Der Preis ist heiß

Der Drogeriediscounter Rossmann muss 300.000 Euro Strafe zahlen, weil in seinen Läden Produkte “unter Einstandspreis” verkauft wurden. Nach dem Wettbewerbsrecht ist das eine Ordnungswidrigkeit. Mit der Vorschrift sollen angeblich verhindert werden, dass kleinere Wettbewerber aus dem Markt herausgedrängt werden.

Die Lieferanten, die immer wieder zähneknirschend erleben müssen, wie Discounter ihre Preispositionierungen torpedieren, freut die Maßnahme des Kartellamts sicher. Ich hingegen bin etwas verblüfft ob der hellseherischen Leistung unserer Wettbewerbshüter und hoffe deswegen sehr darauf, dass das Ganze vielleicht nach einem Widerspruch von Rossmann mal öffentlich verhandelt wird.

Gut, jeder Hersteller hat einen Listenpreis. Es gibt aber nichts, was die Einzelhandelsketten weniger interessiert. Nach dem Listenpreis kommt nämlich ein buntes Sammelsurium von Rabatten, Boni, Prämien und sogenannten Werbekostenzuschüssen, von denen uns nicht nur nicht alle den Gefallen tun, mengen- oder umsatzabhängig zu sein, man kann sie manchmal auch nicht so einfach zuordnen. Wenn der Hersteller dem Händler einen bestimmten Betrag dafür zahlt, dass dieser sein Produkt besonders positioniert, was ist das dann? Betriebswirtschaftliche Radikalinskis wie ich würden alles als Rabatt sehen, dann aber gleich von allen Vertrieblern dieser Welt mit einem Redeschwall zugeschüttet werden, dass es sich hier eindeutig um eine Werbemaßnahme handelt. Und was ist mit Prämien, die der Händler einfordert, weil es ihm gelungen ist, in Hintertupfingen die zwanzigste Filiale aufzumachen, oder weil sein Sohn volljährig geworden ist? Die meisten Hersteller verkaufen ja mehrere Produkte - soll das auf alle gleichmäßig verteilt werden, oder gibt es in der Produktpalette ein paar schwächelnde Kandidaten, die man dem Discounter so vielleicht noch in seinen knappen Regalplatz quetschen darf?

Ob das Bundeskartellamt sich da wirklich genug über die formaljuristische Sichtweise zugunsten einer wirtschaftlichen Betrachtung erhoben hat? Denn normalerweise ist es so: Die großen Ketten verdrängen die “kleineren Wettbewerber” (ich wüsste wirklich nicht mehr, wer das noch sein sollte…) nicht, weil sie unter Einstandspreis verkaufen, sondern weil sie von vornherein billiger einkaufen. Der Herr vom Markenverband, den die FTD da als Triumphator zitiert, hätte in Wirklichkeit allen Anlass, in Sack und Asche zu gehen, weil das alles nicht funktionieren würde, wenn seine Mitgliedsfirmen nicht mitspielten.

Ähnliche Beiträge


31 Kommentare zu “Der Preis ist heiß”

  1. 9.02.2007 | 9:40

    Sie tun es auch, weil sie billiger verkaufen, indem sie die u.a. Lagerhaltung in die Ladenräume verlagern, ein günstigeres Verhältnis von Personalkosten zu Umsätzen haben und ihre Logistik optimiert haben. Langfristig gewinnt der Kunde nichts, wenn er ein buntes Sammelsurium von Kleindrogerien vorfindet. Wenn es so wäre, würde niemand zu Rossmann & Co. gehen. Der Konsument hat bereits entschieden und das Kartellamt will die Uhr zurückdrehen und stützt dabei ein Zwangskartell der Drogerie-Discounter.

  2. Sgt. Hartman
    9.02.2007 | 12:02

    Was ist jetzt eigentlich die Kritik? Dass Dumping erlaubt werden sollte? Oder dass man den Einstandspreis nicht auf die 7. Stelle hinter dem Komma zweifelsfrei berechnen kann? Oder nur ein dumpfes “Ich kenne zwar keinerlei Details, aber das Kartellamt hat bestimmt unter rein politischen Gesichtspunkten gehandelt?

    Ist es denn nach den vorliegenden Fakten auszuschließen, dass selbst unter großzügiger Einberechnung aller Rabatte und Zuschüsse der Einstandspreis immer noch über dem Verkaufspreis lag? Und was wäre dann? Alles kein Problem, den Kunden freut’s ja?

  3. 9.02.2007 | 12:12

    Lies doch einfach den Text, da steht es drin.

  4. Sgt. Hartman
    9.02.2007 | 12:34

    Mich würde halt interessieren, wie Du zu folgenden weiterführenden Fragen stehst (ernst und nicht rhetorisch gemeint):

    Ist es denn nach den vorliegenden Fakten auszuschließen, dass selbst unter großzügiger Einberechnung aller Rabatte und Zuschüsse der Einstandspreis immer noch über dem Verkaufspreis lag? Und was wäre dann? Alles kein Problem, den Kunden freut’s ja?

  5. 9.02.2007 | 12:37

    Mich würde es jedenfalls freuen.

  6. 9.02.2007 | 12:59

    @Sgt. Hartman

    Da aus meiner Sicht ein produktbezogener Einstandspreis nur rein willkürlich zu ermitteln ist, lässt sich ein Verkauf “unter Einstandspreis” natürlich nicht ausschließen, je nachdem, wer diesen Preis wo festsetzt. Nur anfangen könnte man damit dann auch nichts mehr.

    Ich setze mal noch einen drauf: Wo ist der Unterschied zwischen einem Verkauf “unter Einstandspreis” und einem Verkauf “über Einstandspreis” mit zusätzlichem umfangreichen Serviceangebot (Einpacken, Lieferdienst, Garantieverlängerung, kostenloser Kaffee)? Oder was ist mit einer millionenschweren Werbekampagne, die sich “Kleine” auch nicht leisten können?

    Praktisch umsetzbar verbieten lässt sich quasi nur das Verlustmachen. Wie sinnig.

  7. Sgt. Hartman
    9.02.2007 | 13:23

    Du unterschätzt die Leistungsfähigkeit des internen Rechnungswesens, ein Einstandspreis kann durchaus vergleichsweise exakt berechnet werden. Natürlich bleibt Spielraum, in der Praxis sind die tatsächlichen Unterschiede zwischen den auf Grundlage verschiedener Methoden ermittelten Preisen jedoch gering.

    Wie diese Meldung zeigt, streitet Rossmann das Dumping ja auch gar nicht ab, er verteidigt sich mit dem Hinweis, er hätte nur nachgezogen. Falls das stimmt, empfinde ich es auch als ungerecht, wenn Rossmann und nicht Lidl zur Verantwortung gezogen wird.

    Du fragst, wo fängt unfairer Wettbewerb an? Ich weiß es nicht, aber sicher spätestens bei Dumping, und als Liberaler stehe ich für fairen Wettbewerb ein.

  8. 9.02.2007 | 13:48

    ein Einstandspreis kann durchaus vergleichsweise exakt berechnet werden.

    Das halte ich, auf diese Branche bezogen, für ein Gerücht. Warum, habe ich angedeutet. Dass es genug Leute gibt, die das Gegenteil behaupten (leider darunter auch tatsächlich Betriebswirte), will ich nicht abstreiten. Ich behaupte aber, jede solche “Kalkulation” ad absurdum führen zu können.

    Die Ketten werden nie und nimmer zugeben, dass es sich bei den Dingen, die ich da aufgezählt habe, tatsächlich um Preisnachlässe handelt, denn sie brauchen die Fiktion einer “Gegenleistung” für ihre Argumentation in den Verhandlungen mit den Herstellern (die von deren Vertrieblern dann gerne intern weiterverbreitet wird). Was da abgeht, ist manchmal an Absurdität nicht zu überbieten. Rossmanns Verweis auf den Wettbewerb ist vor diesem Hintergrund und auch sonst viel geschickter: Er weicht der Frage der Kalkulation völlig aus.

    Du fragst, wo fängt unfairer Wettbewerb an? Ich weiß es nicht, aber sicher spätestens bei Dumping

    Und die Armut kommt von der Powerteh. Schon klar.

    als Liberaler stehe ich für fairen Wettbewerb ein

    Als Liberaler habe ich etwas gegen die Anmaßung von Wissen.

  9. R.A.
    9.02.2007 | 14:09

    @Hartman:
    > ein Einstandspreis
    > kann durchaus
    > vergleichsweise
    > exakt berechnet
    > werden.
    Das ist erstens falsch und zweitens irrelevant.
    Sobald die Ware im Regel steht, ist der ehemalige Einkaufspreis irrelevant - da geht es nur noch darum, wie man sie insgesamt wieder zu guten Preisen loskriegt.

    Da ist es im Alltag völlig normal, immer wieder Artikel verbilligt abzugeben, aus diversen Gründen, und ohne Rücksicht auf den Einkaufspreis.

    > streitet Rossmann
    > das Dumping ja
    > auch gar nicht ab,
    Er macht dazu keine Aussage - das ist etwas ganz anderes.

    Im übrigen hat er hier ein ziemlich fieses Problem: Wenn er vor Gericht geht, muß er seine interne Kalkulation öffentlich machen. Das könnte scchlimmer für ihn sein (selbst wenn er am Ende recht bekommt) als das Hinnehmen einer ungerechten Amtsentscheidung.

    > Du fragst, wo fängt
    > unfairer Wettbewerb
    > an?
    Wenn man lügt, betrügt oder Gewalt gegen seine Konkurrenten anwendet.

    “Dumping” ist eine völlig willkürliche Behauptung und hat mit fair/unfair nichts zu tun.

  10. Sgt. Hartman
    9.02.2007 | 14:16

    Ich behaupte aber, jede solche “Kalkulation” ad absurdum führen zu können.

    Als Liberaler habe ich etwas gegen die Anmaßung von Wissen.

    Alles klar :-)

  11. 9.02.2007 | 14:21

    Dass die beiden Sätze dasselbe meinen, ist dir noch gar nicht aufgefallen, was? Oder muss ich das noch erläutern?

  12. Sgt. Hartman
    9.02.2007 | 14:43

    Ja bitte!

  13. Parker8
    9.02.2007 | 15:31

    Dass die beiden Sätze dasselbe meinen, ist dir noch gar nicht aufgefallen, was?

    Bilden die beiden Sätze nicht eher einen Widerspruch? ;-)

  14. 9.02.2007 | 15:34

    In Erwartung Raysons Antwort sach ich nur mal, ratend:
    Ich weiß, dass ich nichts weiß. Und dass du auch nichts weißt.
    Und das weiß er wohl auch. Aber ihr (noch) nicht.

    ;-)

  15. Parker8
    9.02.2007 | 15:52

    In diese Klasse gehört er ohne Zweifel. ;-)

  16. 9.02.2007 | 17:24

    Boche hat praktisch Recht ;-)

    Ich behaupte ja eben nicht, den richtigen Einstandspreis zu kennen. Ich behaupte nur, anderen nachweisen zu können, dass sie ihn auch nicht kennen. Sprich: Ihnen zu zeigen, dass sie sich ein Wissen anmaßen, das sie gar nicht haben.

    Capisce?

  17. Complex
    9.02.2007 | 17:28

    Du fragst, wo fängt unfairer Wettbewerb an? Ich weiß es nicht, aber sicher spätestens bei Dumping, und als Liberaler stehe ich für fairen Wettbewerb ein.

    Ach so? Was ist dann mit Geschenken? Willst Du die auch verbieten, weil ganz sicher unter Einstandspreis? Was ist mit Abverkäufen?

  18. Träumer
    9.02.2007 | 17:29

    Ich weiß eigentlich nicht, was diese Aufregung soll. Wenn uns Rossman Geld schenken will, wer hat etwas dagegen? Ist das Argument nicht so, Eine Firma bietet Produkte unterhalb dem Einstandspreis an und stürzt sich damit in einen Kampf mit seinen Konkurrenten, den derjenige mit der dicksten Kapitaldecke gewinnen wird, während alle anderen Pleite gehen. Und wenn dann mal alle Wettbewerber pleite sind, fährt der übriggebliebene Monopolist, der ehemals unterhalb der Kosten verkauft hat, die dicken Monopolgewinne ein.
    Ein (zugegeben theoretisches): All die Wettbewerber von Rossmann könnten ja bei Rossmann einkaufen, und die bei Rossmann erstandene Ware zum gleichen Preis bei sich anbieten. So hätte Rossmann maximale Kosten für keinen Vorteil.
    Ein zweites Argument: Angenommen, Rossmann verschenkt weiterhin Geld, in dem es Produkte unterhalb der Bezugskosten anbietet. Angenommen weiterhin, alle Konkurrenten von Rossmann haben einen weniger großen Kapitalstock und können in diesem Vernichtungskampf nicht bestehen, gehen also pleite. Was hindert die Konkurrenten daran, den MArkt wieder zu betreten, nachdem Rossmann sein ganzes Kapital verschenkt hat? Auf Dauer kann Rossmann definitiv nicht unterhalb der Kosten verkaufen, somit muss Rossmann über Kurz oder Lang, irgendwann oberhalb der Kosten verkaufen, um die Verluste aus den subventionierten Verkäufen wieder wett zu machen. Dann schlägt die Stunde von Schlechter und co. Denn sobald Rossmann sich in der sicheren Monopolistenrolle wähnt und seine Produkte zu einem Preis oberhalb de rKosten verkauft (was Rossmann dringend muss, da der Kapitalstock verjubelt ist) kommt ein Anbieter zurück und verkauft die Produkte einfach zu den Grenzkosten und damit unterhalb dem Preis von Rossmann.
    Theoretische Quintessenz: Rossmann hätte uns seinen Kapitalstock geschenkt und sonst ändert sich langfristig nichts.
    Wehrmutstropfen dieses Arguments ist leider, dass es in der Realität Markteintrittsbarrieren gibt. Und das deswegen ein einfaches “Zurückkommen” von Schlecker (dem ich im übrigen keine Träne nachweinen würde)und co erschwert wird.
    Hätten wir einen tollen Finanzmarkt, würde aber jede Bank gerne Schlecker die Wiedereintrittskosten leihen.
    Das Wort “unfairer Wettbewerb” finde ich in diesem Zusammenhang eigenwillig. Was ist unfair daran, wenn wir etwas geschenkt bekommen?

  19. Sgt. Hartman
    9.02.2007 | 19:16

    Capisce?

    Ja.

    Dann ist Deine Behauptung trivial widerlegbar :-)

  20. der gute don
    9.02.2007 | 20:18

    @sgt:

    warum sollte ich meine Chips nicht unter Preis verkaufen dürfen, wenn ich das Bier überteuert mitverkaufen möchte? (Komplementäre?)

    warum verkaufen große Discounter ein Qualitätsprodukt unter einem Billiglabel unter Preis?

  21. 9.02.2007 | 21:32

    @Sgt. Hartman

    Nur zu.

  22. Sgt. Hartman
    9.02.2007 | 22:23

    Netto-Einkaufspreis X,-€
    Keine Zu-/Abschläge, keine Prämien, Boni, Rabatte, Nebenkosten usw.
    Behauptung: Einstandspreis: X,- €

    Bitte ad absurdum führen.

  23. 9.02.2007 | 22:49

    Das “in dieser Branche” hast du heftig überlesen, oder?

  24. 10.02.2007 | 1:06

    Besuch bei Rossmann…

    Oh je, das Bundeskartellamt überprüft die Drogeriemarktkette Rossmann. Sie soll 2005 einige Waren nicht nur billig, sondern sogar unter dem Einkaufspreis verkauft haben. Der Markenverband hat eine Beschwerde gegen die Firma eingereicht wegen “V…

  25. Sgt. Hartman
    10.02.2007 | 10:37

    @Rayson

    Nein, aber was sind denn Deine Mindestvoraussetzungen für “solche Kalkulationen”? Reden wir von vornherein nur von Artikeln, deren Lieferanten einen nicht-zuordenbaren Zuschuss gegeben haben? Dann wird das Argument, Dumping generell zuzulassen, da man in diesen Fällen ja den Einstandspreis nicht exakt berechnen könne, aber ziemlich schwach, da ja die auf der Hand liegende Lösung wäre, sich den Einzelfall einfach mal anzuschauen, ob solche Zuschüsse gewährt wurden.
    In den Fällen mit nicht-zuordenbarem Zuschuss könnte man sich ja einfach mal die Größenordnungen anschauen, ob dieser überhaupt relevant ist, und falls ja, die für den Angeklagten günstigste Berechnungsmethode verwenden oder im Zweifel für den Angeklagten entscheiden. Dafür, dass das Kartellamt im Fall Rossmann nicht genau so gehandelt hat, sehe ich keinen Anhaltspunkt.

  26. Sgt. Hartman
    10.02.2007 | 11:07
  27. der gute don
    10.02.2007 | 12:04

    In den Fällen mit nicht-zuordenbarem Zuschuss könnte man sich ja einfach mal die Größenordnungen anschauen, ob dieser überhaupt relevant ist, und falls ja, die für den Angeklagten günstigste Berechnungsmethode verwenden oder im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.

    Ich glaub ich sehe es jetzt auch. Wir brauchend umgehend Heerscharen von Beamten, die nachrechnen, wie die Kaufleute Ihr Geschäft führen. Aber evtl. wäre Enteignung praktischer, dann könnte ein staatlicher Anbieter alle Preise festsetzen und einhalten. Da würde man ja eine Menge Beamten sparen …

  28. Sgt. Hartman
    10.02.2007 | 12:41

    Lies den Link oder benenn’ Dich in “der gute strohmann” um ;-)

  29. der gute don
    10.02.2007 | 13:10

    für wen sollte ich ein Strohmann sein, solange ich für meine Überzeugung selbst eintreten kann?

    Ich sehe keinen Sinn in einer derartigen gesetzlichen Vorschrift, aus einer langen Liste von Gründen. Irgendwie kann ich bei Dir auch nur so eine Pauschalkeule “unfairer Wettbewerb” als Grund erkennen.

    Warum soll ich nicht zur Absatzförderung eines Komplementärgutes eine Ware unter Einstandspreis verkaufen dürfen? Warum verbietet der Gesetzgeber das, lässt aber zu, daß ein Anbieter (Beispiel Henkel mit anderen Label) bei Waschmittel nur an Aldi und nicht an andere verkauft? Unter Einstandspreis des Qualitätslabels beibemerkt.

    Diese Regelung (danke für den link btw.) zum Einstandspreis ist und bleibt etaistischer Schwachsinn. Überhaupt das Du mit dem EP statt dem EKP arguemtierst konfabuliert die Diskussion über fairen Wettbewerb. Da wird es wirklich effizienter statt Heerscharen von Beamten, Anwälten und Richtern den Staat das gleich verkaufen zu lassen. Aber irgendwie gefällt mir der Gedanke nicht so gut.

  30. Sgt. Hartman
    10.02.2007 | 14:02

    @ der gute don
    Sorry, “Strohmann” bezog sich auf Dein Argument, da meine Ausführung sich auf die an einer Hand abzählbaren Fälle bezieht, in denen das Kartellamt bereits eine Prüfung aufgenomen hat und dafür keine Heerscharen an Beamten benötigt werden.

    Das Ganze für etatistischen Schwachsinn zu halten ist eine legitime Ansicht, nur halt nicht meine, aber über Geschmack kann man nicht streiten. Nur dass das Kartellamt hellseherische Fähigkeiten haben muss oder ein Einstandspreis nicht berechnet werden kann ist faktisch schlicht falsch, und zwar sowohl theoretisch als auch praktisch.

  31. der gute don
    10.02.2007 | 19:59

    Sorry, “Strohmann” bezog sich auf Dein Argument,

    naja passt ja wohl nicht so ganz.

Bad Behavior has blocked 1597 access attempts in the last 7 days.