Anatomie eines Aprilscherzes

Ich hätte nie geglaubt, dass jemand den Beitrag “Klage gegen B.L.O.G.!” für bare Münze nehmen könnte. Damit mein Erstaunen nachvollziehbar wird, hier nochmal erläuterte Ausschnitte.

Heute, genau neunzehn Minuten vor halb zwölf, ging bei einem unserer namentlich bekannten Blogger ein Fax der Anwaltskanzlei Leiffson, Columb & Partner ein,

Die Eingangszeit: 11.11 Uhr… Und der Name der Kanzlei setzt sich aus den etwas verfremdeten Namen zweier “Amerika-Entdecker” zusammen.

mit der uns künftig untersagt werden soll, den Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller, unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zu kritisieren und so unsere Leserschaft in die Irre zu führen.

Es musste doch auffallen, dass die Zitate aus dem angeblichen Fax Formulierungen verwendeten, die Boche vorher aus der Pressemitteilung gezogen hat (hier und folgend in kursiver Schrift). Oder nicht?

Es sei nicht im Sinn des Grundgesetzes, so die Anwälte, dem einen oder anderen bloggenden Exzentriker Raum für seine abstrusen Thesen zu bieten. Wer die Kompetenz des Ministers leugne, dürfe nicht ernst genommen werden. Die Manöver der sog. “Kritiker” seien zu durchsichtig, die Richtigkeit der Aussagen des Staatssekretärs hingegen durch seine Partei bereits bewiesen.

Siehe oben. Und “durch seine Partei bewiesen” - also bitte, so platt argumentieren noch nicht einmal Abmahn-Anwälte…

Während ihr Mandant altruistisch die Welt vor dem Klima retten wolle, sei es bekannt, dass die durchsichtigen Gegenpositionen von Klimakillern finanziert würden.

Zugegeben, sowas kann man auch in Blogs schon mal lesen. Aber “die Welt vor dem Klima retten”, das versuche mal einer…

Diese sog. “Kritiker” hätten durch die Unlauterkeit ihrer Absichten das Recht des Artikels 5 GG, das sie dreisterweise für sich in Anspruch nähmen, selbstverständlich verwirkt.

Dass so ein Satz von dem einen oder anderen mit Schrecken und nicht mit Lachen aufgenommen wird, das ist für mich das eigentlich Verblüffende. Der Straftatbestand der “Auschwitz-Lüge” hat da vielleicht in den Köpfen etwas Unschönes ausgelöst…

Überweisung von 4.010 Euro

Die Euros mal von hinten lesen…

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8 Kommentare zu “Anatomie eines Aprilscherzes”

  1. 2.04.2007 | 13:24

    Na, da waren zumindest bei mir zwei Phänomene, die sich die Hand gaben:

    Diagonales (hier: zu flüchtiges) Lesen und die Annahme, das die auf den ersten Blick tatsächlich abstrus klingenden Teile deiner unnachahmlichen Fähigkeit zur Ironie zu schulden seien. Einer Ironie, die ich manchmal erst auf den zweiten Blick durchsteige. Was mit dem flüchtige Lesen zusammen eine entsprechende Folge hatte: Panik, Angst um meine Ersparnisse, die ich schon gierigen Anwälten dummer Politiker in den Rachen werfen sah. ;-)

  2. 2.04.2007 | 13:55

    Also, ich war gerade dabei, meinen April-Scherz auszuformulieren (die sozialliberalen Geheimverhandlungen hatten endlich Erfolg - Gabriel verzichtet zugunsten von Westerwelle auf den Kanzlerposten und der Bundesadler wird durch Knut ersetzt - um mal zu verdeutlichen, für wie albern ich jede Diskussion über eine sozialliberale Koalition halte), als ich Rayson’s Aprilscherz sah. Zugegebenermaßen bin ich natürlich privilegiert, weil ich annehme, dass Rayson im Ernstfall erst die Abmahnung über den B.L.O.G.-Verteiler schickt, bevor er einen Aufsatz daraus macht.

    Aber der erste und der letzte Satz haben bei mir keinen Zweifel aufkommen lassen, dass es sich um einen April-Scherz handelt:

    1.) Rayson formuliert keine Blog-Titel mit Ausrufezeichen

    2.) Rayson bettelt nicht

    Rein inhaltlich könnte es allerdings schnell zu so einer Abmahnung kommen - falls jemand Herrn Müller auf diese neue Erfindung namens Internet aufmerksam machte.

  3. 2.04.2007 | 14:57

    Leider halte ich solche Abmahnungen für sehr realistisch. Abmahnung ist ein sehr wirksames Mittel gegen unliebsame Meinungen. Denn wer hat schon die Nerven das vor Gericht ausfechten zu wollen?

  4. der_gute_don
    2.04.2007 | 20:08

    Ähnlich wie für die Leugnung des Holocausts sei auch für Leugner des Massenmords am Klima an strafrechtliche Sanktionen zu denken.

    also mir wurde es dann mit diesem Satz klar ;-)

  5. DDH
    3.04.2007 | 16:57

    Damit sollte man keine Scherze machen in Deutschland, einem Land, indem Ressourcen der Rechtspflege und der Sicherheitsproduktion zur Verfolgung von Kommunikationsdelikten (von der “Schmähkritik” bis zur “Volksverhetzung”) gebunden sind, und dafür Kinderschänder frei herumlaufen!

    Mir hat ein spätkonvertierter neokonservativer Publizist, der früher mal deutschnational herumtrompetet hat und in entsprechenden Kreisen sozialisiert worden war, auch einen Anwalt auf den Hals gehetzt, weil ich ihm in einem Blog-Kommentar abgesprochen habe, ein Libertärer zu sein. Der Rechtsstreit geht nun schon seit Januar 2006!

  6. 3.04.2007 | 17:42

    @DDH

    Gerade dann sollte man damit Scherze machen. Den 20.000sten Herrenwitz hingegen wird man hier nie lesen.

    Ich wusste aber wirklich nicht, dass man sich die Einstufung, “Libertärer” zu sein, gerichtlich einklagen kann. Die Klageschriften würde ich gerne mal lesen…

  7. 3.04.2007 | 18:36

    @DDH/Rayson:
    Ich weiß nicht, um was für einen Kommentar es sich dabei handelt, aber darf ich vermuten, dass der nicht nur aus “Der ist kein Libertärer” bestand, sondern auch aus “der ist ein (…)”, und dass mehr der zweite Teil die Klage provoziert hat? :)

  8. DDH
    4.04.2007 | 12:36

    “Die Vorstellung, man könne eine freie Gesellschaft schaffen, in der niemand jemals beleidigt oder gekränkt würde, ist absurd. Dasselbe gilt für die Vorstellung, die Menschen sollten das Recht haben, sich mit rechtlichen Mitteln gegen Kränkungen und Beleidigungen zu wehren. Hier stehen wir vor einer grundlegenden Entscheidung: Wollen wir in einer freien Gesellschaft leben oder nicht?”

    Salman Rushdie

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