Verantwortung?

Nun ist ja festgestellt worden, dass die Razzia in der Cicero-Redaktion verfassungswidrig gewesen ist.

Als Laie übersetze ich “verfassungswidrig” mit “kriminell” und frage mich, ob sich jemand drum kümmert, die Kriminellen zu bestrafen. Den Staatsanwalt? Den Polizeipräsidenten oder wenigstens die ausführenden Beamten, die die Ausführung eines kriminellen Befehls nicht verweigert haben?

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9 Kommentare zu “Verantwortung?”

  1. FAB.
    27.02.2007 | 11:53

    Verfassungswidrig ist aber nicht dasselbe wie kriminell (strafbar), weder juristisch noch umgangssprachlich.
    Sonst säße ja zB auch Wohwereit im Knast, seines (wohl sogar vorsätzlichen) Verfassungsverstoßes damals anläßlich der ersten Verabschiedung des “Zuwanderungsgesetzes” wegen.

    Oder der Innenminister, des verfassungswidrigen Luftsicherheitsgesetzes wegen.

    Oder…

  2. FAB.
    27.02.2007 | 12:02

    Eine andere Frage ist die, ob die handelnden Beamten zugleich gegen Strafnormen verstoßen haben. Hausfriedensbruch? Verfolgung Unschuldiger? Da fehlen mir die Details. Jedenfalls dürfte die subjektive Seite der Strafbarkeitsvoraussetzungen problematisch sein. War die Gesetzesinterpretation der Behörde, die ja wohl ihr Handeln für durch entsprechende Eingriffsermächtigungen gedeckt hielt, von vorneherein so abwegig, daß man von vorsätzlichem Handeln ohne gesetzliche Befugnis ausgehen kann? Dagegen dürfte sprechen, daß die Sache bis zum BVerfG gehen mußte, um zu klären, ob die Befugnisnormen diesen Fall nun decken oder nicht.

  3. 27.02.2007 | 12:31

    Ja, wie gesagt: Ich bin nur Laie.

  4. FG
    27.02.2007 | 14:43

    @ FAB
    Auch wenn es nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat: Wowis Verfassungsbruch war zwar sicher insofern vorsätzlich, als dass er genau das getan hat was er bewusst tun wollte, ich gehe aber nicht davon aus, dass er es in dem Wissen getan hat, einen Verfassungsbruch zu begehen. Selten war eine Verfassungsgerichtsentscheidung unter Juristen wohl so heiss umstritten, zahlreiche sehr ernst zu nehmende Juristen hatten gute Argumente, dass das durchaus verfassungskonform war und auch das Gericht selbst hat ja nur mit einer Stimme Mehrheit entschieden. Quasi also Verfassungsbruch per Mehrheitsentscheid.
    Das GG ist eben an der entscheidenden Stelle verdammt schwammig und interprettionsfähig formuliert.

    Aber wie gesagt: hat mit dem Thema eigentlich nix zu tun. ;-)

  5. 27.02.2007 | 15:17

    Für so ein Urteil braucht das BVerfG ungefähr eineinhalb Jahre. Wenn ich mir überlege, was eine entsprechend gestrickte Regierung in der Zeit anrichten könnte (”Wieso, geht doch vor gericht”) dann ist das mit der Freiheit nicht mehr lange weit her.

  6. 27.02.2007 | 16:00

    Ein Verfassungsbruch sollte aber trotzdem Konsequenzen haben (Rücktritte). Die Öffentlichkeit sollte das nicht so einfach hinnehmen. Nur leider tut sie das, siehe etwa die Investitionsgrenze bei den Neuveschuldunge, viel zu häufig und vergisst dabei, dass sich die Büchse der Pandorra auch langsam öffnen kann.

  7. 27.02.2007 | 16:21

    Mich stört, dass es selten Folgen hat, wenn das BVerfG ein frisch beschlossenes Gesetz innerhalb kürzester Zeit kassiert. Was anderes ist es für mich, wenn nach 30 Jahren einer gegen eine Regelung klagt und Recht bekommt.

  8. 27.02.2007 | 16:26

    Auf der Seite des BVG finden sich jede Menge Urteile, die regelmäßig Durchsuchungen für illegal erklären. Ob mit richterlicher Anordnung oder ohne und mir ist kein Fall bekannt, wo jemand der Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurde. Ein Schwarzfahrer wird eher bestraft, als ein Beamter, der das Grundgesetz mit den Füssen tritt. Wenn man auf der Seite des BVG mal etwas stöbert und sich die langen Urteile in Ruhe durch liest, dann könnte man wirklich denken, daß Deutschland gar kein Rechtsstaat mehr ist und das das BVG oft die letzte Möglichkeit ist, sich gegen die Verfassungfeinde zu wehren.

    Es sollte einen Straftatbestand geben, mit dem man speziell staatlich Grundrechtsverstöße ahnden kann. Denn Polizisten und Richter wissen doch ganz genau, daß ihnen nichts passiert, wenn sie so was machen.

  9. 27.02.2007 | 18:16

    So, wie der Rechtsstaat gedacht ist, würde ihnen etwas passieren. Es würde nämlich einem Vorgesetzten auffallen, dass es der jeweilige Beamte nicht so mit der Verfassung hat - und das würde ihn bei Beförderungen und attraktiven neuen Aufgaben eher nach hinten auf die Liste setzen.

    Solange es aber zuviele Vorgesetzte gibt, die demjenigen dann aufmunternd auf die Schulter klopfen und ihn bedauern, weil seine Entscheidung “von diesen Grundrechtsfanatikern gekippt wurde” - und das obwohl sie einen staatlichen Erfolg bedeutet hätte! - ja, solange… :(

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