Schäuble tritt in Stoibers Fußstapfen

Bundesinnenminister Schäuble fordert nicht nur beinahe täglich Gesetzesverschärfungen, die faktisch auf eine Außerkraftsetzung des Rechtsstaates hinauslaufen, er vermittelt auch immer mehr den Eindruck, dass er über die Grundlagen der von ihm nachdrücklich geforderten Online-Durchsuchungen ähnlich gut bescheid weiß, wie seinerzeit Edmund Stoiber über die von ihm energisch befürwortete Transrapid-Strecke zwischen München-Hauptbahnhof und -Flughafen. Motto in beiden Fällen: “Ich habe keine Ahnung, wie es funktioniert, ich weiß auch nicht genau, was es bringen soll - aber es muss unbedingt verwirklicht werden!” - Nur, dass in in Stoibers Fall schlimmstenfalls um eine weitere Subventionsruine, im Schäubles Fall um Grundrechte geht.

Auf Netzpoltik.org gibt es eine aufschlussreiche Äußerung Schäubles zur Online-Durchsuchung (als mp3).
Hier das Zitat in niedergeschriebenen Form (falls jemand glaubt, er hätte sich wohl verhört):

Unter Online-Durchsuchung wird Verschiedenes verstanden, das ist wahr, da wird zum, da wird sowohl verstanden der Telekommunikation, der, der Verkehr, als auch die Durchsuchung in den Systemen selbst, weil die technische Entwicklung eben so ist, aber da müssen wir dann jetzt schon fast die die die die Internet-Experten genauer befragen, sich so entwickelt, dass eben unsere oder meine laienhafte Vorstellung, äh, dass, äh, das Internet sowas ähnliches sei wie ‘ne moderne Telefonanlage, das stimmt eben lange nicht mehr, und deswegen brauchen wir ‘ne, wenn Sie wollen kann der Herr Fromm das auch genauer erläutern, der versteht’s - ein wenig. Richtig verstehen wird Du es wahrscheinlich auch nicht, denn das wär ja gar nicht gut, wenn der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz ein Online-Experte wäre, nicht? Des hat er auch seine Fachleute.

Nein, weder der Präsident der Bundesamtes für Verfassungsschutz noch der Bundesinnenminister müssen “Online-Experten” sein. Es wäre aber hilfreich, wenn sie wenigsten in groben Zügen wüssten, worüber sie weitreichende Entscheidungen treffen - oder der Lage sind, ihren Fachleuten sinnvolle Fragen stellen zu können. Angesichts der völligen Internet-Unkenntnis, die aus dem Zitat spricht, wage ich leider zu bezweifeln, dass Schäuble in der Lage wäre, die Antworten seiner Fachleute zu verstehen. Seine Lage gleicht der eines Finanzministers, der für höhere Mineralölsteuern eintritt, ohne zu wissen, dass zwischen Mineralöl und Mineralwasser ein grundlegender Unterschied besteht. (Jedenfalls ist der Unterschied zwischen “Telefonanlage” und “Internet” ähnlich groß.)

Auch auf Netzpolitik - Schäubles neueste Attacke gegen die Bürgerrechte: Internetverbot für potentielle Terroristen. Mich wundert nur, wie viel Unterstützung ein Politiker mit derart verfassungsrechtlich bedenklichen Vorstellungen noch genießt.

Und hier (solange bis die Klappe fällt) das Spiegel-Interview mit unserem Verfassungsminister: Schäuble fordert Handy- und Internetverbot für Terrorverdächtige. Gratulation an den SpOn-Layouter für die sehr gelungene Auswahl des Schäuble-Fotos!

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17 Kommentare zu “Schäuble tritt in Stoibers Fußstapfen”

  1. 8.07.2007 | 21:00

    Naja, das sind ja auch die gleichen Leute die diesen Unsinn verbockt haben. In Sachen Internetpolitik hinken unsere Politiker der Gegenwart um Jahre hinterher. Von der Realität ganz zu schweigen. Bleibt nur zu hoffen, dass sie das Internet nicht ganz kaputt machen in der Zeit die es dauert, bis sich mal Leute durchsetzen die zur Not auch wissen was ein Browser ist.

  2. stefanolix
    8.07.2007 | 22:36
  3. 8.07.2007 | 23:51

    “Hier spricht Dr. Mabuse!” - Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, aus Versehen in einem sehr schlechten Polit-Thriller gelandet zu sein …

  4. 9.07.2007 | 10:30

    So verfassungsrechtlich bedenklich ist ein Internetverbot für potentielle Terroristen gar nicht. Der Gesetzgeber müsste lediglich ins Gesetz schreiben, dass eben Tatsachen die konkrete Gefahr der Vorbereitung einer versuchten terroristischen Tat belegen. Dann geht das beim BVerfG zu recht als verfassungsmäßig durch.

    So ein Verbot könnte man auch schon heute nach den Gefahrenabwehrgetzen der Länder erlassen. Eine gesetzliche Konkretisierung wäre aber für die Erhöhung der Rechtssicherheit wünschenswert.

  5. 9.07.2007 | 10:34

    Ähm, noch eine kleine Bemerkung: Die Überschrift…

  6. 9.07.2007 | 11:54

    Oh… Ich glaube, der Zynismus war nicht eingeplant.

  7. 9.07.2007 | 15:13

    Nein, Markus, daran hatte ich nicht gedacht. Aber es ist wenigstens sichergestellt, dass niemand die Überschrift wörtlich versteht.

    Ein “Internetverbot” für Menschen, die dringend verdächtig sind, einer kriminellen / terroristischen Vereinigung anzugehören? Nun, wenn es für einen Haftbefehl reicht, dann ist das Verbot überflüssig - wenn nicht ist es juristisch ein Unding - wenn schon ein einfacher Verdacht dazu ausreichen soll, den Verdächtigen in seiner Kommunikation einzuschränken. Ein “Terrorist” - so hat es Schäuble wörtlich gesagt - ist nur jemand, der rechtskräftig verurteilt wurde und folglich hinter schwedischen Gardinen sitzt. Ob so jemand Zugang zum Internet haben oder ein Handy benutzen darf, ist eine Frage des Strafvollzugs.

  8. 9.07.2007 | 15:29

    Gerade gefunden: Magerfettstufe schildert wie sich Schäuble möglicherweise die Umsetzung des “Handyverbots für Terroristen” vorstellt.

  9. R.A.
    9.07.2007 | 15:44

    Allmählich verstehe ich wirklich nicht mehr, wie Schäuble solchen Unsinn verzapfen kann, ohne von der Union aus dem Verkehr gezogen zu werden.

    Selbst den konservativen Hardlinern sollte doch klar sein, daß alle möglichen Strafen und Maßnahmen alleine aufgrund eines unbewiesenen Verdachts völlig ausgeschlossen sind und auch nie durchs BVerfG kommen.

    Wie lange kann man eigentlich einen Innenminister aushalten, der den Rechtsstaat und die Verfassung so mit Füßen tritt?

  10. 9.07.2007 | 16:18

    Ich frage mich, warum da immer mehr kommt. Es ist ja nicht die Person Schäuble, obwohl das die bequemste Erklärung wäre. Auch in England ruft man jetzt zur “unbritischen Spitzelei” auf, und vieles Böse, was Schäuble zugeschrieben wird, haben alle EU-Regierungen zusammen beschlossen.

    Eine Erklärungsansatz wäre, dass die Datenlage über die terroristische Bedrohung erstens so konkret und zweitens in den Szenarien so schrecklich ist, dass Politiker sowas mit allen, aber auch wirklich allen Mitteln verhindern wollen.

  11. 9.07.2007 | 16:23

    Nein, nicht ganz. Gefahrenabwehrrechtliche Verbote werden auch heute schon einer ganzen Reihe von Personenkreisen erteilt. Man denke nur einmal an die Hooligans oder aber Sprayern, Drogenkranken, etc. Wer sich in bestimmten Kreisen aufhält und wenn weitere Tatsächen vorliegen, wären solche Verbote durchaus verfassungsgemäß. Diese lassen sich ja nämlich auch schon nach den heutigen Gefahrenabwehrgesetzen erteilen.
    Die Voraussetzungen eines Haftbefehls sind davon vollkommen unabhängig. Das hat doch nichts miteinander zu tun.

  12. R.A.
    9.07.2007 | 16:28

    @Markus:
    > Gefahrenabwehrrechtliche
    > Verbote werden auch
    > heute schon einer
    > ganzen Reihe von
    > Personenkreisen erteilt.
    Das ist m. E. nicht vergleichbar.

    Erstens sind das relativ klar erfaßbare Personengruppen, jedes Individuum hat sich bereits einschlägig strafbar gemacht.
    Und zweitens bleibt die Verhältnismäßigkeit gewahrt, weil z. B. ein Platzverweis für ein beschränktes Gebiet nicht schwerwiegend verglichen mit dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit ist.

    Die schwammige Gruppe “Terrorismusverdächtige” und das eine weitreichende (aber fast nicht kontrollierbare) Maßnahme wie Internet- und Handy-Verbot sind etwas anderes.

  13. R.A.
    9.07.2007 | 16:34

    @Rayson:
    > Eine Erklärungsansatz
    > wäre, dass die
    > Datenlage über die
    > terroristische
    > Bedrohung erstens so
    > konkret und zweitens
    > in den Szenarien so
    > schrecklich ist,
    > dass Politiker sowas
    > mit allen, aber auch
    > wirklich allen Mitteln
    > verhindern wollen.
    Das glaube ich nicht.

    Ich halte es für ausgeschlossen, daß europaweit alle möglichen Spitzenpolitiker so eine Fülle von brisanten Geheimnissen kennt, ohne daß irgendetwas durchsickert.

    Die Erklärung ist viel banaler: Mit neuen markigen Forderungen kann man einfach davon ablenken, daß man eigentlich völlig ratlos ist und die eigentlich nötige Polizeiarbeit mehr Geld und Arbeit kosten würde, als man investieren will.

  14. 9.07.2007 | 17:13

    @ R.A. das trifft nur bedingt zu. Eine strafrechtliche Verurteilung muss vorher nicht statgefunden haben. Ich kenne sogar Fälle, in denen weit breiter gefasste Personengruppen viel heftigere Verwaltungsakte bekommen haben.

    So eng ist der Personenkreis auch gar nicht. Bei dem Erfordernis der konkreten Anhaltspunkte, ist der Kreis schon ziemlich eng. Man muss sich ja immer vor Augen halten, dass den Betroffenen der Rechtsweg offensteht. Dabei würde auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung und eine Grundrechtsprüfung vor den Verwaltungsgerichten vorgenommen werden.

    Wenn eine Person auf Grund von Tatsachen bestimmten Kreisen zuzurechnen ist und sich immer in einem Raum bewegt, den man strafrechtlich irgendwo direkt vor dem Beginn der Versuchsstrafbarkeit sehen kann, dann würde ich nichts gegen einen solchen Verwaltungsakt sehen. Die Versuchtsstrafbarkeit ist nämlich erst an einem sehr späten Punkt gegeben. Das Gleiche würde für eine Strafbarkeit nach § 30 II StGB (Verabredung zu einem Verbrechen) gelten.

    Die islamistischen Kreise fuktionieren eben immer mit einem hohen Maß an Konspirativität und mit kleinen Gefälligkeiten, wie z.B. dem Zusenden einer E-Mail, unauffälligen Botengängen, etc.

    Normale Bürger bewegen sich in solchen Kreisen erst gar nicht und würden auch nie vor einem Verwaltungsgericht bestandskräftig mit einem solchen Verwaltungsakt versehen werden können.

  15. der gute don
    9.07.2007 | 21:53

    Eine Erklärungsansatz wäre, dass die Datenlage über die terroristische Bedrohung erstens so konkret und zweitens in den Szenarien so schrecklich ist, dass Politiker sowas mit allen, aber auch wirklich allen Mitteln verhindern wollen.

    Die Frage die wohl die meisten von uns Nachrichten-Junkies quält.

  16. 11.07.2007 | 12:37

    [...] Dass diese Gesetze noch dazu von völlig uninformierten und offenbar merkbefreiten Polit-Aktionisten gemacht und durchs Parlament geprügelt werden, ist da nur noch ein schmerzhaftes Detail unter vielen. [...]

  17. 12.07.2007 | 15:44

    Gegen Wolfgang

    Paßt Du kurz einmal nicht auf,
    auf des schnöden Mainstreams Lauf,
    ham se gleich Dich an dem Wickel,
    fünf Jahr mindestens Gepickel.

    Grundgesetzchen hin und her,
    altes G’rümpel zählt nicht mehr.
    Werf’ mer’s raus und ändern was,
    Gegenteil macht viel mehr Spaß!

    Ei, wer hat das ausgedacht,
    war’s der Schieble in der Nacht?
    Nein - am hellen Tage gar,
    war’s die ganze Politschar!

    Nur ein bisserl mehr Kontrolle,
    noch mehr Wanzen in der Wolle,
    ‘nen finalen Todesschuß,
    Schieble bringt’s in G’setzesguß.

    Doch nicht Schieble nur allein,
    mehr Poltruckis finden’s fein.
    Und kommt Bürger mit Beschwer -
    wofür gibt’s die Bundeswehr?

    Konrad Fischer
    Gesetzesfundamentalist

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