13. März 2007
Datenschutz-Zwischenruf
Wenn diese SPON-Meldung stimmt und wenn die Vorgehensweise rechtens ist, dann können wir wohl alles vergessen, was wir bisher über die Datenschutzpflichten des Staates und der Ärzte wussten. In SPON und in der aktuellen SPIEGEL-Printausgabe wird dargestellt, dass Versicherungen bei einem Militär-Mediziner vom Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen Angaben aus den Musterungsuntersuchungen junger Männer abfragen können. Dieser Militär-Mediziner rechnet seine Dienstleitung auch noch privat ab.
Ich meine, dass diese Vorgehensweise massiv gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. Die Musterungsdaten müssen einer strengen Zweckbindung unterliegen. Eine Abfrage der Daten durch andere staatliche Stellen ist sicher im Rahmen dieser Zweckbindung gedeckt. Aber eine Auskunft an Versicherungsunternehmen ist es nach meinem Rechtsverständnis nicht. Der Staat darf dem Militär-Mediziner die Datenbasis zu diesem Zweck nicht überlassen. Die betroffenen Personen haben auch lediglich ihre Ärzte, aber nicht den Staat von der Schweigepflicht befreit.
Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, würde ich gern mein erstes Stöckchen werfen eine Anfrage an Udo Vetter vom Lawblog stellen (eine E-Mail ist schon auf dem Weg). Ich möchte weiterhin alle Datenschutz-interessierten Liberalen aufrufen, ihre Meinung zu diesen Meldungen hier zu posten und gemeinsam zu prüfen, ob man nicht sogar eine Strafanzeige stellen müsste.
Verfasst von stefanolix um 15:01 Uhr in der Kategorie Politik (Trackback)