Feine Differenzierung

sueddeutsche.de: Herr Wolf, die Vorschläge von Herrn Schäuble haben Sie als verfassungswidrig abgelehnt. Selbst aber haben Sie in ihrem Land die Online-Überwachung von Privatcomputern - auch eine Kernforderung von Schäuble - möglich gemacht. Wie passt das zusammen?

Wolf: Sie haben bei der Online-Überwachung hoffentlich die feine Differenzierung wahrgenommen: Wir geben nicht der Polizei die Befugnis, sondern dem Verfassungsschutz. Das war deswegen nötig, weil der Verfassungsschutz zum einen andere Aufgaben als die Polizei hat und zum anderen nicht über die Möglichkeiten verfügt, die die Strafprozessordnung der Polizei gibt.

Nee, finde ich auch besser, dass das bei uns in NRW der Verfassungsschutz macht. Das ist auch zeitsparender für alle Beteiligten: die Beschnüffelten erfahren nichts - und wenn, haben sie keinen Auskunftsanspruch. Die Journalisten erfahren auch nichts - und wenn, werden sie auch zu Beschnüffelten. Und die Parlamentarier, die etwas von der VS-Tätigkeit erfahren, dürfen sich nicht darüber äußern. Ist doch alles paletti, oder?

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11 Kommentare zu “Feine Differenzierung”

  1. 12.07.2007 | 10:36

    Das mit den Journalisten sehe ich auch kritisch. Die Rechtsprechung ist da noch nicht differenziert genug. Es kann nicht sein, dass die Veröffentichung jedes Geheimnisses eine Straftat darstellt. Grundsätzlich sollte es so sein, dass Journalisten straffrei veröffentlichen dürfen.
    Ausnahmen könnte ich mir nur bei den höchsten Geheimhaltungsstufen vorstellen. Es ist doch eigentlich so, dass das Geheimhaltungsbedürfnis ein Geheimnisses das gelüftet wird nicht, nicht so dringend sein kann. Sonst hätte man es nicht lüften können.
    Und auch bei denen müsste es zulässige Ausnahmen geben, etwa bei Mißbrauch der Geheimdienste oder politischen Kampfhandlungen.

  2. 12.07.2007 | 11:02

    Ist hier ein juristisch etwas bewanderterer Mensch als ich, der mir kurz erklären (oder einen Literaturverweis geben) könnte, auf welche “Möglichkeiten der StPO” Herr Wolf hier abzielt?

  3. 12.07.2007 | 11:06

    Das ist ganz leicht:
    Die StPO ist das Gesetz, dass das Strafverfahren regelt. Dort sind zulässige Maßnahmen geregelt wie z.B. die Durchsuchung von Personen oder Wohnungen, aber auch die erkennungsdienstliche Behandlung von Personen und die Auswertung von Unterlagen.
    In Deutschland beschäftigen sich mit der Strafverfolgung nur die Staatsanwaltschaften, Polizeien und wenige andere Behörden, keinesfalls aber die Geheimdienste wie BND, MAD und Verfassungsschutzbehörden.
    Die Geheimdienste haben also nicht die Möglichkeit Dich Festzunehmen oder Dich vor Gericht zu bringen. Jedenfalls offziell. Die würden der Polzei dann einfach Beweise zuspielen, aber das ist eine andere Geschichte.
    Offziell haben sie keine Möglichkeiten gegen den Bürger vorzugehen und ihn vor Gericht zu bringen. Das meint Herr Wolf.

  4. R.A.
    12.07.2007 | 12:47

    > Die würden der
    > Polzei dann einfach
    > Beweise zuspielen
    Die dann aber nicht gerichtsverwertbar wären, d.h. es sind eigentlich keine Beweise, sondern nur Suchtipps.

  5. 12.07.2007 | 12:53

    Aber nur wenn das bekannt wird. Geh mal davon aus, dass es da schon Möglichkeiten gibt das entsprechend zu vertuschen. :-D

  6. 12.07.2007 | 13:57

    Werden solche formalen Hürden dann nicht eh im Rahmen der Amtshilfe umschifft? Für mich liest sich das als ob der Wolf da eine Differenzierung herausstellen will, die für das Ergebnis keine Rolle spielt.

  7. 12.07.2007 | 18:54

    Also wie man als Liberaler überhaupt auch nur die Existenz einer der westlich-liberalen Idee hohnsprechenden Ideologiekontrollbehörde wie dem “Verfassungsschutz” jenseits des geistigen Zustands der Schizophrenie befürworten kann - von der weiterreichenden Ausstattung mit Befugnissen wie oben ganz zu schweigen - ist mir offen gestanden schleierhaft.

    Wolf ist ein talentloser Hinterbänkler, den die Turbulenzen um JWM in NRW nach oben gepült haben. Demokratie funktioniert eben nicht.

  8. stefanolix
    12.07.2007 | 19:15

    Talentloser Hinterbänkler. Das ist die Einordnung, die mir damals noch gefehlt hat. Aber irgendwie hatte ich es schon im Gefühl ;-)

  9. 13.07.2007 | 9:57

    Amtshilfe wäre nicht zulässig. Diese formalen Hürden würden aber über informelle Verfahrensweisen umschifft werden. Die meisten Mitarbeiter der Landesämter für Verfassungsschutz sind ehemalige Polizeibeamte. Die wissen also genau wie es laufen muss. Da könnten z.B. Sachen inzeniert werden oder aber anonyme Hinweise gegeben werden. An der Verwendung der Beweismittel wird es garantiert nicht scheitern.

    Es ist dem Verfassungsschutz ja auch gerade nicht verboten Straftaten anzuzeigen. Er kann da nämlich machen, das wird oft und gerne übersehen. Der Verfassungsschutz selbst hat nur keine Ermittlungsbefugnisse im Strafverfahren, aber das macht auch nichts. Bei der Gewinnung von informellen Miitarbeitern wird gerne mit diesem Mechanismus gearbeitet.

    Er werden Straftaten des Betroffenen beobachtet und nicht angezeigt. Das ist der Verfassungsschutz ja auch nicht gezwungen (Opportuniätsprizip).
    Dann wird der Betroffene damit zur Mitarbeit als V-Mann erpresst. Entweder er macht mit, oder er geht n den Knast. Oder man verrät ihn an seine kriminellen Kumpels, was noch schlimmer wäre.

    Eine Abschaffung des Verfassungsschutzes wäre sicherlich nicht die schlechteste Idee. Die wirklich heiklen Sachen könnte auch die Polizei erledigen, was den Vorteil mit sich bringen würde, dass diese alle Straftaten verfolgen müsste (es sei denn der Generalstaatsanwalt hat von den weiteren Ermittlungen abgesehen).

    Die willkürliche Verfolgung einzelner politischer Akteure hätte aber dann aber sicherlich ein Ende.

  10. 13.07.2007 | 10:22

    puh, da sind wieder Fehler drinn. Ich muss wirklich dringend in die Sonne. 15 Tage noch!

  11. 14.07.2007 | 0:21

    By the way: Ich persönlich - und das ist nur meine Sicht der Dinge - bin der Meinung, dass sich bei der Sicherheitsdebatte derzeit zeigt, dass die Verklärung der DDR eben nicht nur der sozialistischen Parteienlandschaft dient. In einem Staat, der sich ernsthaft mit SED und Stasi auseinandergesetzt hätte und die Bürgerbeschnüffelung nicht nachträglich als fairen Ausgleich dafür akzeptiert hätte, dass jeder einen Job hatte, würde mMn über solche Themen heute ganz anders und viel kritischer diskutiert…

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