Was zu Oettinger und Filbinger

Wenn ich einen Sozi zitiere, muss der schon etwas ungeheuer Richtiges und Kluges gesagt haben. Zur aktuellen Sau, die durchs deutsche Mediendorf getrieben wird, hat das aus meiner Sicht Erhard Eppler getan.

Die Rücktrittsforderungen sind aber kurzsichtig. Oettinger kann man vorwerfen, sich aus Rücksicht auf die Konservativen in seiner Partei zu weit aus dem Fenster gelehnt zu haben, aber an seiner insgesamt eher liberaleren Einstellung besteht hierzulande kein Zweifel. Es wäre ein Witz, käme durch einen Rücktritt ausgerechnet ein Exponent des Flügels zum Zuge, dem wir diese Aufregung wohl zu verdanken haben.

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23 Kommentare zu “Was zu Oettinger und Filbinger”

  1. 14.04.2007 | 13:50

    Ich weiß nicht ob Eppler etwas Richtiges gesagt hat, ich weiß nicht definitiv ob Filbinger ein ekliger Nazi war oder ein Regimegegner, aber der Steigerung ungeheuer Richtiges kann ich mich nicht anschließen. Und daher halte ich es übertrieben wenn von dem Gesagtem behauptet wird es sei klug oder gar ungeheuer klug.

  2. Hardy
    14.04.2007 | 14:49

    Ich kann dazu nur auf den Link: http://zettelsraum.blogspot.com/2007/04/zettels-meckerecke-filbinger-hochhuth.html verweisen. Äußerst interessant und vor allen Dingen ohne Verdrehung von Tatsachen. Ganz im Gegensatz zu den Mainstreammedien, in denen wie üblich einfach alles, und sei es auch der größte Schwachsinn, kritiklos nachgeplappert wird.

  3. 14.04.2007 | 16:08
  4. okeanos
    14.04.2007 | 19:07

    Natürlich war er kein Nazi, eigentlich bestand das Dritte Reich ja nur aus Widerstandskämpfern und Mitläufern. *Augen roll*
    Als Militärrichter im zweiten Weltkrieg war man das Öl im Getriebe des Regimes und im allerbesten Fall war Filbinger Karrierist und Opportunist. Nur frag ich mich dann, wie man noch in britischer Gefangenschaft noch Mitgefangene wegen des Ausrufs “Ihr Nazihunde, ihr seid schuld an diesem Krieg” zum Gefängnis bestraft und wie man einen Ausspruch “Was damals Recht war kann heute nicht Unrecht sein” von sich lassen kann.
    Ehrlich, ich kann nicht nachvollziehen, wie man als Ministerpräsident eine solche Rede halten kann. Auch dann nicht wenn man damit dem rechten CDU-Flügel (was einiges über Südwest-CDU aussagt) die Eier kraulen will.

  5. 14.04.2007 | 20:10

    Ein kleiner Hinweis, okeanos: Filbingers berüchtigter und zugegebenermaßen selbstgerechter Ausspruch “Was damals Recht war kann heute nicht Unrecht sein” bezog er ausdrücklich auf das “überkommene” Militärstrafrecht, nicht etwa auf die Sondergesetze der Nazis.

    Ich kann dem hier nur zustimmen:

    Eigentlich war doch alles gesagt über Hans Filbinger. Er war nicht der Obernazi, zu dem ihn seine Gegner gemacht haben, aber ein Widerstandskämpfer war er erst recht nicht. Auch als betagter Mann, der auf ein erfolgreiches Lebenswerk als Ministerpräsident Baden-Württembergs zurückblickte, sind ihm nie Worte der Reue über die Lippen gekommen. Er war mit sich im Reinen. Das sprach bis zuletzt gegen ihn.

    Von:
    http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/zum_opfer_umgelog

  6. 14.04.2007 | 20:13

    Tschuldigung, falscher Link. Ich meinte:
    http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/ein_furchbarer_ministerpraesident/

    von Vera Lengsfeld

  7. DDH
    14.04.2007 | 20:59

    Zum Rechtspositivisten Filbinger: “Sein Gewissen war rein. Er benutzte es nie.” (Stanislaw Jerzy Lec)

  8. 14.04.2007 | 22:10

    Eine Trauerfeier oder Gedenkfeier ist nie der Anlass für Kritik am Verstorbenen. Solche Veranstaltungen dienen dem Abschied und der inneren Sammlung. Worüber man dort nicht reden kann, darüber muss man schweigen.

    Oettinger hätte sicher auch die Möglichkeit gehabt, die Hauptansprache an einen alten, erfahrenen Politiker »abzugeben«. Aber es war eine Eselei, sie als Profilierungsmöglichkeit zu betrachten. Dem Vernehmen nach hat er sich auch noch einen Reden»berater« von einem speziellen Parteiflügel gesucht. Aber bei solchen Veranstaltungen muss doch Ausgleich das Gebot der Stunde sein …

  9. 14.04.2007 | 23:45

    Hat sich eigentlich Günther Grass schon zu Wort gemeldet?

  10. okeanos
    15.04.2007 | 2:52

    Ein kleiner Hinweis, okeanos: Filbingers berüchtigter und zugegebenermaßen selbstgerechter Ausspruch “Was damals Recht war kann heute nicht Unrecht sein” bezog er ausdrücklich auf das “überkommene” Militärstrafrecht, nicht etwa auf die Sondergesetze der Nazis.

    Ja klar, nur sind die Deserteuere die nach eben jenem Militärstrafrechts gestraft wurde aus guten Gründen rehabilitert worden, diente es doch der Durchsetzung des blutigsten und menschverachtensten Krieges der Geschichte.

  11. okeanos
    15.04.2007 | 5:32

    @MartinM
    Anscheind war dein Einwand sehr berechtigt, Filbingers Aussage musste wohl damals von Journalisten in die Richtung gedreht worden sein, dass sich der Ausspruch auf das gesamte Nazirecht bezogen hat. Ich hatte das immer auf das naheliegenste, das Militärrecht bezogen.

  12. DDH
    15.04.2007 | 14:50
  13. 15.04.2007 | 14:53

    @okeanos

    Was ist eigentlich mit den beiden Fällen, in denen Filbinger Schlimmeres verhütet haben soll? Widerspricht das nicht dem Bild vom Opportunisten und Karrieristen?

    Nur frag ich mich dann, wie man noch in britischer Gefangenschaft noch Mitgefangene wegen des Ausrufs “Ihr Nazihunde, ihr seid schuld an diesem Krieg” zum Gefängnis bestraft

    Wurde der Mann alleine wegen des Ausrufs bestraft? Ehrlich gemeinte Frage.

    Aber auch da sollte man vielleicht etwas mehr über die Hintergründe wissen. Wenn sich unter der Rechtsaufsicht der Kriegsgefangenen Disziplinlosigkeiten breit gemacht hätten, wäre es mit dieser Sonderbehandlung, die den Gefangenen bestimmt auch Annehmlichkeiten sicherte, wohl schnell vorbei gewesen. Und ja, auch Wahrheiten können Disziplinlosigkeiten sein, wenn sie zu Auseinandersetzungen in der Truppe führen. Das duldet keine Armee der Welt. Und wie schlimm “Gefängnis” (sprich: Verbleib in der Baracke) für einen Kriegsgefangenen ist, nun ja, “blutrünstig” und “sadistisch” ganz sicher nicht.

  14. 15.04.2007 | 16:33

    [...] Dennoch entbrennt nun auf verschiedenen Blogs ein Streit um das Wesen Filbingers, seiner Schuld und die deutsche Vergangenheitsbewältigung (etwa hier, hier und hier). Da ist es also wieder, das grosse Wort der “Vergangenheitsbewältigung”, über dessen Sinn und Unsinn man trefflich streiten kann. Warum nur tun sich die Menschen, vor allem aber die Intelligenzija, mit dieser Bewältigung so schwer? Warum fällt es so schwer zu entscheiden, wer Täter und wer Opfer war (von einigen Ausnahmen ganz oben und ganz unten einmal abgesehen)? [...]

  15. 15.04.2007 | 18:49

    @okeanos: Der Filbingersatz “Was damals Recht war kann heute nicht Unrecht sein” fiel meiner Erinnerung nach in einem Spiegel-Interview. Und die wurde damals schon vom Interviewpartner autorisiert.

  16. okeanos
    15.04.2007 | 23:06
    Nur frag ich mich dann, wie man noch in britischer Gefangenschaft noch Mitgefangene wegen des Ausrufs “Ihr Nazihunde, ihr seid schuld an diesem Krieg” zum Gefängnis bestraft

    Wurde der Mann alleine wegen des Ausrufs bestraft? Ehrlich gemeinte Frage.

    Die SZ schreibt:

    29. Mai 1945: In einem britischen Kriegsgefangenenlager verurteilt Filbinger den Flak-Artilleristen Kurt Petzold zu sechs Monaten Gefängnis wegen „Erregens von Missvergnügen, Gehorsamsverweigerung und Widersetzung“. Der Soldat hatte zuvor den Befehl zum Umzug in eine andere Baracke mit den Worten „Ihr Nazihunde. Ihr seid schuld an diesem Krieg“ verweigert.

    Laut indymedia, von dem man nicht allzuviel halten muss, hat er das Urteil so begründet:

    Damit habe er “ein hohes Maß von Gesinnungsverfall” gezeigt und “zersetzend und aufwiegelnd für die Manneszucht gewirkt…” begründete Marinestabsrichter Filbinger seinen Urteilsspruch.

    Wenn man nur die Ordnung in einem Gefangenenlager aufrecht erhalten will, kann man so ein Urteil auch anders begründen, wie ich finde.

  17. 15.04.2007 | 23:13

    @okeanos

    Also vom Tatbestand her zumindest mal Befehlsverweigerung - das mag nun wirklich keine Armee dieser Welt. Was die Begründung angeht, so ist die in der Tat bedenklich und würde ein bestimmtes Denken entlarven. Wenn sie stimmt - in der Skepsis, was die Quelle angeht, sind wir uns wohl einig.

  18. okeanos
    16.04.2007 | 0:55

    Beim Surfen nach Belegen für die indymedia-Zitate ist mir der Aufsatz “Der Fall Filbinger” aus dem Jahr 2003 des Militärhistorikers Wolfram Wette in die Hände gefallen in dem der Autor die bekannten Fakten und den Umgang Filbingers mit diesen zusammenfasst.

    Für mich das bislang lesenswerteste der letzten Tage zu dieser Thematik.

  19. 16.04.2007 | 10:03

    @okeanos

    Für einen Historiker argumentiert Wette in dem Dokument aber ein wenig zu polemisch und teilweise unsachlich. Zumindest, wenn man seinen Aufsatz gegen den von Gillessen hält.

  20. R.A.
    16.04.2007 | 10:39

    @Marc:
    > Und die wurde
    > damals schon vom
    > Interviewpartner
    > autorisiert.
    Filbinger hat ja nie bestritten, das Zitat so gesagt zu haben.
    Und der ihm zur Last gelegte Bezug auf die Nazi-Gesetze stand nicht im Interview und das hat er also auch nicht authorisiert.

  21. R.A.
    16.04.2007 | 10:49

    @okeanos:
    > eigentlich
    > bestand das
    > Dritte Reich ja
    > nur aus
    > Widerstandskämpfern
    > und Mitläufern.
    Eben nicht.

    Und deswegen sollte man halt auch zwischen den Tätern und den Mitläufern differenzieren.

    Gerade beim Gröger-Urteil sieht es sehr danach aus, als würde man bei näherer Nachforschung durchaus “Täter”, wohl auch überzeugte Nazis finden.
    Z. B. den Flottenchef, der das erste Urteil kassierte, weil es zu “milde” war.
    Oder der Vorgesetzte, der Filbinger die Anweisung zum Todesurteil gab.
    Oder auch der Richter, der letztlich darüber entschied.

    Es gibt genügend Täter, deren Schuld an den Nazi-Verbrechen klar ist.

    Nur sind die halt nicht verwertbar für politische Kampagnen im Nachkriegs-Deutschland, deswegen gab es zu denen nie eine Diskussion wie bei Filbinger.

  22. Filio
    16.04.2007 | 20:23

    @okeanos:

    Ein paar kurze Anmerkungen zum von Dir verlinkten Wette-Aufsatz, den ich in weiten Teilen nicht so überzeugend finden kann:

    -Zum einen frage ich mich, was es über eine derartig meinungsstarke Bestandsaufnahme aussagt, wenn darin die Fälle, in denen Filbinger versuchte eine mildere Strafe als vorgesehen zu erreichen, einfach unterschlagen werden. Es geht u.a. um die Fälle Möbius und Forstmaier. Und ich korrigiere mich, Wette handelt Forstmaier in einem Satz ab, jedoch allein als Bestätigung dafür, dass Marinerichter ja doch Handlungsspielräume hätten. Diese Weglassung ist nicht das einzige Beispiel von Selektivität in der Darstellung.

    -Auch arbeitet Wette mit Unterstellungen. So schreibt er ohne jeden Nachweis, dass Filbinger mit seiner “menschenverachtenden Grundeinstellung” persönlich die Todesstrafe für Walter Gröger grundsätzlich für richtig hielt - Gröger “schien für die kämpfende Volksgemeinschaft ohne Wert zu sein”. Ebenfalls finde ich, dass er manchmal vorschnell zu Urteilen gelangt, gerade wenn es Sachverhalte betrifft, bei denen eigentlich mehrere Deutungsmöglichkeiten existieren und man daher das Urteil mit Bedacht fällen sollte.

    -Der Vortrag von Wette glänzt außerdem durch die Aussage, dass im Fall Gröger nicht auf die Einzelheiten der verfahrensrechtlichen Abläufe eingegangen werden soll, denn dies sei genau die Ebene “auf der sich Filbinger und Co. stark fühlen” (S. 12). Dies hält den Autor aber nicht davon ab, eine klare Meinung davon zu haben, welche Verhaltensmöglichkeiten Filbinger in dem Fall hatte und welche nicht.

    -Ich kann mich nach der Lektüre des Eindrucks nicht erwehren, dass die Fakten und Andeutungen in diesem Text eigentlich nur zur Untermauerung eines Bildes von Filbinger dienen, das wahrscheinlich in weiten Teilen schon vorher feststand. Aber das bleibt natürlich nur eine Vermutung von mir.

    Hier noch eine ausführliche Kritik von Harald Noth.

  23. 17.04.2007 | 2:56

    @ Marc

    Nein. Autorisiert werden Spiegel-Gespräche. Den genannten Satz soll Filbinger gegenüber einem Spiegel-Redakteur gesagt haben, als dieser ihn befragte. Kein Spiegel-Gespräch.

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