1. April 2007
Klage gegen B.L.O.G.!
Es musste irgendwann so kommen. Auch wir blieben letztlich nicht verschont. Heute, genau neunzehn Minuten vor halb zwölf, ging bei einem unserer namentlich bekannten Blogger ein Fax der Anwaltskanzlei Leiffson, Columb & Partner ein, in dem unser Mitautor stellvertretend für die gesamte Autorenschaft aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, mit der uns künftig untersagt werden soll, den Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller, unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zu kritisieren und so unsere Leserschaft in die Irre zu führen.
Es sei nicht im Sinn des Grundgesetzes, so die Anwälte, dem einen oder anderen bloggenden Exzentriker Raum für seine abstrusen Thesen zu bieten. Wer die Kompetenz des Ministers leugne, dürfe nicht ernst genommen werden. Die Manöver der sog. “Kritiker” seien zu durchsichtig, die Richtigkeit der Aussagen des Staatssekretärs hingegen durch seine Partei bereits bewiesen. Während ihr Mandant altruistisch die Welt vor dem Klima retten wolle, sei es bekannt, dass die durchsichtigen Gegenpositionen von Klimakillern finanziert würden. Diese sog. “Kritiker” hätten durch die Unlauterkeit ihrer Absichten das Recht des Artikels 5 GG, das sie dreisterweise für sich in Anspruch nähmen, selbstverständlich verwirkt. Ähnlich wie für die Leugnung des Holocausts sei auch für Leugner des Massenmords am Klima an strafrechtliche Sanktionen zu denken.
Einstweilen wolle man sich aber mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und einer Überweisung von 4.010 Euro Anwaltsgebühren begnügen.
Wir rufen hiermit alle befreundeten Blogs zur Solidarität auf! Auch Geldspenden werden gerne entgegengenommen!
Verfasst von Rayson um 13:34 Uhr in der Kategorie In eigener Sache (Trackback)