Vorrangiges Rechtsgut Sexualmoral

Bisher nahm ich an, dass das “Recht auf sexuelle Selbstbestimmung” bei uns ein wichtiges Rechtsgut sei. Ich nahm außerdem an, dass der Schutz dieses elementaren Menschenrechts das vorrangige Ziel bei der Bekämpfung von Sexualstraftaten sei: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Die Diskussion über das “Inzest-Paar” law blog: Beschwerde gegen Inzest-Paragrafen weckte allerdings einige Zweifel. Nun ja, mag man einwenden, in solchen Fällen seien eben auch andere Rechtsgüter berührt, z. B. das Wohl der Kinder, die aus Inzest-Verbindungen hervorgehen. (Siehe die ausführliche Diskussion.)
Auch die Reaktionen auf einen pragmatischen Vorschlag der “Jungen Liberalen” in Niedersachsen (A-Team: Pornos ab 16? weißt darauf hin, dass zumindest in der “veröffentlichten Meinung” die sexuelle Selbstbestimmung eben nicht das gegenüber der tradierten Sexualmoral vorrangige Rechtsgut ist.

Selbst bei der Begründung des- von mir ausdrücklich befürworteten - Schutzalters scheinen die Interessen des Opfers gegenüber dem “öffentlichen Interesse” an der Aufrechterhaltung des “sexuellen Anstands” nachrangig zu sein. Um gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: es wäre für mich unerträglich, wenn der Grundsatz, dass sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren in Deutschland prinzipiell verboten sind, angetastet würde.

Bisher ging ich davon aus, dass der zentrale Punkt dabei das Machtgefälle und das Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Täter und seinem kindlichen Opfer sei. Ganz klar: ein Kind kann gegenüber einem Erwachsenen gar nicht “sexuell selbstbestimmt” handeln. Wenn sich etwa ein Erwachsener darauf herausredet, das Kind hätte es doch “selbst gewollt”, dann ist das so, als ob er bei einem spielerischen “Boxkampf” gegen einen kleinen Jungen mit voller Wucht zuschlagen würde, mit der Begründung, der Junge hätte doch gesagt: “Los, schlag richtig zu!”

Ein Blick in die “Wikipedia” belehrte mich eines Besseren: Sexueller Missbrauch von Kindern (Deutschland) und Sexuelle Selbstbestimmung - Besonderer Schutz von Kindern.

Kinder genießen einen besonderen rechtlichen Schutz. Nach deutschem Recht äußert sich die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern, d. h. von Personen unter 14 Jahren, nicht durch eine Möglichkeit des Kindes, rechtlich wirksam in sexuelle Handlungen einwilligen zu können. Sexuelle Handlungen mit Kindern stellen sich daher stets als strafbarer sexueller Missbrauch von Kindern dar. Spätestens seit dem 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 gilt in der Rechtswissenschaft als geschütztes Rechtsgut die von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes.

Etwas zugespitzt: Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet für einen 13-jährigen eben keine Sexualität haben zu dürfen. Theoretisch sind sogar “Doktorspiele” zwischen Kindern strafbar - allerdings sind Kinder nicht strafmündig. In den USA z. B. ist die Strafmündigkeit anders geregelt, vor einigen Jahren machte der Fall eines elfjährigen Jungen Schlagzeilen, der wegen “schwerem Inzest” an seiner fünfjährigen Halbschwester (er hatte sie, nach den Angaben einer Nachbarin, “unsittlich berührt”) wie ein erwachsener Schwerverbrecher behandelt wurde. telepolis: Gefährliche Doktorspiele. Man soll sich nichts vormachen: das ist nicht etwa die Folge der viel bespöttelten “Verklemmtheit der Amis”, denn die grundsätzliche Situation ist bei uns die Gleiche. Der Unterschied ist der, dass sich bei uns die Befürworter eines “harten Durchgreifens” noch nicht so weit durchgesetzt haben.

Keine Frage: im Vergleich zu den Verhältnissen vor 50 Jahren, als bei uns z. B. Homosexualität noch strafbar war, und “sexuelle Selbstbestimmung” gar nicht zu Debatte stand, hat sich vieles gebessert.
Aber nach wie vor hat die Aufrechterhaltung kultureller Tabus Vorrang vor den Interessen und der Privatspäre des Einzelnen.

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4 Kommentare zu “Vorrangiges Rechtsgut Sexualmoral”

  1. 22.02.2007 | 18:23

    Das ist in der Tat ein verzwicktes Thema. Welches Recht ist wohl höher einzuschätzen? Zum Thema kann ab 23.45h unter polylog.tv diskutiert werden. Wir sind gerade auf diese Debatte extrem gespannt…

  2. FAB.
    22.02.2007 | 18:43

    Aber nach wie vor hat die Aufrechterhaltung kultureller Tabus Vorrang vor den Interessen und der Privatspäre des Einzelnen
    Der Begriff “Tabus” ist schon negativ konnotiert, denn solche “brechen” wir als gute Liberale ja mit Vorliebe. Nennen wir sie vielleicht einfach neutral “Normen”.
    Was an der Aufrechterhaltung kultureller Normen grundsätzlich verkehrt wäre, sehe ich nicht. Es kommt halt immer auf deren Inhalt an. Diesbezüglich kann ich dem obigen Artikel nicht so recht entnehmen, worin genau hier die Kritik an der geltenden deutschen Gesetzeslage besteht? Der letzten Absatz deutet an, daß der Autor diese für weithin verbesserungsbedürftig hält. Nun, aber in welcher Weise? Was soll denn konkret geändert werden?

  3. 22.02.2007 | 20:16

    Die Begründung bei wikipedia ist in der Tat schief und wäre ein weiteres Beispiel für “Zwiedenken”, sollte sie denn tatsächlich der allgemeinen Rechtsauffassung enstprechen. Nach dem Motto: Die Meinungsfreiheit bestehe nicht darin, fremde Religionen zu beschimpfen oder die Leugnung des Holocausts sei keine Meinung, sondern eine Lüge, wird einfach postuliert, dass die sexuelle Selbstbestimmung sich nicht in diesem oder jenem äußere. Gesagt und damit basta. Was nicht passt wird passend gemacht. Die Begründung für Gesetze muss wohl immer im Schutz der Bevölkerung liegen, nie jedoch in der Freiheit. Selbst dann, wenn man das Gesetz ausdrücklich - wie Martin es getan hat - durch das Recht auf Selbsbestimmung begründen kann.

  4. 23.02.2007 | 11:16

    @fab: mir kommt es weniger auf Kritik an der derzeitigen Gesetzeslage an - in internationale Vergleich ist das deutsche Sexualstrafrecht einigermaßen liberal (geworden, nach 50 Jahre langem, zähen Reformprozess). Es geht mir tatsächlich um einen Denkanstoß, in Richtung: welche Normen (um den neutralen Ausdruck zu verwenden) bestimmen unsere Gesellschaft wirklich? Bei der leidigen Debatte um die Kinderkrippen merkte man ja auch überdeutlich, welches höchst illiberale Normengefüge in manchen Politikerköpfen wirkt - und damit meine ich nicht nur altmodische Familienmodelle der “Krippengegner”, sondern auch Überlegungen der “Krippenbefürworter” in Richtung: “Mütter in die Produktion!” - oder - besonders widerlich - Geburtenförderung.

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