29. April 2007
Finanzwissenschaft im Zeitalter des Pop
Ich würde es ja so gerne exklusiv diesem Unsympathen rüberschieben, für den ich mich als Niedersachse ausdrücklich bei meinen deutschen Mitbürgern entschuldigen möchte. Aber auch die Stichwortgeber des finanzwissenschaftlichen Fachblatts “Die Zeit” reden schon so:
Die Zeit: Gut, wann wird die Dienstwagenbesteuerung so geändert, dass Spritschlucker nicht mehr vom Steuerzahler subventioniert werden?
Gabriel: Das ist ein Ärgernis. Drei von vier Luxusgeländewagen werden mittlerweile als Dienstwagen angemeldet. Sind das alles Revierförster oder Landwirte, die so eine Maschine wirklich brauchen? Diese Steuergeschenke gehören auf den Prüfstand.
Genießen wir diesen Augenblick, wo nach stundenlangem Warten sich auf der Lichtung die ersten Exemplare des raffgierigen, an weitverbreitete Neidgefühle appellierenden Politetatisten in ihrer vollen Pracht zeigen, und analysieren wir in aller Ruhe ihren Auftritt.
Da wäre zunächst die Umbenennung des Betriebsausgabenabzugs zur “Subvention” oder gar zumm “Steuergeschenk”, die nichts anderes ist als die Abkehr vom Nettoprinzip, also der Besteuerung des zur Verteilung Verfügbaren, schlicht: des Gewinns, an dessen Stelle eine staatlich willkürlich bestimmte Bemessungsgrundlage treten würde. Wohin der Hase letzlich laufen soll, erklärte uns dankenswerterweise schon vorher der Parteifreund unseres Lieblingspopbeauftragten, der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, ein Herr Kelber:
Heute subventioniert die Allgemeinheit die Spritfresser. Wenn wir eine Obergrenze einführen, ist damit endlich Schluss.“ Diese Obergrenze sollte nach seiner Meinung bei einem Benzinverbrauch von 5,5 Litern liegen, also weit unterhalb dessen, was die meist als Dienstfahrzeuge genutzten Modelle von Audi, BMW oder Mercedes haben.
Gabriel erklärt uns, Geländewagen seien nicht notwendig, außer Revierförstern oder Landwirten würde keiner so ein Fahrzeug “wirklich brauchen”. Bisher zeichnet sich unser Steuerrecht allerdings dadurch aus, dass der Staat eben nicht festlegt, wer was braucht und was nicht, sondern dass dies dem Markt überlassen bleibt. Der in Fachkreisen bekannte Kölner Steuerrechtler Lang hat sich in seiner Habilitationsschrift mal mit der Frage beschäftigt, ob eine Drehbank aus Gold steuerlich anzuerkennen ist: Natürlich ist sie das. Oder sollen morgen die Finanzbeamten vorbeikommen und
- die Größe von Büros messen (”Ich war neulich in Indien, da würde Ihre ganze Belegschaft in dem Büro Platz haben, dass Sie da nur für sich alleine beanspruchen!”)
- den Speicherplatz von PCs bewerten (”Sie machen doch keinen Videoschnitt - wozu brauchen Sie 320 GB Festplattenplatz?”)
- und letztlich auch die Beschäftigung von Arbeitnehmern (”Nein, Sie brauchen nur zehn, und zuviel zahlen tun Sie auch! Mit dieser steuerlichen Subvention der Überbeschäftigung von Gutverdienern ist jetzt Schluss!”)?
Wer die steuerliche Anerkennung von Betriebsausgaben zur einer Gnade des Fiskus umdeuten will, der offenbart etwas ganz anderes, nämlich den heimlichen Wunsch, das Privateigentum abzuschaffen.
Verfasst von Rayson um 20:58 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Politik, Wirtschaftspolitik (Trackback)