Der deutsche Fiskus als Steuerzahler

In seinem Bemühen, Steuergrenzen einzureißen, kann ich dem Europäischen Gerichtshof spätestens mit dem Urteil zur Anrechnung von Auslandsdividenden nicht mehr folgen.

Worum ging es? Bevor Schröder und Eichel die große Körperschaftsteuerreform einleiteten (die mit den hohen Rückzahlungen), galt in Deutschland das Anrechnungsverfahren. Grob gesagt, behandelte dieses die vom Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer als eine Art Vorauszahlung. Sobald der Gewinn an die Anteilseigner ausgeschüttet wurde, erfolgte die Besteuerung mit einem einigermaßen komplizierten Mechanismus gemäß der persönlichen Leistungsfähigkeit des Empfängers. Dazu war die bereits vom Unternehmen gezahlte Steuer auf die des Anteilseigners anzurechnen, so dass Ausschüttungen insgesamt gesehen genau mit dessen Grenzsteuersatz belastet wurden. Das galt - ich sage jetzt: - natürlich nur für Ausschüttungen von deutschen Unternehmen, denn der Staat wollte logischerweise nur eine Steuer anrechnen, die er vorher auch selbst eingenommen hatte.

Nix da, sagt jetzt der EuGH, das sei eine Benachteiligung von Ausschüttungen ausländischer Unternehmen. Auch deren gezahlte Steuer sei anzurechnen. Mit dem kuriosen Ergebnis, dass der deutsche Fiskus jetzt rückwirkend faktisch die ausländische Körperschaftsteuer von Ausschüttungen zu tragen hat.

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10 Kommentare zu “Der deutsche Fiskus als Steuerzahler”

  1. 6.03.2007 | 15:37

    Da sehe ich kein Problem drin. Es ist nun mal unser Steuersystem, dass wir Kapitalgesellschaften besteuern und nicht deren Eigentümer. In Deutschland registrierte AG’s müssen in Deutschland ihre Gewinne versteuern - unabhängig davon, in welchen Ländern die Aktionäre leben (und unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet werden). Somit kann die BRD auch nicht erwarten, dass (ausgeschüttete) Gewinne ausländischer AG’s in Deutschland versteuert werden.

    Ich wäre ja ohnehin dafür, die Unternehmenssteuern ganz abzuschaffen und stattdessen die Einkommen der Unternehmer zu besteuern. Jede Kapitalgesellschaft berechnet den Gewinn pro Aktie, der dann von den in D lebenden Aktionären
    versteuert wird. Macht vieles einfacher.

  2. Parker8
    6.03.2007 | 21:18

    In seinem Bemühen, Steuergrenzen einzureißen, kann ich dem Europäischen Gerichtshof spätestens mit dem Urteil zur Anrechnung von Auslandsdividenden nicht mehr folgen.

    Diese Bewertung ist aber seit Jahren bekannt und war auch einer der Gründe für die Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren. Ein Investment im Gemeinschaftsgebiet wurde im Anrechnungsverfahren eben benachteiligt. Dass die Deutschen solch ein System installiert hatten, war aus Sicht des EuGH deren Problem. - Die hiesigen Finanzpolitiker hatten nur gedacht, nach der Umstellung würde die Sache einschlafen.

    Ich wäre ja ohnehin dafür, die Unternehmenssteuern ganz abzuschaffen und stattdessen die Einkommen der Unternehmer zu besteuern.

    Kaum glaublich, dass man die Entsprechung zu Körperschafts- und Gewerbesteuer bei den Anteilseignern einsammeln würde. Im Falle ausländischer Anleger ginge der Staat gänzlich leer aus. Die hätten auf einmal sagenhafte Renditen.

  3. 6.03.2007 | 22:14

    Kaum glaublich, dass man die Entsprechung zu Körperschafts- und Gewerbesteuer bei den Anteilseignern einsammeln würde.

    Nö, aber ein Gesetz, welches die AG’s zwingtt neben den Dividenden den Gewinn auszuweisen und für alle in Deutschland lebenden X % pauschal an das deutsche Finanzamt abzuführenm, liesse sich machen. Ist sein Steuersatz geringer als X %,kann er sich das über die Steuererklärung wiederholen.

    Im Falle ausländischer Anleger ginge der Staat gänzlich leer aus. Die hätten auf einmal sagenhafte Renditen. Ein ausländischer Anleger eines deutschen Unternehmen: Ja. Aber der Staat bekommt dann zum Ausgleich auch Geld für die Anteile, die deutsche an ausländischen Unternehmen halten.

    Ich halte diese Art zu besteuern aus zwei Gründen für vorteilhaft.
    1) Gewinne globaler Unternehmen sind nur sehr schwer einem Land zuzuordnen. Wo sollen sie dann Steuern zahlen? Nach obigen Modell können sie ihr Rechnungswesen endlich frei von steuerlichen Gesichtspunkten nur noch mit Blick auf Zweckmäßigkeit gestalten.
    2) Heute gibt es einen Anreiz, Gewinne im Unternehmen zu belassen, statt auszuschütten. Entweder ist dieser Anreiz direkt gesetzt (durch unterschiedliche Steuersätze) oder indirekt, weil ein großes Unternehmen mehr Gestaltungsspielraum hat, den Steuersatz zu drücken. Die Gewinne bleiben also Unternehmen und müssen von deren Managern notgedrungen investiert werden, obwohl oftmals der Anteilseigner bessere Anlagemöglichkeiten hätte. Das fördert sowohl die Verflechtung der Kapitalgesellschaften untereinander, als auch ineffiziente Investitionen, die nachher schmerzhaft korrigiert werden müssen.

  4. 6.03.2007 | 22:50

    Es ist nun mal unser Steuersystem, dass wir Kapitalgesellschaften besteuern und nicht deren Eigentümer.

    Was ökonomisch gesehen Nonsens ist, wie du ja selbst zu meinen scheinst, Dirk. Die Körperschaftsteuer als eine Art Vorauszahlung anzusehen, war - die Einwände in Sachen Praktikabilität von Parker8, die ich übrigens teile, berücksichtigt - die sauberste Lösung.

    Somit kann die BRD auch nicht erwarten, dass (ausgeschüttete) Gewinne ausländischer AG’s in Deutschland versteuert werden.

    Das ist in den typischen Doppelbesteuerungsabkommen allerdings genau so vorgesehen und gilt auch umgekehrt.

    war auch einer der Gründe für die Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren

    Ja. Was dann wiederum ganz eigene Macken hat und den Fiskus zunächst eine Menge Einnahmen gekostet hat…

  5. 7.03.2007 | 0:29

    Es ist nun mal unser Steuersystem, dass wir Kapitalgesellschaften besteuern und nicht deren Eigentümer.

    Was ökonomisch gesehen Nonsens ist, wie du ja selbst zu meinen scheinst,

    Was aber so praktiziert wird, oder bekommen die ausländischen Anteilseigner deutscher AG’s die Körperschaftssteuer erstattet? Letztlich wird die Kapitalgesellschaft, auch wenn sich der Gesetzgeber nicht so in klaren darüber befindet, was er denn genau will. (Etwa, indem er dann doch den individuellen Steuersatz zu Grunde legt)

    ie Einwände in Sachen Praktikabilität von Parker8, die ich übrigens teile,

    Die Praktikabilität ist ersteinmal sekundär. Zunächst möchte ich die theoretischen Vorteile festgehalten wissen.

  6. R.A.
    7.03.2007 | 12:36

    @Parker8:
    > Im Falle
    > ausländischer
    > Anleger ginge der
    > Staat gänzlich leer
    > aus.
    Warum?
    Man kann erst einmal bei den Firmen die Steuer einbehalten, und die ausländischen Anleger können sich dann per Steuererklärung vielleicht etwas zurückholen.

  7. der_gute_don
    7.03.2007 | 18:52

    2) Heute gibt es einen Anreiz, Gewinne im Unternehmen zu belassen, statt auszuschütten.

    welchen Anreiz denn? Rückstellungen die steuerfrei sind, gibt es für Kapitalgesellschaften nur wenige, alle anderen werden versteuert. Investitionen bzw. “Verflechtungen” sind auch nicht abschreibbar. Oder habe ich den falschen Steuerberater?

  8. 7.03.2007 | 19:41

    welchen Anreiz denn?

    Unterschiedliche Steuersätze, habe ich doch geschrieben.

  9. der_gute_don
    7.03.2007 | 19:58

    Unterschiedliche Steuersätze, habe ich doch geschrieben.

    hmm, verstehe ich nicht ganz. Meinst Du die unterschiedlichen Steuersätze in verschiedenen Ländern? Erwirtschaftetes Geld lässt sich ja jetzt nicht so mir nicht Dir nichts von LAnd A nach LAnd B verschieben ohne es vorher zu versteuern, auch nicht innerhalb eines internationalen Konzerns.
    Und egal ob ausgeschüttet oder im Unternehmen belassen unterliegt das Geld doch der gleichen Körperschaftssteuer, oder übersehe ich da jetzt etwas?

  10. 7.03.2007 | 20:13

    Ausgeschüttete Gewinne werden (mit dem halben Einkommenssteuersatz) noch mal besteuert. Die Steuerbelastung ist also Unterschiedlich, je nachdem, ob der Gewinn ausgeschüttet wird oder nicht.

    Auch unterschiedliche Steuersätze in anderen Ländern spielen eine Rolle. Einem globalem Unternehmen fällt es leichter, sich im Land seiner Wahl Steuern zu bezahlen, als dem Aktionär. Folglich gibt es einen, rein auf dem Steuersystem basierenden, Anreiz, die Gewinne im Unternehmen zu behalten.

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