Dringender Handlungsbedarf

“Drei von zehn Menschen unter 24 Jahren hören bereits schlecht. Wir brauchen dringend ein Gesetz, um den Lärmpegel in Diskos zu begrenzen”, sagte Bayerns Gesundheitsminister Werner Schnappauf der “Bild am Sonntag”. Der Lärmpegel solle auf maximal 99 Dezibel festgeschrieben werden.

(Quelle: Tagesschau.de)

Bundeseinheitliche Regelung, versteht sich.

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27 Kommentare zu “Dringender Handlungsbedarf”

  1. 20.05.2007 | 11:30

    Musikalisch gesprochen: Ein Oldie, neu abgemischt.
    Schon vor 40 Jahren wurden Panikmeldungen über durch laute Rock und Beatmusik taub gewordene jungen Menschen verbreitet, und dringend Gesetze gefordert, um den Lärmpegel in Tanzlokalen zu begrenzen.

  2. 20.05.2007 | 11:46

    Hinzuzufügen wäre noch ein Gesetz gegen hörsturzverursachende Kopfhörer. Und eine Verordnung zum Tragen von Gehörschutz bei Begehung öffentlicher Fußgängerwege zwischen 06:00 und 18:00 Uhr zwecks Vermeidung übermäßiger akustische Belastung durch den Straßenverkehr.

    Zweckmäßig auch ein gesetzlich vorgeschriebener Schalldämpfer, verpflichtend für unberechenbare Kleinkinder unter drei Jahren, zu Tragen beim öffentlichen Spaziergang und auf Spielplätzen.

    Zusätzlich ist zu empfehlen, der Gesundheitskarte ein Schallpegelmessgerät hinzuzufügen, welches (insebsondere bei Jugendlichen) jede übermäßge Lautstärke, ähnlich einem Fahrtenschreiber, aufzeichnet. Die Ergebnisse werden dann prozentual auf die zukünftig zu entrichtenden Krankenkassenbeiträge aufgeschlagen.

  3. 20.05.2007 | 11:52

    Sollte man jetzt Ohropax-Aktien kaufen? Und wann wird der Fußgängerhelm zur Pflicht?

  4. Llarian
    20.05.2007 | 12:07

    “Neun von zehn Politikern im Bundestag sind entsetzlich dumm. Wir brauchen dringend ein Gesetz, um den von Politikern verbreiteten Unsinn zu begrenzen”, sagte Bayerns Gesundheitsminister Werner Haudrauf der “Bild am Sonntag”. Die maximale Menge an dämlichen Äusserungen soll dabei auf 99 pro Jahr festgeschrieben werden.

    (Quelle: wunschdenken.de)

  5. 20.05.2007 | 12:11

    Natürlich muss die Regelung bundesweit einheitlich sein, sonst droht der gefürchtete Diskotheken-Tourismus: Die Nordbayern fahren Abends über die Grenze, um sich in den lauteren hessischen Diskotheken die Dröhnung zu geben. Das geht natürlich nicht!!!

  6. 20.05.2007 | 12:25

    Sehr richtig. Das Ergebnis wäre natürlich ein unerträglicher und dem Stimmvieh kaum vermittelbarer Dezibel-Flickenteppich!

  7. 20.05.2007 | 12:53

    Das wird natürlich ganz schön kompliziert, wenn die Raucher hierhin und die Tauben dorthin wollen…

  8. 20.05.2007 | 17:40

    [...] Die Bissigen Liberalen haben vor ein paar Stunden schon zu den neusten Plänen der Politik (in diesem Falle Schnappauf) geschrieben, nämlich, den Lautstärkepegel in Discotheken gesetzlich auf 99 Dezibel zu begrenzen. [...]

  9. 20.05.2007 | 18:05

    Leute, ich habe die perfekte Lösung:

    Ich musste als Jugendlicher so einen Gesichtsbogen zur Kiefernkorrektur tragen (in einem Alter, wo diese ohnehin schon supercoolen Teile bei den Frauen auch noch besonders einschlugen). Wenn man diese Gesichtbögen jetzt auch noch mit Ohrenschützern kombiniert und für alle zwischen 15 und 50 verpflichtend macht, hat man das Raucher- und das Discolärmgehörlosenproblem gleichzeitig gelöst.

    Außerdem fiel mir vorhin ein, dass der Schnappauf doch der ist, der schon mit dem Gammelfleisch nicht fertig wird. Nicht auszudenken, wenn bundeseinheitliche Diskodezibelgrenzen tatsächlich eingeführt werden - und sich dann heraus stellt, dass in Bayern seit zwei Monaten die Diskotheken nicht mehr kontrolliert worden sind. Und schließlich kommt dann noch der UNO-Kontroletti vorbei und bescheinigt Deutschland den vorletzten Platz in der Diskolärm-Rangliste aller Industrieländer! Wie gruselig.

    (Kann die Titanic nicht mal klagen? Langfristig zerstören doch diese Sonntagsinterviews von Politikern ihre Existenzgrundlage…)

  10. stefanolix
    20.05.2007 | 19:37

    Es gibt zweifellos keinen Grund, privat geführten Diskotheken solche Vorschriften zu machen. Information und Aufklärung müssen reichen: wer lesen kann, dessen Gehör wird intakt bleiben. Es gibt aber im öffentlichen Raum durchaus Ärgernisse, für die man Regeln aufstellen sollte. Ich habe heute an einem Profi- und Volkslauf mit außergewöhnlichem Streckenprofil teilgenommen (als Liberaler will man ja nach oben …). Dort hat ein ortsansässiger Dudelfunksender vor der wunderbaren Kulisse Dresdens so einen Lärm gemacht, dass mir bald die Ohren abgefallen sind. In diesem Fall wäre ich schon für gewisse Grenzen, auch zugunsten der Touristen und Kirchgänger …

  11. 20.05.2007 | 20:03

    Die Diskussion gab’s ja schon, als ich noch in die Disco ging. Das war Anfang der 70er. Und, das wissen die älteren unter Euch, da wurde auch schon in Dezibel gemessen.

  12. googlehupf
    20.05.2007 | 20:16

    So ein Mist - jetzt wo ich mein Ohrklingeln schon habe. ;)

    Anscheinend gabs vorher schon von den DJs vorher ne Initiative:
    http://www.taz.de/dx/2005/02/23/a0307.1/text.ges,1

    Im Artikel oben wird darauf hingewiesen, dass Österreich und die Schweiz bereits eine solche Grenze haben. Wäre mal sehr interessant wie sich die Zahlen geändert haben.

  13. Michael
    21.05.2007 | 0:02

    Ich sehe dann aber auch keinen Handlungsbedarf den Hörbehinderten später ihre teure Apparatur und medizinische Behandlung zu bezahlen. Wenn das gewährleistet ist, dann sollte jeder machen, was er will.

  14. stefanolix
    21.05.2007 | 7:22

    Michael: Soweit ich weiß, ist das doch ähnlich wie mit Brillen: Ab 18 zahlt man grundsätzlich alles selbst oder zumindest ist die Kassenleistung stark eingeschränkt(?).

    Ach, und Marc: Du fragtest: »Sollte man jetzt Ohropax-Aktien kaufen?«. Ich denke, man sollte sie eher abstoßen, wenn die Lärmimmissionen zurückgehen ;-)

  15. Michael
    21.05.2007 | 14:56

    Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, dann werden die Kosten für die Ausstattung der Hörbehinderten von der Solidargemeinschaft übernommen. Von wem denn sonst. Und ein Hörgerät ist sehr viel teurer als eine Brille.

  16. Llarian
    21.05.2007 | 15:37

    Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, dann werden die Kosten für die Ausstattung der Hörbehinderten von der Solidargemeinschaft übernommen.

    Das ist in seiner Absolutheit falsch. Auch relativ ist es mehr falsch als richtig.

    Von wem denn sonst.

    Vom Schwerhörigen. Naheliegenderweise.

    Und ein Hörgerät ist sehr viel teurer als eine Brille.

    Auch das ist in seiner Absolutheit falsch.

    Hörgeräte kosten je nach Qualität und Leistung zwischen 300 und 1500 Euro, wovon die Kassen zwischen 300 und 500 Euro übernehmen. Der Rest ist das Problem des Schwerhörigen. So gesehen tragen die Kassen einen Anteil von vielleicht 40%. Manche haben wohl Glück und bekommen das “Restgeld” vom Arbeitsamt, aber in Anbetracht dessen, dass Arbeitslosigkeit (trotz eifriger Bemühungen der Politik) immer noch nicht der Regelfall ist, ist das eher die Ausnahme.
    Ich wäre zwar auch damit konform, dass man Hörgeräte wie Brillen als persönliches Lebensrisiko definiert, aber daraus jetzt die große Ungerechtigkeit bei Krankenversicherungen zu konstruieren erscheint mir doch etwas absurd. Die üblichen Fußballer & Skiverletzungen kosten schnell einiges mehr.

  17. der gute don
    21.05.2007 | 15:59

    Ich sehe dann aber auch keinen Handlungsbedarf den Hörbehinderten später ihre teure Apparatur und medizinische Behandlung zu bezahlen.

    in meiner Präferenzordnung der solidarisch aufzubringenden Mittel steht ein Hörgerät weit - weit vor anderen aktuellen medizinischen Versorgungsleistungen. Und im Übrigen wer sind die Leute die dann womöglich entscheiden, wodurch die Hörbehinderung entstand und ob gezahlt wird. Kleverles wie Du?

  18. Wolfgang
    21.05.2007 | 20:44

    Neun von zehn Politikern reden bereits Unfug!
    Bild erzählt ihn weiter.

  19. 21.05.2007 | 22:48

    @Llarian:

    Danke, dass Du mir die genaue Recherche erspart hast - ich war mir aber sicher, dass Michael falsch liegt, habe ich doch neulich noch für das Hörgerät meiner Schwiegermutter Geld auf den Ladentisch gelegt. Und die ist gesetzlich versichert.

  20. Michael
    22.05.2007 | 16:19

    Das ist in seiner Absolutheit falsch. Auch relativ ist es mehr falsch als richtig.

    Meine Aussage ist richtig. Die Kosten werden bis zu einem Festbetrag von den Krankenkassen übernommen; dieser Festbetrag soll eine bedarfsgerechte Ausstattung ermöglichen.

    Zusätzlich gibt es viele Gerichtsurteile, die eine weitergehende Kostenübernahme anordnen:

    “Eine Versorgung mit einem bestimmten Hörgerät kann ohne Eigenleistungen beansprucht werden, wenn die zum Festbetrag zu habenden Geräte offenkundig nicht ausreichen, um einen Hörverlust auszugleichen, denn der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag ist dann nicht begrenzt, wenn er für den Ausgleich der konkreten Behinderung objektiv nicht ausreicht. Sind Hilfsmittel medizinisch notwendig, muss sich der Versicherte nicht mit einer Teilkostenerstattung zufrieden geben.”

    Auch das ist in seiner Absolutheit falsch.

    Meine Aussage ist richtig. Eine durchschnittliche Brille kostet weniger als ein durchschnittliches Hörgerät.

    Und im Übrigen wer sind die Leute die dann womöglich entscheiden, wodurch die Hörbehinderung entstand und ob gezahlt wird.

    Ärzte und dann jeder selbst. Wenn von Anfang an klar ist, dass man die Kosten für durch gesundheitsschädliches Verhalten verursachte Krankheiten selbst übernehmen muss, dann stellt sich auch rationaleres Verhalten als im heutigen Gesundheitssystem ein. Dann kann jeder nach seiner eigenen Präferenzordnung leben und handeln, und nicht nach einer politisch konstruierten, die vorgeblich “sozial gerecht” sein soll.

    Ziemlich unfair vor allem denjenigen Hörgeschädigten gegenüber, und das ist die Minderheit, die für ihren Hörschaden nicht verantwortlich sind, wie die Menschen, die jahrelang zu laut Musik gehört haben. Das Geld wäre bei Ersteren besser verwendet, weil in diesem Gesundheitssystem aber jeder so viel greift, wie er nur greifen kann, ist nichts mehr für die wirklich Kranken übrig.

    Kleverles wie Du?

    Troll dich!

    Danke, dass Du mir die genaue Recherche erspart hast - ich war mir aber sicher, dass Michael falsch liegt, habe ich doch neulich noch für das Hörgerät meiner Schwiegermutter Geld auf den Ladentisch gelegt. Und die ist gesetzlich versichert.

    Dass selbst im deutschen sozialistischen Gesundheitssystem nicht jeder einen Ferrari bekommt, dürfte klar sein - Beträge werden willkürlich von der Bürokratie festgelegt, weil der Kostendruck beherrscht werden muss, ohne Beachtung der Ursachen des Kostendrucks. Wenn Angebot und Nachfrage außer Kraft gesetzt sind, dann müssen andere Rationierungen her. Trotzdem wird die normale Ausstattung von den Krankenkassen übernommen - was allgemein normal sein soll, entscheidet eben heutzutage nur die Bürokratie.

  21. 22.05.2007 | 19:02

    Wenn von Anfang an klar ist, dass man die Kosten für durch gesundheitsschädliches Verhalten verursachte Krankheiten selbst übernehmen muss (…)

    Das lässt sich aber nur auf eine einzige Art und Weise sicherstellen: Indem man die Krankenversicherungen abschafft.

    Ansonsten bleibt uns nur ein System, in dem regelmäßig immer mal wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben wird, um dann von der Regelungswut des Staates erfasst zu werden. Ohne eine Totalüberwachung lässt sich nämlich kaum feststellen, wer sich wann wie gesundheitsschädlich verhält - abgesehen von der Tatsache, dass die Wissenschaft immer mal wieder etwas neues über Gesundheitsschädlichkeit anzubieten hat. Gerade bei der Ernährung ist das ziemlich krass: Mal wird Margarine statt Butter empfohlen, mal Butter statt Margarine…

  22. der gute don
    22.05.2007 | 23:31

    Ziemlich unfair vor allem denjenigen Hörgeschädigten gegenüber, und das ist die Minderheit, die für ihren Hörschaden nicht verantwortlich sind, wie die Menschen, die jahrelang zu laut Musik gehört haben.

    Ich wiederhole die Frage gerne: Wie wirst Du den Unterschied feststellen?

  23. Llarian
    23.05.2007 | 1:28

    Meine Aussage ist richtig. Die Kosten werden bis zu einem Festbetrag von den Krankenkassen übernommen; dieser Festbetrag soll eine bedarfsgerechte Ausstattung ermöglichen.

    Ah ja, und was der Bedarf ist, dass entscheidest dann Du oder wie ? Wie kommt es dann nur, dass so viele Menschen, obwohl sie es selber bezahlen müssen, sich Hörgeräte kaufen, die nur zu einem Bruchteil von der Kasse finanziert werden ? Tragen die etwas, was nicht deren Bedarf ist ? Trägst Du Kassengestelle ? Und Kassengläser ?
    Lässt Du Dir beim Zahnarzt brav Amalgamfüllungen setzen oder einen Zahn ziehen, statt selber eine Krone zu bezahlen ? Die Sichtweisen auf Bedarf sind sehr unterschiedlich zwischen den Krankenkassen und dem was die meisten Patienten so denken. Und rein faktisch ist es eben Unsinn, dass die Krankenkassen die Kosten für Hörgeräte tragen, dass tun sie eben nicht. Sie zahlen einen Festsatz, der mit den durchschnittlichen Kosten, die Menschen für ihr Hörgerät bezahlen, nicht kompatibel ist.

    Meine Aussage ist richtig. Eine durchschnittliche Brille kostet weniger als ein durchschnittliches Hörgerät.

    Die Aussage wäre richtig, wenn Du das gesagt hättest. Hast Du aber nicht. Du sagtest:

    Und ein Hörgerät ist sehr viel teurer als eine Brille.

    Was schlicht in seiner Absolutheit falsch ist. Und es wird nicht dadurch wahrer, dass Du das Gegenteil behauptest.

  24. 23.05.2007 | 8:34

    “Kassengläser”? Gläser müssen mittlerweile komplett selbst bezahlt werden. Nur zum Gestell tut die Kasse noch eine (geringe) Summe dabei.

  25. Llarian
    23.05.2007 | 10:46

    @Karsten: Womit ich mich wohl offensichtlich als Nichtbrillenträger geoutet habe, der dieses Details nicht kannte. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass es doch erheblich Differenzen zwischen dem, was sich eine Kasse als Bedarf vorstellt und dem, was ein Patient benötigt, auftun. Mir sind, nachdem ich das gestern geschrieben hatte, noch etliche Beispiele eingefallen. Was waren das schöne Zeiten als ich noch privat versicherrt war, wo der ganze Kram bezahlt wurde.

  26. Henry
    29.05.2007 | 10:38

    Um die Diskussion auf den Ursprung zurückzuführen, empfehle ich :
    XXX [Werbung, vom admin gelöscht]

    Die Frage nach dem Sinn einer Begrenzung stellt sich schon lange nicht mehr. Nur ist die Diskussion einfach schon viel weiter, als es der bayrische Minister über BILD verbreitet.
    Das ist das, was man unter Stammtischpolitik versteht.

    Anmerkung des admins: Und das ist das, was man unter einem Spam-Kommentar versteht. Tschüüß, lieber, unerwünschter Hörgeräte-Höker!

  27. Michael
    31.05.2007 | 0:42

    Ich wiederhole die Frage gerne: Wie wirst Du den Unterschied feststellen?

    Durch anreizkompatible Vertragsgestaltung zwischen den Beteiligten. Darüber hinaus ist eine perverse Vorstellung vom menschlichen Wesen, vorzugeben, jedes Lebensrisiko durch einen allmächtigen Staat ausschalten zu können.

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