

    Diese verstößt auch nicht gegen die Verfassung, sonst würden Lauschangriff und Hausdurchsuchung das auch. Das tun sie aber nicht, da hinter den betreffenden Grundrechtsartikeln steht, daß auf Grundlage eines Gesetzes in dieses Grundrecht eingegriffen werden kann. Der BGH hat auch tatsächlich nichts anderes behauptet, sondern er hat nur festgestellt, daß in der StPO kein passender Paragraph steht. Den kann man da aber ohne Verfassungsänderung (die übringens nicht verfassungswidrig, sondern ausdrücklich verfassungsgemäß ist, siehe Art.79 GG) mit einfacher Mehrheit im Bundestag schaffen.

    Was soll also das ganze hysterische Geschreibe?

  21. 10.02.2007 | 11:33

    Danke, Kalle. Wenn das alles vom Grundgesetz her gedeckt ist, dann gibt es natürlich überhaupt keinen Grund zur Sorge. Wir haben unsere Zeit wohl verschwendet.

  22. Boris
    13.02.2007 | 11:25

    natürlich, lieber kalle, kann man eine rechtsgrundlage schaffen. dabei wird man aber festlegen müssen, in welchen fällen eine online-durchsuchung zulässig ist. da macht es schon einen unterschied, ob das für alle vergehen gilt oder nur für verbrechen oder für ausgesuchte, schwere katalogstraftaten. bemerkenswert ist doch, das man es in diesem - jedenfalls für jeden juristen - geradzu offensichtlichen fall des fehlens einer rechtsgrundlage eben mal einfach versucht hat. die ausführliche begründung des gerichts spricht bände - es nimmt die streitgegenständliche praxis derart auseinander, dass sich die balken biegen. dass der innenminister sich dabei auf eine rechtliche würdigung der bundesanwaltschaft verlassen haben will, klingt nach einem märchen. derlei brisante fragen werden intensiver geprüft. am ende geht es nur nach dem muster: bverfg behindert kriminalitätsbekämpfung, öffentlicher druck entsteht auf die regierung, die dann eleganter entsprechende vorhaben umsetzen kann, als dies mit ursprünglicher initiative möglich gewesen wäre. das sich ein derartiges verfahren zum standard entwickelt, ist allerdings anlass für hysterisches geschreibe, denn im kern geht es um bewußt rechtswidriges verhalten derer, die das recht zu schützen vorgeben.

  23. der gute don
    13.02.2007 | 20:00

    im Wesentlichen geht es doch um die annähernd irreversible Wirkung solcher Maßnahmen. Die Salami-Taktik bei den Mautstaionen scheint ja schon aufzugehen. Natürlich konnte sich “niemand” vorstellen damit staatliche Beobachtung zu betreiben, aber hey, jetzt wo wir es schon haben, könnten wir ja bei der nächsten Fussball-EM während dem Finalspiel eine Abstimmung im Bundestag einplanen. Und so sickert staatliche Überwachung langsam aber sicher immer weniger be(ob)achtet in unser Leben.

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