26. Juni 2007
Verträge
Verträge haben zwei Wortlaute. Einen expliziten, in dem die Vertragsparteien das regeln, was sie meinen, regeln zu müssen. Und einen impliziten, der den Konsens umfasst, der das Vertragswerk umgibt und stützt.
Deswegen ist es einfach, in einem Land einen Vertrag zu schließen, in dem so etwas wie das BGB gilt. Schon schwieriger ist es, sich an Verträge dort zu halten, wo das herrschende Recht eine Sache der fortentwickelten Rechtssprechung ist. Wobei, das sei zugegeben, die Grenzen verwischen, wenn im ersteren Fall Gesetze hinreichend häufig erschaffen werden und intransparent genug zustande kommen.
Auch die NATO ist ein Vertrag. Jenseits der genau geregelten Bündnispflichten wird die darauf beruhende Organisation aber nur dann funktionieren, wenn es auch über die Vertragsdetails hinaus einen Konsens im Vorgehen und eine latente Bereitschaft zum gegenseitigen Unterstützen gibt.
Unabhängig von der konkreten Bewertung des zu behandelnden Punktes: Wer in diesem Bündnis Partner sein will, muss für die anderen berechenbar bleiben. Maßgebliche Teile der SPD sehen das aber ganz anders.
Verfasst von Rayson um 00:01 Uhr in der Kategorie International, Politik (Trackback)