12. Juli 2007
Feine Differenzierung
sueddeutsche.de: Herr Wolf, die Vorschläge von Herrn Schäuble haben Sie als verfassungswidrig abgelehnt. Selbst aber haben Sie in ihrem Land die Online-Überwachung von Privatcomputern - auch eine Kernforderung von Schäuble - möglich gemacht. Wie passt das zusammen?
Wolf: Sie haben bei der Online-Überwachung hoffentlich die feine Differenzierung wahrgenommen: Wir geben nicht der Polizei die Befugnis, sondern dem Verfassungsschutz. Das war deswegen nötig, weil der Verfassungsschutz zum einen andere Aufgaben als die Polizei hat und zum anderen nicht über die Möglichkeiten verfügt, die die Strafprozessordnung der Polizei gibt.
Nee, finde ich auch besser, dass das bei uns in NRW der Verfassungsschutz macht. Das ist auch zeitsparender für alle Beteiligten: die Beschnüffelten erfahren nichts - und wenn, haben sie keinen Auskunftsanspruch. Die Journalisten erfahren auch nichts - und wenn, werden sie auch zu Beschnüffelten. Und die Parlamentarier, die etwas von der VS-Tätigkeit erfahren, dürfen sich nicht darüber äußern. Ist doch alles paletti, oder?
Verfasst von Marian Wirth um 10:04 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Innenpolitik, Sprache (Trackback)